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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 13.Nov 2003 21:24 Titel: Mandantenausfall... |
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Guten Abend!
Vorgestern verlor ich einen meiner drei Hauptkunden und damit einen Umsatz von monatlich rd. € 2.100,--
Hintergrund:
Den Kunden übernahm ich im Juli d. J. 2002, nachdem der Auftraggeber per Ende März 2002 seinem Steuerberater das Mandat für die FIBU zweier seiner Firmen und für den LOHN vier seiner Firmen aufgrund von Preisdiskussionen entzogen hatte. Der Auftraggeber stellte zunächst eine Mitarbeiterin fest ein, die dann Ende Juni 2002 entnervt den Bleistift fallen ließ und fristlos kündigte.
Zugegebenermaßen eine auch nicht ganz so einfache Materie...
Fast zwanzig Spielhallenbetriebe mit der besonderen Umsatzsteuerproblematik, die ich in einem Beitrag im Forum "Steuern" schon mal kurz erläuterte.
Gemäß § 18 KWG (Kreditwesengesetz) sind die Banken gehalten, von Ihren Kunden regelmäßig Informationen über den Stand der Dinge einzuholen. Jetzt, im November 2002, sind die Bilanzen für 2001 vom Steuerberater des Unternehmens noch nicht erstellt.
Für das Jahr 2003 liegen bis einschließlich September aussagefähige BWA's, von mir erstellt, vor. Die Banken erwarten nun, daß dieser Status vom Steuerberater testiert wird (Steuerberatung ist mir selbst nach § 6(4) StBerG (Steuerberatergesetz) untersagt.
Bei entsprechenden Vorgesprächen zwischen Banken und Unternehmer war der Steuerberater jeweils zugegen und lehnte sich (wie ich heute erfahre), bei entsprechenden Fragen süffisant zurück und äußerte sich in etwa dahingehend, daß er dazu nichts sagen könne, da er die Buchführung des lfd. Jahres nicht erstellt habe...
Nun, ab dem 01.10.2003 hat er das Mandat jedenfalls wieder - so einfach ist das...
Zum Verständnis:
Nicht jeder Steuerberater ist ausschließlich mit der wirklichen Steuerberatung ausgelastet und inswoweit auch auf die Erledigung von Buchhaltung und Lohn angewiesen. Insoweit sind Steuerberater und selbständige Buchführungsbüros (diese Segmente betreffend!) absolute Konkurrenten!
Wenn Sie an diesen Dienstleistungen Bedarf haben - bitte, sprechen Sie mich an!
Die Dienstleistungen können bei mir vor Ort (auf eigenen Programmen), aber auch, sofern die Entfernung vertretbar ist, in Ihrem Hause erbracht werden.
Informative Details finden Sie auf meiner Web-Site.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 13.Nov 2003 23:28 Titel: vielleicht den noch hinterher... |
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Damit erkennbar wird, wie massiv und dabei gleichzeitig gesetzeswidrig Steuerberater werben...
http://www.wilhelm-data.de/steuer_schroeder.jpg
Der Gute ist deshalb schon von mir ziemlich massiv angeschrieben worden; eine Antwort hält er nicht für nötig...
Die Befugnisse selbständiger Buchführungsbüros sind eindeutig in den §§ 6 (3), 6 (4) und 8 geregelt, zu sehen hier...
http://www.wilhelm-data.de/StBerG.pdf
Wohlgemerkt:
Die "geregelten" Befugnisse beziehen sich ausschließlich auf die im StBerG auch aufgeführten Tätigkeiten; sie berühren somit in keinster Weise Beratungstätigkeiten weiterführender Art... |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 4.Dez 2003 20:29 Titel: Gespräch am heutigen Tage... |
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Verehrte Damen, verehrte Herren,
am Wochenende hatte ich unter der Sparte Freie Berufe eine Anzeige in der WAZ, auf die sich heute früh u.a. ein in Dortmund ansässiges Finanzdienstleistungsunternehmen (GmbH) gemeldet hat.
In einem länger dauernden persönlichen Gespräch am heutigen Nachmittag zeigte sich, daß konkret Bedarf besteht bei folgenden Fragestellungen:
- Klärung und Umsetzung der Möglichkeiten, evtl. bestehende stille Reserven eigenkapitalmäßig hochzuziehen und darzustellen zum Zwecke besserer Finanzierbarkeit der jeweiligen Unternehmen
- Begutachtung und Optimierung von Businessplänen
- Überprüfung und ggbflls. Erstellung kurz- und mittelfristiger Liquiditätsplanungen
- Analyse und ggbflls. Änderung von Ertragsplanungen
- Aktualisierung von teilweise bis zu zwei Jahren rückständigen bzw. unvollständigen Buchhaltungen beim Mandanten vor Ort
Verehrte Damen, verehrte Herren,
da ich über umfangreiche Berufserfahrung auf diesen Gebieten verfüge und zusätzlich aufgrund meiner Selbständigkeit zeitlich relativ flexibel agieren kann - und ich darüberhinaus davon ausgehe, daß die obengenannten Problematiken auch auf viele Ihrer Mandanten zutreffen und Sie nicht unbedingt selbst alle diese Problematiken bearbeiten können / wollen, biete ich auf diesem Wege diese Leistungen an.
Sämtliche notwendigen Vorarbeiten können von mir erbracht werden; für Testate besteht eine Kooperation mit einem Steuerberater. |
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