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AT: Optimale Nutzung des neuen Freibetrages

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6291

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2007 13:20    Titel: AT: Optimale Nutzung des neuen Freibetrages Antworten mit Zitat

Kleinunternehmer und Freiberufler, aber auch Stiftungsvorstände, Gesellschafter-Geschäftsführer oder angestellte Ärzte hinsichtlich ihrer einkommensteuerpflichtigen Sonderklassegebühren können erstmals im Jahr 2007 bis zu 10% ihres Gewinnes, maximal 100.000 €, einkommensteuerfrei stellen, wenn sie in diesem Ausmaß im Jahr 2007 auch investieren.

Als begünstigte Investitionen gelten:

# Neue abnutzbare körperliche Anlagen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKWs, Taxifahrzeuge, EDV etc).

Nicht begünstigt sind hingegen Gebäude (einschließlich Mieterinvestitionen, wie zB Adaptierungskosten für ein gemietetes Büro), PKWs, Kombis oder gebrauchte Anlagen. Weiters sind auch Investitionen ausgeschlossen, für die eine Forschungsprämie geltend gemacht wird.

# Als begünstigte Investition gilt auch die Anschaffung von Wertpapieren (Anleihen und Anleihenfonds), die vier Jahre lang gehalten werden müssen.

TIPP:
Wenn Sie den neuen Freibetrag für 2007 optimal nutzen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor dem Jahresende zur Ermittlung des voraussichtlichen Gewinnes eine Prognoserechnung erstellen.

Weiters sollten Sie überprüfen, wie viel Sie im Jahr 2007 bereits investiert haben. Falls Ihre bisherigen und noch vorgesehenen Investitionen nicht 10 % Ihres prognostizierten Gewinnes 2007 erreichen bzw falls Sie im Jahr 2007 gar nichts investieren wollen, können Sie die Steuerbegünstigung auch durch die rechtzeitige Anschaffung entsprechender Wertpapiere nutzen.

Überhaupt ist die Nutzung der Begünstigung durch den Kauf von Wertpapieren auch deshalb zu empfehlen, weil man dadurch die Gefahr eine Nachversteuerung der Begünstigung durch vorzeitiges Ausscheiden von Investitionen innerhalb der vierjährigen Behaltefrist vermeiden kann.
Quelle: klienteninfo
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