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...wenn dann der Durchgriff auf das Welteinkommen erfolgt...

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refugee2006
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Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 5.Dez 2005 21:41    Titel: ...wenn dann der Durchgriff auf das Welteinkommen erfolgt... Antworten mit Zitat

Angenommen, man hat sowohl "GmbH" und Wohnsitz in einem DBA-Land, wird aber als Geschäftsführer in DE (unbeschränkt...?) steuerpflichtig.

Frage:
Können dann wenigstens die Flüge in das/aus dem DBA-Land nach DE als Betriebsausgaben abgesetzt werden ?

..oder wird das abgelehnt, weil (z.B.) die Betriebsstätte nach DE umdefiniert wird, und die Flüge damit Privat veranlasst wären ?

Lg,
R.
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 6.Dez 2005 5:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage habe ich nicht verstanden. Wo befindet sich der Sitz der GmbH (wohl in D?) Wo der Wohnsitz der Geschäftsführers (in einem DBA Land)? Wo wird die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeführt (in D, im DBA Land oder zum Teil in D und zum Teil im DBA Land)?
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refugee2006
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 6.Dez 2005 9:14    Titel: Antworten mit Zitat

DBA-Land:
GmbH + Wohnsitz des Geschäftsführers (deutscher Sttaatsbürgers), aber

DE :
mehr als 183 Tage anwesend + einkünfteerzielende Tätigkeit, und zwar über den im AStG genannten Grenzen

=> vermutlich würde das Finanzamt dann sowohl Betriebsstätte als auch Wohnsitz nach DE umdefinieren und auf das Welteinkommen zugreifen

Eigentlich würde aber die GmbH (im DBA-Land registriert) z.B. die Flüge des GF von und nach dem Einsatzort (DE) als Betriebsausgaben abziehen. Wenn aber nun vom Finanzamt Wohnsitz und Betriebsstätte nach Deutschland "verlegt" werden, damit man steuerpflichtig wird...

...würde dann das Finanzamt die Flüge, die ja dann per Definition nicht mehr von und zum Einsatzort gingen, als Betriebsausgaben streichen ?
Denn wenn Wohnsitz und Betriebsstätte im Inland liegen, wären die Reisekosten dann steuerlich privat veranlasst ?

Danke für Deine Hilfe,
R.
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refugee2006
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 7.Dez 2005 22:58    Titel: antwort im dba ? Antworten mit Zitat

DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, BStBl 1996, Seite 588, BGBl 1996 II S. 518

Die Antwort auf die Frage steht wohl in Artikel 7 (3), Unternehmensgewinne:

"Bei der Ermittlung der Gewinne einer Betriebsstätte werden die für diese Betriebsstätte entstandenen Aufwendungen, einschließlich der Geschäftsführungs- und allgemeinen Verwaltungskosten, zum Abzug zugelassen, gleichgültig, ob sie in dem Staat, in dem die Betriebsstätte liegt, oder anderswo entstanden sind. Die vorstehende Bestimmung gilt unabhängig von den im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Begrenzungen, vorausgesetzt, die abgezogenen Ausgaben entsprechen der internationalen Praxis."


Leider habe ich das nicht kapiert (..."die für diese Betriebsstätte entstandenen Aufwendungen"...): Können danach nun die aus dem Beispiel genannten Reisekosten abgesetzt werden oder nicht?


Vielleicht ist die Frage auch allgemein:

Wenn das Konstrukt einer offshore-Gesellschaft "fällt", d.h. man hier nachträglich doch unbeschränkt steuerpflichtig wird, muß dann ein vollkommen neuer (deutscher) Abschluß erstellt werden, oder wird der Gewinn der Offshore-Bilanz mit deutschen Steuersätzen versteuert ?

Danke,
R.
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Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Eine deutsche GmbH muss doch in D ihren eingetragenen Sitz haben oder? Somit kann es doch wohl nur zwei Betriebsstätten geben, eine in D und eine im DBA Land. Dann reisen Sie also zwischen ihren beiden Betriebsstätten bzw. zwischen der Betriebsstätte im DBA Land und ihren Kunden. Dann sind das sicherlich betriebsbedingte Aufwendungen.
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