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287 Mio Euro Steuerschuld = 2,3 Mio. Euro Anwaltshonorar

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Kai Beers
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.01.2004
Beiträge: 142
Wohnort: Dortmund / Basseterre

BeitragVerfasst am: 29.März 2005 21:30    Titel: 287 Mio Euro Steuerschuld = 2,3 Mio. Euro Anwaltshonorar Antworten mit Zitat

Schlecht für Steuerzahler - Gut für den Anwalt.

Zitat:
Millionenschaden durch Behördenfehler

Es klingt unglaublich: Ein simpler Tippfehler versetzt einen 70-jährigen Rentner in Angst und Schrecken und kostet den Steuerzahler möglicherweise Millionen. Dabei wollte der Mann nur ehrlich sein und meldete sich telefonisch beim Finanzamt wegen eines Fehlers in seiner Steuererklärung für 2001.

Der Rentner, nennen wir ihn Rudolf B., ist 70 Jahre alt und hat ein paar Aktien. Die haben im Jahr 2001 einen Gewinn von 11.000 DM abgeworfen. Das meldet der Rentner dem Finanzamt.

Ein verhängnisvoller Fehler
Ab mit der Steuererklärung zum Finanzamt Sankt Augustin. Damit alles seine Ordnung hat. Doch da merkt der ehrliche Rentner: Er hat sich vertan! Seine Aktien haben über 17.000 DM Gewinn gemacht. Er hat dem Finanzamt glatt zu wenig angegeben. Das muss er sofort melden. Rudolf B. ruft die Behörde an.

Dort freut man sich über den ehrlichen Steuerzahler. "Danke, klar", sagt die nette Dame vom Finanzamt, "das kriegen wir hin". So tippt sie einfach den richtigen Betrag ein: 17.067 DM. Doch leider vergisst sie, den alten Betrag zu löschen. Deshalb steht da jetzt eine irre Summe: über eine Milliarde Mark.

Riesige Steuerforderung
Martin Fiedler von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf erklärt dazu: "Dies hatte zur Konsequenz, dass bezogen auf die Bemessungsgrundlage eine Steuer festgesetzt worden ist, die, so kann man es nicht anders sagen, schon in astronomischer Höhe begehrt wurde."

Von dem astronomischen Begehren der Behörde erfährt der Rentner erst, als er in seinem Briefkasten den Steuerbescheid findet: Für das angebliche Einkommen von über einer Milliarde muss der Rentner Steuern zahlen, ziemlich viel Steuern. Um genau zu sein: über 287 Millionen Euro.

Ein hartnäckiger Tippfehler
Fiedler gibt zu: "Das muss jemanden, der davon betroffen ist, sehr schockieren. Sie müssen natürlich immer, wenn Sie den Gesamtsachverhalt erfassen wollen und die erforderliche Würdigung durchführen wollen, auch die Warte des Landes sehen. Hier ist es das Rechenzentrum, das quasi in Person dem Rentner gegenüber steht und im Rechenzentrum, einem Zentrum, das insgesamt zuständig ist für die Abarbeitung aller Steuerfälle. Dem sind hohe Zahlen per se nicht wesensfremd."

Wohl aber dem Rentner: 287 Millionen Euro! Noch unter Schock ruft er wieder die Behörde an, um ihr zu sagen, dass da etwas nicht stimmen kann. Die nette Dame vom Finanzamt reagiert prompt: "Ein Tippfehler, tatsächlich. Na, das korrigieren wir mal schnell, so."

Konto wird gepfändet
Normalerweise wäre das Problem jetzt gelöst. Aber leider entfalten Behörden gelegentlich ein unnormales Eigenleben, vor allem eine Finanzbehörde: "Man hat dann versucht, von Seiten der Verwaltung alles zu unternehmen, um die Konsequenzen dieses eingetretenen Fehlers zu beseitigen", so Fiedler. "Dies ist bedauerlicherweise nicht in jeglicher Ausprägung gelungen. Das ist jetzt schwierig in allen Facetten offen zu legen."

