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Hans_Christian Newbie
Anmeldungsdatum: 17.04.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 17.Apr 2006 7:23 Titel: 1%-Regelung gewillkürtes Privatvermögen |
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Hallo,
seit 2006 liegt die berufliche Nutzung wesentlich unter 50%. Vor Jahren lag sie darüber. Da ich die 1%-Methode anwende, muß ich nun mir den PKW verkaufen? Ab 2007 habe ich keine AfA mehr und die 1% würden sogar die Kosten deckeln. Was kann dass Finanzamt von mir verlangen, wenn ich 2007 die Erlärung zu 2006 mit 1% -Regelung abgebe?
In der Hoffnung auf einen Tipp,
mfg Hans-Christian |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 315 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 17.Apr 2006 15:07 Titel: |
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Hallo, Hans-Christian,
für Unternehmer wie Sie ist die Neuregelung Gold äh Geld wert.
Berufliche Nutzung unter 50 % bedeutet nur, dass das Fz. nicht mehr notwendiges Betriebsvermögen ist. Sie können es aber weiterhin im Betrieb belassen. Für den Nachweis der betrieblichen Nutzung sollten Sie für einen "repräsentativen" Zeitraum von ca. 3 Monaten eine Auflistung der betrieblichen oder privaten Fahrten machen und anhand dessen dann die betrieblichen KFZ-Kosten ermitteln.
Beispiel:
km am 01.05.06 60.000
km am 31.07.06 70.000
privat gefahrene km: 6.500
Damit können Sie weiterhin 35 % der KFZ-Kosten betrieblich absetzen. Also mehr als bei der 1 % - Regelung.
Gruß
Cob |
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Hans_Christian Newbie
Anmeldungsdatum: 17.04.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.Apr 2006 6:50 Titel: |
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Hallo,
das klingt sehr gut.
Also ab 2007 (oder auch schon jetzt für 2006?) brauchte ich ganzjährig kein Fahrtenbuch zu führen, sondern dies nur für 3 Monate?
Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir noch dazu die Rechtsgrundlagen mitteilen könnten, man fühlt sich dann sicherer gegenüber dem Finanzamt.
D.h. ja dann auch, ich hätte schon Jahre vorher sparen können, wenn ich es so gemacht hätte. Muß der 3-Monatszeitraum jährlich immer neu erfaßt werden?
mfg Hans-Christian |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 315 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 18.Apr 2006 9:43 Titel: |
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Hallo,
Sie brauchen überhaupt kein Fahrtenbuch zu führen!
Die Auflistung der km dient nur dazu, den betrieblichen bzw. privaten Anteil zu bestimmen.
Dazu benötigen Sie nur Anfangs- und End- km-Stand sowie entweder die betrieblichen oder die privaten km.
Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht. Die Auflistung ist Ihre Dokumentation für den Ansatz der KFZ-Kosten.
Und diese gilt, solange sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern. Sie brauchen auch nicht jährlich eine neue Aufstellung anfertigen.
Also: immer schön unter den 50 % aufschreiben (einschliesslich Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb!).
Die Regelung ist auch schon für 2006 anwendbar!
Gruß
Cob |
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Hans_Christian Newbie
Anmeldungsdatum: 17.04.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.Apr 2006 17:41 Titel: |
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>Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht. <
Das klingt nicht gut. Wie soll ich dann gegenüber dem Finanzamt meine Vorgehensweise begründen?
mfg Hans-Christian |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 315 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 18.Apr 2006 18:16 Titel: |
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Wie begründen Sie denn den Kauf eines neuen Bleistifts???
Und wie versteuern Sie dessen private "Mitbenutzung"?
Sie müssen doch nur darlegen, in welchem Umfang Sie Ihr KFZ betrieblich nutzen. Brauchen Sie dafür eine Rechtsgrundlage?
Der Gesetzgeber bzw. die Finanzverwaltung regeln doch nun wirklich mehr als genug!
Gruß
Cob |
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Hans_Christian Newbie
Anmeldungsdatum: 17.04.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 19.Apr 2006 7:19 Titel: |
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>Sie müssen doch nur darlegen, in welchem Umfang Sie Ihr KFZ >betrieblich nutzen. Brauchen Sie dafür eine Rechtsgrundlage?
>Der Gesetzgeber bzw. die Finanzverwaltung regeln doch nun wirklich >mehr als genug!
bisher "galt" s.a. L31(?)
entweder Fahrtenbuchmethode oder 1%-Methode für die Ermittlung des Privatanteils. Falls Fahrtenbuch mangelhaft, dann 1%-M.
Insoweit stimmt es, falls 1% nicht mehr möglich im konkreten Fall , bliebe nur noch Fahrtenbuch ob exakt geführt oder auch nicht, d.h. Ihr Hinweis ist "Gold" wert.
Ich bin ja mal gespannt, was da als "Regelung" uns noch vorgesetzt wird.
mfg Hans-Christian |
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