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K1 Invest GbR / K2 Invest GbR

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Bernd M. Leimer
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.01.2003
Beiträge: 46
Wohnort: ad libitum

BeitragVerfasst am: 9.Dez 2003 17:03    Titel: K1 Invest GbR / K2 Invest GbR Antworten mit Zitat

Behördenwillkür mit Existenzbedrohung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht in jüngster Zeit massiv gegen Anbieter in Deutschland vor, teilweise auch mit Verfügungen die es unmöglich machen den Geschäftsbetrieb aufrechtzuhalten.

Eine Klage gegen die Aufsichtsbehörde muss nicht ohne Erfolg bleiben.
Die K1 Invest GbR mit Sitz in Mörfelden-Walldorf (seit 1995 in Deutschland aktiv) ist bereits in 2000 in den "Blick" des BaFin geraten. Eine Verfügung kam in Haus. K1 Invest reagierte und nutzte die Dienste eines von der Aufsicht zugelassenen Investment-Managers - um der Auflage zu genügen. Das reichte anscheinend nicht, die "Aufseher" stehen auf dem Standpunkt: K1 selbst betreibe den Vertrieb der Gesellschaftsanteile in der Finanzportfolioverwaltung - dafür fehle die Erlaubnis. Die Gesellschaft wurde verpflichtet, das verwaltete Beteiligungskapital komplett an die Anleger auszuzahlen.

Zitat:
BaFin untersagt der K1 Invest GbR und der K2 Invest GbR die Finanzportfolioverwaltung
---------------------------------------

Am 3. Juli 2003 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Invest GbR und der K2 Invest GbR, beide mit Sitz in Mörfelden-Walldorf, die Finanzportfolioverwaltung. Ferner ordnete sie die Einstellung des Geschäftsbetriebes und die Abwicklung der Gesellschaften an.

Die K1 Invest GbR und der K2 Invest GbR boten Anlegern die Möglichkeit, Gesellschafter der Unternehmen mit einem Beteiligungskapital von mindestens 2.500 Euro zu werden. Das Geld sollte von "Portfoliomanagern" im "Forex-Interbanken-Devisenhandel, Aktien-(Index), Zins- und Terminmarkt-Handel und in verschiedene Hedgefondsstragien" angelegt werden. Für das Beteiligungsangebot warben die Gesellschaften mit angeblichen Wertzuwächsen von über 400 Prozent seit 1996. Nach Erkenntnissen der BaFin verwalten sie für mehr als 4.000 Gesellschafter Beteiligungskapital in Höhe von über 50 Mio. Euro. Mit dieser Tätigkeit erbrachten die Gesellschaften die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die K1 Invest GbR und die K2 Invest GbR sind verpflichtet, den Anteilswert des von ihnen verwalteten Beteiligungskapitals für jeden Gesellschafter zu berechnen und auszuzahlen.

Die Verfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.


Die K1 Verantwortlichen haben bereits mehrere Klagen auf Rechtsschutz zur Aussetzung der BaFin Massnahmen vor verschiedenen Verwaltungsgerichten eingereicht.

Das Problem: Die BaFin hat wiederholt versucht, durch immer wieder neue Verfügungen und Androhungen - Tatsachen zu schaffen, um einem Rechtsentscheid durch die Gerichte stehts vorzugreifen.

Das Verwaltungsgericht hat - nach Aussage von M. Smolek - zugunsten K1 entschieden. Das BaFin kann vorerst nicht mehr gegen die Gesellschaft vorgehen. Alle bisherigen Maßnahmen und Verfügungen sind damit ausgesetzt.
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 13.Jul 2004 7:45    Titel: Antworten mit Zitat

BaFin untersagt der K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft
--------------------------------------------------------------------------------

Am 17.06.2004 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Invest Ltd. mit Sitz in Tortola, British Virgin Islands, das Finanzkommissionsgeschäft in Deutschland untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.

Die K1 Invest Ltd. bot Anlegern in Deutschland an, sich mit Genussrechten an ihrem "K1 Invest Fonds" zu beteiligen. Das Genussrechtskapital sollte in "Futures, Forward-Geschäfte, Optionen sowie andere Termingeschäfte auf Währungen, Indizes, Metalle und sonstige Rohstoffe" investiert werden. An diesem "Fondsvermögen" war der Anleger beteiligt. Für das Anlageangebot warb die Gesellschaft mit einem angeblichen Wertzuwachs des "kumulierten Nettogewinns" seit 1996 in Höhe von über 489 %. Mit dieser Tätigkeit erbrachte die K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die K1 Invest Ltd. ist verpflichtet, die Genussrechtswerte der Anleger in Deutschland zu berechnen und auszuzahlen.

Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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krekon
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 06.10.2003
Beiträge: 366
Wohnort: Zentralbayern

BeitragVerfasst am: 15.Aug 2004 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

und um wenn oder was geht es?
Bernd M Leimer schreibt von einer K1 Invest GBR und Km von einer K1 Invest Ltd.