Der Mann will sagen: Der Finanzapparat kriegt den Tippfehler nicht in den Griff - und das Amt schlägt erneut zu. Das merkt der Rentner als er von seinem Konto Geld abheben will. Das geht nicht. Sein Konto ist gepfändet. Zehn Millionen Euro will das Finanzamt - Steuervorauszahlung. Jetzt reicht es dem alten Mann.

Ohne Anwalt keine Klärung
Er nimmt sich einen Anwalt. Der Anwalt schreibt einen zweiseitigen Brief an das Finanzamt, mit Erfolg. Jetzt hat der Rentner Ruhe und der Anwalt Zeit, sein Honorar auszurechnen, mit Hilfe der Bundesgebührenordnung für Anwälte. 287 Millionen Euro Streitwert, das macht ein Honorar von 2,3 Millionen Euro. Bezahlen muss das der Staat.

Richtig, der Staat haftet für den Tippfehler: Wir fragen Fiedler: "2,3 Millionen Euro Anwaltshonorar, für nur einen Brief und das auch noch vom Staat, finden Sie das nicht ein bisschen viel?"

Pech für den Steuerzahler
Fiedler dazu: "Meine eigene Wertung möchte ich hier nicht voran stellen. Ich möchte mich bei der Beantwortung dieser Frage auf die gesetzlichen Grundlagen beziehen, und da muss man sagen, ist das im Prinzip derart vorgegeben."

Und das Prinzip ist auf der Seite des Anwalts. Deshalb kämpft er vor Gericht um seine Millionen - Pech für den Steuerzahler. Der wird einen Tippfehler teuer bezahlen.


http://www.gomopa.net/o25/Anwalt-oder-Niete-in-schwarzer-Robe.html

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Wenn wir Lügnern genügend Zeit lassen, führen uns ihre Lügen zu der Wahrheit, die sie zu verheimlichen suchen.
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 29.März 2005 23:13    Titel: wo liegt das problem? Antworten mit Zitat

"..... Der Mann will sagen: Der Finanzapparat kriegt den Tippfehler nicht in den Griff ....."


wenn der - wie sie es so treffend bezeichnen - "finanzapparat" nicht in der lage ist, via bildschirm (also das gleiche medium, durch welches bereits die daten erfasst/mutiert wurden!) einen offensichtlichen fehler zu korrigieren... dann soll er doch bitte die konsequenzen tragen


wie soll in einer solchen bananenrepublik irgendein unternehmer den mut aufbringen, sich selbständig zu machen und die dringend notwendigen arbeitsplätze zu schaffen... und sich durch einen abgehobenen bundeskanzler noch anpflaumen lassen müssen, wenn sie aufgrund einschlägiger erfahrungen mit apparatschiks zurückhaltend investieren/agieren


kopfschüttel


ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3321

BeitragVerfasst am: 30.Jul 2007 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

LG München I:
Münchnerin fordert Schadenersatz wegen utopisch hoher Steuerforderung

Eine Münchner Kioskbesitzerin, die vom Finanzamt zu Unrecht eine Steuerforderung in Höhe von 2,1 Milliarden Euro erhalten hatte, hat den Freistaat Bayern auf Schadenersatz für den beauftragten Steuerberater in Höhe von 600.000 Euro verklagt. Das Landgericht München I hat in diesem Amtshaftungsprozess am 25.07.2007 die Zahlung von 15.000 Euro als Vergleich vorgeschlagen.

Hintergrund: Unberechtigte Steuerforderung

Die Kioskbesitzerin, die sich dieser astronomisch hohen Steuerforderung gegenüber gesehen hatte, versuchte zunächst telefonisch das Finanzamt auf den falschen Steuerbescheid aufmerksam zu machen. Nachdem dieses nicht reagiert hatte, schaltete sie den Steuerberater ein, dem es gelang, den Steuerbescheid auf korrekte 108,82 Euro zu reduzieren.

