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Bonny B. Specialist
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 76
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Verfasst am: 22.Dez 2005 16:42 Titel: Christkind vs. Finanzamt |
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Christkind vs. Finanzamt
Denkt euch, ich habe das Christkind gesehen,
es war beim Finanzamt zu betteln und flehn.
Denn das Finanzamt ist gerecht und teuer,
verlangt vom Christkind die Einkommensteuer.
Das Amt will noch wissen, ob es angehen kann,
dass das Christkind so viel verschenken kann.
Das Finanzamt hat so nicht kapiert,
wovon das Christkind dies finanziert.
Das Christkind rief: "Die Zwerge stellen die Geschenke her",
da wollte das Finanzamt wissen, wo die Lohnsteuer wär.
Für den Wareneinkauf müsste es Quittungen geben,
und die Erlöse wären anzugeben.
"Ich verschenke das Spielzeug an Kinder"
wollte das Christkind sich wehren,
dann wäre die Frage der Finanzierung zu klären.
Sollte das Christkind vielleicht Kapitalvermögen haben,
wäre dieses jetzt besser zu sagen.
"Meine Zwerge besorgen die Teile,
und basteln die vielen Geschenke in Eile"
Das Finanzamt fragte wie verwandelt,
ob es sich um innergemeinschaftliche Erwerbe handelt.
Oder kämen die Gelder, das wäre ein besonderer Reiz,
von einem illegalen Spendenkonto aus der Schweiz.
"Ich bin doch das Christkind, ich brauche kein Geld",
Ich beschenke doch die Kinder in der ganzen Welt."
"Aus allen Ländern kommen die Sachen",
mit den wir die Kinder glücklich machen."
Dieses wäre ja wohl nicht geheuer,
denn da fehle ja die Einfuhrumsatzsteuer.
Das Finanzamt von diesen Sachen keine Ahnung,
meinte dies wäre ein Fall für die Steuerfahndung.
Mit diesen Sachen, welch ein Graus,
fällt Weihnachten dieses Jahr wohl aus.
Denn das Finanzamt sieht es so nicht ein,
und entzieht dem Christkind den Gewerbeschein. |
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Bonny B. Specialist
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 76
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Verfasst am: 23.Dez 2005 22:20 Titel: Anwaltskanzlei vs. Weihnachtsmann |
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Nachgefügt:
Anwaltskanzlei vs.
Weihnachtsmann
Lieber guter Weihnachtsmann,
jetzt ist`s soweit, jetzt bist du dran.
Mein Chef ist nämlich Rechtsanwalt,
der klagt dich an, der stellt dich kalt.
Schon seit vielen hundert Jahren
bist du nun durch`s Land gefahren,
ohne Nummernschild und Licht
auch TÜV und ASU gab es nicht.
Der Schlitten eignet sich nur schwer
zur Teilnahme am Luftverkehr.
Es wird vor Gericht zu klären sein:
Besitzt der `nen Pilotenschein?
Durch den Kamin ins Haus zu kommen,
ist rein rechtlich streng genommen
Hausfriedensbruchm, Einbruch sogar.
Das gibt Gefängnis, das ist klar.
Es ist auch allgemein bekannt:
Du kommst gar nicht aus diesem Land.
Wie man so hört, steht wohl dein Haus
am Nordpol, also sieht`s so aus,
als kämst du nicht aus der EU,
das kommt zur Klageschrift dazu.
Hier kommt das deutsche Recht zum Tragen,
ein jeder Richter wird sich fragen,
ob deine Arbeit rechtens ist,
weil du ohne Erlaubnis bist.
Der Engel, der dich stets begleitet,
ist minderjährig und bereitet
uns daher wirklich Kopfzerbrechen.
Das Jugendamt will mit dir sprechen.
Jetzt kommen wir zu ernsten Sachen:
Wir finden es gar nicht zum Lachen,
daß Kindern du mit Schlägen drohst,
darüber ist mein Chef erbost.
Nötigung heißt das Vergehen
und wird bestraft, das wirst du sehen,
mit Freiheitsentzug von ein paar Jahren!
Aus ist es bald mit Schlitten fahren!
Das Handwerk wird dir bald gelegt,
es sei denn dieser Brief bewegt
dich die Kanzlei reich zu beschenken,
dann wird mein Chef es überdenken. |
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