Zwischen GBR und LTD ist aber schon ein gewaltiger Unterschied.

Was ist jetzt FAKT?
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Der böse Wolf
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 14.05.2002
Beiträge: 281
Wohnort: Lüneburger Heide

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2004 9:31    Titel: Nichts dergleichen ist wirklich gemacht worden... Antworten mit Zitat

K1 hat sich immer wieder "verändert"... Erst die Gbr, dann die Genusscheine mit jeweiligem Abwicklungsschreiben vom BAFIN. Jetzt seit ca. Oktober als offizielles Zertifikat über die Commerzbank.
Ist z.B. auch in der FAZ Samstags nachzulesen.
Bisher ist meines Wissens nichts rückabgewickelt worden.
Der Vorwurf des "Schneeballsystem" konnte auch NICHT belegt werden.

Jetzt ist K1 über Vienna Life als FLV zu bekommen oder für höhere Summen als Zertifikat.
Ich persönlich halte von einer solchen Firma Abstand, die nicht in der Lage ist, entsprechend des Gesetzes Produkte zu verkaufen.

"Zerti" hier im Forum kann Euch mehr dazu sagen.

Es gibt halt andere Anbieter, die diese Dinge NICHT machen und ähnliche Werte liefern.

Gruß
dbw
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mr-tom
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2005 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

@ böser wolf

können sie die "anderen anbieter" nenne, die "ähnliche werte" liefern?
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Der böse Wolf
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 14.05.2002
Beiträge: 281
Wohnort: Lüneburger Heide

BeitragVerfasst am: 4.Mai 2005 16:39    Titel: Der Hedgefondatlas Antworten mit Zitat

Der Hedgefondatlas über www.promakler.de gibt Auskunft über echte Werte (fast) aller Hedgeprodukte.

Gruß
db
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mr-tom
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 5.Mai 2005 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank.
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winzag
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 32
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 25.Aug 2005 10:53    Titel: K1 - Alternatives Investment Antworten mit Zitat

K1 gibt es seit 1996. Bis heute hatte diese Geldanlage noch kein negatives Jahresergebnis. Während anfänglich die Ergebnisse stark schwankten, haben sich mittlerweile die Ausschläge eingependelt auf 8 - 12 % pro Jahr. Steuerfrei. Welcher andere Hedgefonds hatte noch nie eine negatives Jahresergebnis?
Auch ich habe hin und wieder etwas Bauchweh, wegen der Aktivität des Bafin. Die scheinen derzeit alles, auf dem nicht Bank, Versicherung oder KAG draufsteht, mit dem Hinweis auf verbotene Finanzkommisionsgeschäfte zu zumachen.
We will see. Bisher jedenfalls, hat sich mein Anlagekonto sehr erfreulich entwickelt. Ist aber nicht jedermans/frau Sache.
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Xenia
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 450

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2005 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Welcher andere Hedgefonds hatte noch nie eine negatives Jahresergebnis ?
Phoenix
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2005 11:49    Titel: Papier ist bekanntlich geduldig... Antworten mit Zitat

Guten Tag...

A. Henneberg zitierte weiter oben:

Zitat:
Am 17.06.2004 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Invest Ltd. mit Sitz in Tortola, British Virgin Islands, das Finanzkommissionsgeschäft in Deutschland untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.

Wie so oft, auch hier ein Firmensitz an einem Ort, der es im Eventualfalle schwierig macht, erfolgreich zu klagen...

Wer kann kontrollieren, ob die Aussagen zu Renditen korrekt sind...?

Papier ist geduldig...

Falls es einmal knallt, heben alle die Hände und rufen: "Warum hat das BAFin nicht...?"

S. dazu auch meinen Beitrag:

http://www.gomopa.net/Finanzforum/Wirtschaft/Eine-Heuschrecke-hat-wieder-zugeschlagen-Seite-2.html#106177

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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winzag
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Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 32
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2005 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

1. Phoenix war kein Hedgefonds
2. Weißt Du auf welcher Steuersparinsel Franklin Templeton seinen Sitz hat?
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2005 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

User winzag...

winzag hat folgendes geschrieben::
1. Phoenix war kein Hedgefonds
2. Weißt Du auf welcher Steuersparinsel Franklin Templeton seinen Sitz hat?

zu 1.

Das ist mir bekannt! Es ging auch eher um's Prinzip...

zu 2.

Das weiß ich nicht, ließe sich aber sicher in Erfahrung bringen!
Interessiert mich persönlich auch nicht vorrangig, da ich bei DWS investiert bin...

zu imaginär 3.

Freue mich, daß Dir unsere letzte Grillfete gefallen hat... Oder: Wie kommen Sie dazu, mich zu Duzen...

zu imaginär 4.

Auf meine eigentlichen Aussagen gehen Sie nicht ein... (Welche angesehene Kanzlei/Institution bestätigt die Rendite usw?

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2005 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub @ winzag hat auf diesen Beitrag geantwortet...
Xenia hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Welcher andere Hedgefonds hatte noch nie eine negatives Jahresergebnis ?