Quelle: Beck


Nach dem peinlichen Steuer-Desaster des Finanzamts München II will Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser für zusätzliche Kontrolle sorgen. Eine Münchner Kioskbesitzerin hatte einen Steuerbescheid über 2,1 Milliarden Euro erhalten, korrekt wären allerdings 108,82 Euro gewesen. Die Sache landete vor dem Landgericht München I , weil das Finanzamt den Irrtum anfangs nicht korrigiert hat.

Faltlhauser erläuterte zunächst, wie es zu dem Fehler kommen konnte. Demnach hat der zuständige Sachbearbeiter versehentlich im Computer zwei Zahlenreihen addiert. Da der schriftliche Ausdruck des Steuerbescheids aber zentral an einer anderen Stelle herauskam, wurde das Versehen nicht bemerkt. Künftig soll hier eine zusätzliche Kontrollstelle eingebaut werden, so der Minister. Vor dem Absenden eines Steuerbescheides müsse noch einmal ein zusätzliche Sichtkontrolle durchgeführt werden.

Faltlhauser kritisierte auch das Verhalten des Finanzamts, das zwar eine sofortige Korrektur des Steuerbescheides angekündigt hatte, dann aber zehn Tage nichts von sich hören ließ. Das sein ein Fehler gewesen, den "die Schlaumeier Steuerberater und Rechtsanwälte" ausgenutzt hätten.

Umgerechnet zehn Milliarden Wurstsemmeln
Die Steuerbehörde hatte von der Kioskbetreiberin für einen einzigen Monat 2,1 Milliarden Euro Umsatzsteuer gefordert. Um diesen Betrag zu erreichen, hätte sie beispielsweise zehn Milliarden Wurstsemmeln verkaufen müssen. Als die Geschäftsfrau telefonisch auf den offensichtlichen Fehler hinwies, kündigte das Finanzamt zwar eine Korrektur an, die jedoch bis zum Zahltag ausblieb. Sie schaltete daraufhin ihren Steuerberater ein, der die
Forderung auf die korrekte Summe von 108,82 Euro mindern konnte.

Dass die Sachbearbeiter zunächst untätig blieben, ist für den Freistaat fatal, denn der Einspruch des Steuerberaters war teuer: Sein Honorar für den Brief an das Finanzamt berechnet sich gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem sogenannten Streitwert; in diesem Fall wären das mehr als 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer.

Anwälte fordern hohen Schadensersatz
Um nicht noch zusätzlich hohe Prozesskosten fürchten zu müssen, hat die Frau ihren Anspruch an den Steuerberater und einen Rechtsanwalt abgetreten, die den Freistaat ursprünglich auf 600.000 Euro Schadensersatz verklagt hatten. Vor dem Landgericht erklärten die Kläger am Mittwoch, sie würden sich mit 300.000 Euro zufrieden geben - was die Anwälte des Freistaats ablehnten. Ob die Parteien den Vergleichsvorschlag des Gerichts über 15.000 Euro annehmen, müssen sie bis zum 29. August entscheiden.

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Thomas_Herzog
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.02.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Hanau

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2007 12:30    Titel: Gleiches Recht für alle Antworten mit Zitat

Wenn ein Steuerzahler einen Fehler macht, dann muss er auch für die Folgen einstehen. Den Anwälten stehen die vollen Gebühren von 2.1 Mio EUR zu. Wenn der Staat mit diesen Gebühren nicht einverstanden ist, kann er ja das RVG ändern. Es wäre ja noch schöner, wenn es ein lex res publica geben würde. Jedes Unternehmen, dass Rechnungen und Mahnungen verschickt, ohne Hinweis auf die Berechnungsgrundlage würde vor Gericht verlieren, beim FA ist das normal. Wann Zahlungseingänge beim FA erfolgen, erfährt man frühestens beim Gerichtsverfahren. Also in diesem Fall Glück für die Steuerberater und Anwälte, Pech für den Staat und da ja die Beamten ohnehin nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wen kümmert das überhaupt? Unter diesem Aspekt ist das Angebot von 15.000 EUR eine Frechheit.
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Mr_Durchschnitt
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 324

