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letti Specialist
Anmeldungsdatum: 17.02.2003 Beiträge: 169 Wohnort: Sachsen, bei Leipzig
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Verfasst am: 22.Nov 2003 10:39 Titel: ... 40% Provision für den Steuerberater ? |
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Hallo,
Habe gerade folgende Seite entdeckt :
http://www.internetkanzlei.to/finanzamt.html
Eine Steuerberatung auf Provisionsbasis.
Und was bekommen wir dafür?
Drücken wir das klar aus:
Wir wollen dafür 40% der Summe, die Sie dem Finanzamt gegenüber durch unsere Tätigkeit einsparen (darin sind alle uns selbst entstehenden Kosten inbegriffen),
was Sie ohnehin absetzen konnten, ist nicht Teil der Berechnungsgrundlage unserer Gebühren.
Was ist Ihnen lieber:
100% an das Finanzamt
oder
60% in Ihre eigene Tasche?
was haltet ihr davon ?
mfg.
letti |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 7.Dez 2003 0:37 Titel: 40 % provision für den steuerberater |
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| Zitat: |
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind an eine Gebührenordnung gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erläßt. Das Bundesministerium der Finanzen hat vorher die Bundessteuerberaterkammer zu hören. Die Höhe der Gebühren darf den Rahmen des Angemessenen nicht übersteigen und hat sich nach
1. Zeitaufwand,
2. Wert des Objekts und
3. Art der Aufgabezu richten. |
(§ 64 Abs. 1 Steuerberatergesetz)
Der Aufwand für den Steuerberater richtet sich größtenteils nach dem sog. "Streitwert" und beträgt je nach Art der vom Steuerberater erbrachten Leistung eine 1/10 bis 1 volle Gebühr der Gebührenordnung zuzüglich Umsatzsteuer (s. hierzu http://www.bstbk.de/muster_stbk/oeffentlich/pdf/3.2/StBGebV.pdf |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 7.Dez 2003 1:13 Titel: wer steckt hinter "internetkanzlei.to"? |
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