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Ab 1. Juli 2007 - Personenkennziffer für alle

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GM&P Mod. Team
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 5.Nov 2006 19:37    Titel: Ab 1. Juli 2007 - Personenkennziffer für alle Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Bundesrat hat am 03.11.2006 dem Verordnungsentwurf der
Bundesregierung zur Einführung einer eindeutigen und dauerhaften
Identifikationsnummer in Besteuerungsverfahren zugestimmt. Alle
Bundesbürger erhalten demnach vom Juli 2007 an vom Bundeszentralamt für Steuern eine Personenkennziffer zugeteilt. Die bisher von Bundesland zu Bundesland verschieden aufgebauten Steuernummern sollen gleichzeitig ersetzt werden.

Drucksache 705/06
- Verordnung zur Einführung dauerhafter
Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der
Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
[PDF - 15 Seiten - 53 KB]
klick - Verordnung

Quelle: Newsletter Steuerlinks
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6453

BeitragVerfasst am: 21.Dez 2006 6:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ab Mitte 2007 bekommt jeder Einwohner Deutschlands eine unveränderbare Steuernummer. Sie gilt von der Geburt bis über den Tod hinaus. Damit wird erstmals jede Person mit einem unveränderlichen Kennzeichen von einer staatlichen Verwaltung zentral erfasst.

Beschlossene Sache ist dies schon lange: Die Einführung der Identitätsnummer wurde im Steueränderungsgesetz 2003 festgeschrieben. Sie soll es dem Fiskus ermöglichen, mit der gesamten Steuerverwaltung den Sprung ins digitale Zeitalter zu schaffen und Steuererklärungen wie Verwaltungsabläufe elektronisch zu erledigen.

Zum Jahresende allerdings haben Bundestag und Bundesrat zusätzlich die „Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung“ verabschiedet.

Der lange Name verweist auf die Größe des Vorhabens aus Sicht der Bürokratie.

Bis zum 1. Juli 2007 müssen demnach die Einwohnermeldeämter Namens-, Adress- und Geburtsdaten aller 82 Millionen Einwohner an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn melden.
Damit fängt die Arbeit aber erst an: Weil es in Deutschland 5 500 Meldebehörden gibt, bei denen niemand sicher weiß, ob ihre Bürger nicht doch auch anderswo noch registriert sind, beginnt am 1. Juli zunächst eine Zeit des großen Datenabgleichs. „Dubletten und Karteileichen müssen erkannt und bereinigt werden“, heißt es in der Verordnung.

Bis zum 30. September soll dieser Vorgang abgeschlossen sein – wenn es die Meldebehörden denn schaffen, bis dahin alle „Unstimmigkeiten aufzuklären“, wie es die Verordnung fordert. „Erst nach Bereinigung der Daten kann dem Steuerpflichtigen seine eindeutige und unveränderbare Identifikationsnummer zugeteilt werden", heißt es im Begründungsteil der elfseitigen Bestimmung.

Die Nummer wird länger leben als ihr Träger. „Auch noch Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen können die Daten zur Erfüllung der den Finanzbehörden obliegenden Aufgaben erforderlich sein, da das Besteuerungsverfahren gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger fortzusetzen und abzuschließen ist“, heißt es in der Verordnung. Spätestens 20 Jahre nach dem Tod müssen aber auch die Finanzbehörden damit fertig sein: Die Nummer wird dann gelöscht.

Sobald alle Daten bereinigt sind, soll es Schlag auf Schlag gehen: Das Bundeszentralamt muss die Identifikationsnummern „unverzüglich“ den Meldebehörden mitteilen, die ebenso „unverzüglich“ den Steuerpflichtigen ihre Nummern mitteilen müssen sowie alle Daten, die das Zentralamt gespeichert hat.

Jede Eventualität haben die Beamten in der Verordnung allerdings nicht bedacht: Sie gehen davon aus, dass tatsächlich jeder Mensch in Deutschland nur eine einzige Identifikationsnummer zugeschickt bekommen wird.
Falls versehentlich doch jemand zwei Nummern bekommt, dürfte es schwierig werden: Wie man in dem automatisierten Verfahren zwischen Meldebehörden und Bundeszentralamt sein Alter Ego sterben lassen kann – das regelt die Verordnung nicht.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3321

BeitragVerfasst am: 4.Apr 2007 7:58    Titel: Antworten mit Zitat

Am 1. Juli ist es so weit. Dann bekommt jeder Bürger – vom Baby bis zum Greis – vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine persönliche Steueridentifikationsnummer (TIN). Diese wird zentral verwaltet, ein Leben lang gespeichert und erst 20 Jahre nach dem Tod wieder gelöscht. Die Kontrolle des Fiskus wird damit lückenlos, der gläserne Bürger Realität.