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2007 13:01    Titel: Re: Gleiches Recht für alle Antworten mit Zitat

Thomas_Herzog hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Steuerzahler einen Fehler macht, dann muss er auch für die . Also in diesem Fall Glück für die Steuerberater und Anwälte, Pech für den Staat und da ja die Beamten ohnehin nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wen kümmert das überhaupt? Unter diesem Aspekt ist das Angebot von 15.000 EUR eine Frechheit.



So ist es - es ist typisch dass in so einem Fall die Behörde mit einem blauen Auge davon kommen soll.

Auch wenn die Allgemeinheit zahlt, ich hoffe der Staat verliert und muss blechen, schon aus Prinzip wegen der eigenen erlassenen Gesetze.

Die verantwortlichen Beamten für den Steuerbescheid sollten mal ordentlich in die Mangel genommen werden von Ihren Vorgesetzten.
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excabe
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 167
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2007 13:27    Titel: Re: Gleiches Recht für alle Antworten mit Zitat

Leider wird in diesem Fall nichts passieren. Die Verantwortlichen sind Beamte auf Lebenszeit, da gibt es vielleicht eine Abmahnung oder Beförderungsstopp und in 5 Jahren das gleiche Spiel von forne. Und das Geld, das kommt sowieso vom Steuerzahler
excabe
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logic
Newbie


Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 43
Wohnort: ch - 6300 zug - industriestr.9

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2007 15:48    Titel: Gleiches Recht für Alle Antworten mit Zitat

gemach, gemach :

wird denn vergessen, der Staat sind wir Alle ?
_________________
" Logic-Cash-Card" die will jeder !

www.logiccashcard.ch
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mike1011
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 201
Wohnort: D/PL

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2007 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

leute, leute

was redet ihr da ?

wie logic schon sagte.... WIR steuerzahler würden die 2,4 mio. für den anwalt zahlen.

und...warum sollte ein anwalt für einen brief 2,4 mio. bekommen?
was ein schwachsinn. genauso wie die anderen die 600.000 euro nicht bekommen.
die anwaltsgebühren sollten eh im allgemeinen mal endlich auf ein vernünftiges maß reduziert werden.

meiner meinung nach sollte der tippfehler auch kein streitwert darstellen.
ein betrag, den es eigentlich gar nicht gibt??? eher die realen steuerbeträge.

natürlich sollte auch das finanzamt irgendwie bestraft werden...aber nicht auf unsere kosten!

grüße
mike1011
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Mr_Durchschnitt
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 324

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2007 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

deswegen gehört dieses Gesetz geändert!



Nur wenn der Staat blechen muss denken die Verantwortlichen vielleicht mal etwas nach darüber!
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3321

BeitragVerfasst am: 26.Okt 2007 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Münchner Kioskbesitzerin, die vom Finanzamt zu Unrecht eine Steuerforderung in Höhe von 2,1 Milliarden Euro erhalten hatte, hat den Freistaat Bayern auf


Der monatelange Streit um eine unberechtigte Steuerforderung von 2,1 Milliarden Euro gegen eine Münchner Kioskbesitzerin ist beigelegt. Der Freistaat Bayern habe einem Vergleich zugestimmt und zahle neben den Prozesskosten als symbolische Buße 15.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, teilte das Landgericht München I am 24.10.2007 mit. Ursprünglich hatten in dem Prozess zwei Anwälte rund 600.000 Euro Schadenersatz für das Honorar des Steuerberaters gefordert.
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mike1011
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 201
Wohnort: D/PL

BeitragVerfasst am: 8.Jan 2008 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

aha.....und die anwälte sind gänzlich leer ausgegangen???
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