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Hund vergräbt Gebiss – Versicherer will nicht zahlen

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Anmeldungsdatum: 28.02.2003
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BeitragVerfasst am: 23.März 2005 14:38    Titel: Hund vergräbt Gebiss – Versicherer will nicht zahlen Antworten mit Zitat

Die Concordia Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit macht Stress. Sie will das Gebiss eines Mannes nicht ersetzen, das dem während einer Übernachtung bei seinem Bruder dessen Hund Apollo vom Wachstisch stahl und im Garten vergrub. Ein klarer Fall für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung, meinte Apollos Besitzer. Die Concordia sieht das anders und will notfalls bis zum BGH gehen.

Die Richter der 18. Zivilkammer des Landesgerichts Hannover werden das eine oder andere Mal geschmunzelt haben, als Apollos Herrchen und Experten der Concordia Versicherungen vor die Gerichtsschranken traten. Für den Versicherer ist der Fall klar: Eine Hundehalter-Haftpflicht muss bei Zerstörung oder Beschädigung einer Sache durch den Vierbeiner zahlen. Kommt der Gegenstand abhanden, ist der Versicherer aus dem Schneider und muss nicht bezahlen. Die Concordia war mit dieser Ansicht allerdings zuvor schon in erster Instanz gescheitert.

Apollos Besitzer sieht die Sachlage anders. Die Richter am Landgericht Hannover hörten im Revisionsverfahren verständnisvoll zu, als Hundesbesitzer Arno F. den Tathergang schilderte. Der Mischlings-Rüde Apollo war am 22. Februar 2003 dem Bruder von F. ins Badezimmer gefolgt, schnappte sich vom Wachstisch dessen Gebiss und verschwand damit im Garten. Offenbar vergrub er die falschen Zähne.

An diesem Fall sollen sich jetzt nach Willen der Concordia die Rechtgelehrten die Zähne ausbeißen, denn ihr Rechtsanwalt sieht in dem Vorfall einen Präzedenzfall, der notfalls auch in oberster Instanz beim Bundesgerichtshof (BGH) entschieden werden könnte. „Wenn ein Gegenstand abhanden kommt, dann müssen wir nicht zahlen“, so die Diktion des Concordia-Rechtsanwaltes. Es handele sich hier um den Verlust eines Gegenstands und nicht um die Zerstörung oder Beschädigung desselben. Dazu hätte Apollo die falschen Zähne mit seinen echten Beißerchen zerkauen oder sonst wie beschädigen müssen.

Der Vorsitzende der 18. Zivilkammer in Hannover, Richter Ulrich Kleybolte, sieht auch den „endgültigen Verlust der falschen Zähne“ als gegeben an, brachte aber gleichzeitig ein anderes BGH-Urteil ins Spiel, das Wasser auf die Mühlen von Hundesbesitzer F. bedeutet: Danach war einem Passagier auf einem Kreuzfahrtschiff die Armbanduhr über Bord gefallen. Auslöser war ein heftiger Ruck des Schiffes. Der Verlust der Armbanduhr kommt nach Auffassung der BGH-Richter einer Zerstörung gleich. Denn es sei trotz aller Anstrengungen kaum möglich, die (zerstörte) Uhr wieder aus dem Ozean zu fischen. Für die zerstörerische Wut des Meeres müsse die Versicherung zahlen, lautete das Urteil.

Die Richter in Hannover zogen die Parallele, dass selbst wenn das Gebiss von Arno F.’s Bruder wieder aus den Erdmassen des Gartens auftauche, es sicherlich nicht mehr in einem benutzbaren Zustand sei. Und sich schon gar nicht in dem Zustand befinde, in dem es sein ursprünglicher Träger vor zwei Jahren im Badezimmer abgelegt hatte.

Das Urteil der Hannoveraner steht noch aus. Die Concordia will aber auf jeden Fall weiter streiten.

Quelle: http://gwv-mailing.wsberlin.de/gwv/redirect.jsp?id=2257138&pnlid=2257414
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