weiterlesen --->> hier
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vander
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.08.2004
Beiträge: 169
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 4.Apr 2007 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nun müssen sich alle Leutchen sehr wohl überlegen, ob sie (wenn noch nicht geschehen), jemals in den Stand der Ehe eintreten. So weit ich weiss, ist "Sippenhaft," noch nicht von oben angeordnet. Kann aber auch noch kommen, ich weiss...

vander
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6453

BeitragVerfasst am: 15.Apr 2007 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die neue elfstellige Kennzahl erhalten in Kürze 82 Millionen registrierte Einwohner, nachdem der Datenabgleich über die 5500 Meldeämter in Deutschland abgeschlossen ist.

Die Zentrale dieser Mammutaufgabe ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Als führende Kontrollbehörde des Fiskus wird sie die neue Kennziffer gleich nutzen. Denn im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie ist diese Identifikationsnummer schon lange Pflicht. Bislang galt das nicht für deutsche Anleger. Künftig müssen sie ihre Nummer bei ausländischen Kontenverbindungen angeben.

Dann klappt es reibungsloser mit den grenzüberschreitenden Kontrollmitteilungen über ausgezahlte Zinsen - zum Beispiel zwischen den Cayman-Inseln und Bonn. Denn die BZSt ist die deutsche Zentralstelle, wenn es um den grenzüberschreitenden Austausch von Kontrollmitteilungen geht. 21 EU-Staaten sowie Montserrat, Guadeloupe, Gibraltar, oder Französisch-Guayana melden Kapitalerträge der Deutschen nach Bonn - von dort gelangen die Daten dann an die Finanzämter und bei Bedarf an die Sozialbehörden.

Umgekehrt melden die Beamten Erträge ausländischer Anleger hierzulande über die Grenze. Das Amt legt auch Datenpools über Unternehmen an.

Wenn es um inländische Kapitalerträge der Bundesbürger geht, ist die Behörde schon längst erste Anlaufstelle. Sie kennt sämtliche heimische Konten und Depots, auf denen auch nur 1 Euro aufgrund von Freistellungsaufträgen ohne Steuerabzug landet. Denn die heimischen Banken melden solche Auszahlungen automatisch. So wird das Institut bekannt, bei dem die Gelder liegen. Auf die gesammelten Daten greifen die Finanzämter online zu. Das ist auch dann noch nötig, wenn 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt wird. Dann melden die Banken neben Zinsen und Dividenden Kursgewinne und Terminmarktgeschäfte nach Bonn. Die Befugnisse der BZSt sind zuletzt bereits ausgeweitet worden. Seit April 2005 können Finanzämter durch das Zentralamt Kontenabfragen über sämtliche im Inland geführten Bankverbindungen starten lassen. Über diesen Sammelpool überprüfen Beamte die Angaben in der Steuererklärung oder suchen bei säumigen Bürgern Konten für die Vollstreckung. Bereits Mitte 2007 tritt zudem eine Änderung zum Kontenabruf in Kraft. Dann wird es mit gesetzlicher Hilfe vielfach einfacher, sich auf die Suche nach verschwiegenen Bankverbindungen zu machen.

Der Infopool wird auch von anderen Behörden genutzt. Sozialleistungsträger und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte dürfen auf die Daten zugreifen. Entweder übermittelt ihnen die Bonner Behörde die gespeicherten Daten oder gleicht sie auf Wunsch mit den vorgelegten Werten ab. Auf diese Weise sind jüngst rund 40.000 Bafög-Bezieher entdeckt worden, die Bankguthaben verschwiegen und damit eine zu hohe Förderung erschlichen haben.

Die Arbeit der BZSt ist kaum bekannt, was an der Verschwiegenheit seiner Nachbarschaft liegen könnte. Die Behörde residiert nämlich unmittelbar neben dem Bonn-Beueler Friedhof.
Quelle: FTD
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3321

BeitragVerfasst am: 19.Nov 2007 5:07    Titel: Antworten mit Zitat

Moderator GM&P hat folgendes geschrieben::
Ab Mitte 2007 bekommt jeder Einwohner Deutschlands eine unveränderbare Steuernummer. .


Die Einführung der bundeseinheitlichen Steuernummer verzögert sich auf unbestimmte Zeit.[/b] Nachdem der ursprüngliche Termin 1. Juli 2007 verpasst wurde, ist jetzt auch der neue Termin 1. Januar 2008 nicht mehr zu halten.

http://www.ftd.de/politik/deutschland/278227.html?nv=nlt
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