Phoenix
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Hongkong
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Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 4.Okt 2005 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vermeintlich Totgesagte leben länger,Verachtfachung des eingezahlten Kapitals in 10 Jahern. www.ageld.com
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Xenia
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Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 450

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2007 13:41    Titel: Moin Moin Antworten mit Zitat

(22.08.2006)

Bei BaFin Verfügung ist Rechtsform unerheblich

Für die Zulässigkeit der Finanzportfolioverwaltung ist es unerheblich, ob die Anlagegesellschaft die Rechtsform der GbR oder der KG wählt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der K1 Fonds GbR aus Aschaffenburg die Geschäfte untersagt. Hiergegen ging der Geschäftsführer der K1 Fonds-Gesellschaft Helmut Kiener gerichtlich vor. Zunächst erklärte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 17.11.2003 die Verfügung der BaFin für rechtmäßig. Dies wurde nun durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig letztinstanzlich bestätigt.

Danach betrieb Kiener, als geschäftsführender Gesellschafter der K1 Fonds GbR, „die Finanzdienstleistung der Finanzportfolioverwaltung“ ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis. Wie Kiener hatten viele Anbieter darauf spekuliert nicht unter die Zulassungspflicht bei der BaFin zu fallen, indem sie anstatt einer Kommanditgesellschaft (KG) eine GbR für ihre Fonds zu nutzen. Doch dem Richterspruch zufolge ist auch bei einer GbR der Dienstleistungscharakter der Vermögensverwaltung für eine Erlaubnispflicht maßgeblich. Auch bei der Organisierung der Fonds als GbR werde das Kapital „für Andere“ verwaltet. Dieses verwalten der Vermögen der Mitgesellschafter ist daher aufgrund des fehlenden Eigeninteresses eine Dienstleistung. Die Gerichte wiesen damit den Einwand zurück, dass „die Gesellschaft bürgerlichen Rechts einer juristischen Person so nahe stehe, dass der Kläger nur Eigengeschäfte der Gesellschaft erbringe.“ Fonds mit einer entsprechenden Geschäftsausrichtung in Finanzinstrumenten müssen sich also unabhängig von ihrer Rechtsform vor der BaFin in Acht nehmen.

(Bundesverwaltungsgericht, Urteil AZ: 6 C 29.03)

(im Anschluss an Verwaltungsgericht Frankfurt/M., AZ: VG 9 E 2836/02 (2))

Quelle: www.pwb-law.com
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Xenia
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 450

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2007 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Höchstes deutsches Gericht lehnt Antrag von K1 GbR ab:

Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der K1 GbR mit Beschluss vom 05.04.2006 (AZ: 1 BvR 2780/04) zurückgewiesen. Der K1 GbR war durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Betreiben von unerlaubten Bankgeschäften (Finanzportfolioverwaltung) untersagt worden. Hiergegen hatte sich die GbR gewandt und gerügt, in ihrem Recht auf Gleichbehandlung aus Artikel 3 Grundgesetz verletzt zu sein.

Die Karlsruher Richter liessen die Klage nicht zur Hauptverhandlung zu und stellten kurz und knapp fest, dass eine GbR nicht so behandelt werden muss, wie eine OHG oder KG. Diese dürfe Vermögen ihrer Anleger verwalten, ohne hiermit ein unerlaubtes Bankgeschäft zu betreiben, gleiches gelte aber nicht für eine GbR.

Nachdem die K1 GbR nunmehr bei allen deutschen Gerichten unterlegen war, steht zumindest vor den deutschen Gerichten kein Rechtsweg mehr offen. Die Würfel für die K1 GbR sind somit gefallen.

Tintemann
Rechtsanwalt

Quelle: www.tintemann.de/html/k1_fonds.html
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j0lly
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2007 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in den letzten Tagen soll ein Urteil zur K1 Invest Ltd. (Sitz: British Virgin Islands) gefällt worden sein bezüglich dem Unterlassungsantrag der BaFin.

Leider kann die BaFin telefonisch keine Auskünfte erteilen. Weiss denn jemand von dem Urteil oder kann einen hilfreichen Link hier einstellen?

Danke im Vorraus
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Xenia
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 450

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2007 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

News Link P&H (Frankfurt):

www.praschma-hess.de/index.php?content=news_archiv
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Xenia
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 450

BeitragVerfasst am: 29.Nov 2007 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hongkong hat folgendes geschrieben::

Vermeintlich Totgesagte leben länger.

www.ageld.com

Die o.g. Homepage sieht mausetot aus.
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Xenia
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 450

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2007 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

j0lly hat folgendes geschrieben::

Hallo, in den letzten Tagen soll ein Urteil zur K1 Invest Ltd. (BVI)
gefällt worden sein bezüglich dem Unterlassungsantrag der BaFin.

Auf der BaFin Homepage ist Alles noch wie gehabt:

www.bafin.de/faq/k1_invest.htm
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