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Abfindungszahlung aufteilen - Koalitionsvertrag

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Bernd56
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 9:10    Titel: Abfindungszahlung aufteilen - Koalitionsvertrag Antworten mit Zitat

Die neue Bundesregierung wird wohl den Freibetrag zum 1.1.06 auf Abfindungen streichen und damit die sowieso schon, durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes belasteten Menschen weiter in die Tasche greifen. Pfui- wo ist der Vertrauensschutz. Nun meine Frage: Ist es möglich, wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.12.05 beendet wird, einen Teil der Abfindung in Höhe des noch für 2005 gültigen Freibetrag (z.B. 11.000 €), vom Arbeitgeber in 2005 auszahlen zu lassen und den Restbetrag erst im Januar 2006? Wird dieser Betrag dann weiterhin nach der Fünftelregelung versteuert? Oder muss der gesamte Abfindungsbetrag in einem Veranlagunszeitraum, also 2006, gezahlt werden, damit die Fünftelregelung greift?

In der Hoffnung auf eine kompetente Antwort.

Bernd56
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Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2005 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Abfindungen müssen in einem Betrag versteuert werden.
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 315
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2005 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Bernd56,

wenn in 2006 kein neuer Arbeitsplatz in Sicht ist, kann es durchaus billiger sein, trotz des fehlenden Freibetrages die Abfindung erst in 2006 zu versteuern, weil da kein "Grundeinkommen" da ist, zu dem die Abfindung hinzuaddiert wird. Das muß man im Einzelfall ausrechnen (lassen).
Achtung: weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei Arbeitslosigkeit in 2005 oder ich glaube bis Februar 2006 länger Arbeitslosengeld bezahlt wird. Beim Arbeitsamt nachfragen!

Gruß Cob
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mercator196
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 2.Dez 2005 17:50    Titel: Aufteilung der Abfindung Antworten mit Zitat

Hi,

soweit ich das von unserer Steuerabteilung habe, muss zwar die Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt werden, um die Fünftelregelung nutzen zu können. Dabei ist es aber angeblich möglich, den steuerfreien Betrag vorher abzuziehen.

Allerdings steht dazu nichts im Gesetz und ich habe mir nicht die Randnummer irgendeiner Ausführungsbestimmung geben lassen.

Hoffentlich geht alles gut.
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