Sammelklagen wie in den USA sind in Deutschland bislang nicht möglich, denn jeder Betroffene muß seinen Rechtsanspruch individuell beweisen und durchsetzen vor Gericht.
Die Sammelklage kommt aus dem USA-Rechtssystem, wo die Rechtsprechung mit ihren "punitive damages" (Abstrafung der Schadensverursacher) quasi die Rolle des Verbraucherschutzes übernimmt.
Oft handelt es sich aber eher um Musterprozesse, in denen ein einzelner eine Gruppe von Betroffenen vertritt, um ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, das Gericht billigt im Urteil allen Betroffenen Schadensersatz zu oder lehnt ihn ab.
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