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MLM Moderation .

Anmeldungsdatum: 01.05.2005 Beiträge: 154
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Verfasst am: 13.Sep 2007 14:54 Titel: WELTWEIT EINZIGARTIG, PATENTIERTE... |
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Produkte, so SCHREIT es immer wieder von den hunderten "PrePre launches "Pre" Launches und ähnlichen -gerne per SPAM versandten- Seiten, die wieder einmal DAS weltweit einzigartige upcoming Product an den ahnungslosen Kunden bringen wollen.
"Beispielhaft" für den SPAM der letzten Monate:
Das Gesundheitsmittel mit Weltpatent -Patent 6.608.109- kommt nach Europa und Sie sind ganz ganz am Anfang dabei!!!! Wer die sich hier bietende Chance nicht erkennt, ist selbst Schuld!
...
ProAri9 (Produktwert über 100 Mill. US$) kommt Ende Juni 07 auf den deutschen Markt, wird den europaweiten Siegeszug antreten und Sie sind ganz, ganz am Anfang dabei.
Natürlich ist es weltweit einzigartig, sonst hätte man kein Patent darauf
Mit den erteilten Patenten versucht man dann, eine "patentierte Wirksamkeit" bei den angesprochenen Interessenten zu suggerieren, man zielt ganz konkret auf den Glauben "Wenn es sogar patentiert ist, muss es ja gut sein" des möglichen Kunden ab.
Nur, das wissen leider immer noch die wenigsten, sagt die Erteilung eines Patentes überhaupt nichts über eine Wirksamkeit des patentierten Produktes aus.
Das EPA (Europäische Patentamt) schreibt hierzu explizit:
Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
1. Allgemeines
1.3
Technischer Fortschritt, nützliche Wirkung
Das EPÜ schreibt weder explizit noch implizit vor, dass eine Erfindung einen technischen Fortschritt oder auch nur eine nützliche Wirkung mit sich bringen muss, um patentierbar zu sein. Jedoch sind gegebenenfalls vorhandene vorteilhafte Wirkungen gegenüber dem Stand der Technik in der Beschreibung anzugeben (Regel 27 (1) c)), und solche Wirkungen sind für die Bestimmung der "erfinderischen Tätigkeit" oftmals bedeutsam (siehe IV, 9).
http://www.european-patent-office.org/legal/gui_lines/d/c_iv_1_3.htm
Es werden lediglich die folgenden Bedingungen an die Patentierbarkeit geknüpft:
1.1
Grundlegende Bedingungen
Die Patentierbarkeit setzt voraus, dass die folgenden vier grundlegenden Bedingungen erfüllt werden:
i) Es muss eine "Erfindung" vorliegen,
ii) die Erfindung muss "gewerblich anwendbar" sein,
iii) die Erfindung muss "neu" sein und
iv) die Erfindung muss auf einer "erfinderischen Tätigkeit" beruhen.
Welchen Anbieter eines dieser Produkte interessiert das schon? Hauptsache "SOFORT EINSCHREIBEN!!" bitte. |
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