| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Bernd56 Newbie
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 24.Nov 2005 9:10 Titel: Abfindungszahlung aufteilen - Koalitionsvertrag |
|
|
Die neue Bundesregierung wird wohl den Freibetrag zum 1.1.06 auf Abfindungen streichen und damit die sowieso schon, durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes belasteten Menschen weiter in die Tasche greifen. Pfui- wo ist der Vertrauensschutz. Nun meine Frage: Ist es möglich, wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.12.05 beendet wird, einen Teil der Abfindung in Höhe des noch für 2005 gültigen Freibetrag (z.B. 11.000 €), vom Arbeitgeber in 2005 auszahlen zu lassen und den Restbetrag erst im Januar 2006? Wird dieser Betrag dann weiterhin nach der Fünftelregelung versteuert? Oder muss der gesamte Abfindungsbetrag in einem Veranlagunszeitraum, also 2006, gezahlt werden, damit die Fünftelregelung greift?
In der Hoffnung auf eine kompetente Antwort.
Bernd56 |
|
| Nach oben |
|

|
siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
|
Verfasst am: 30.Nov 2005 13:45 Titel: |
|
|
| Nein, Abfindungen müssen in einem Betrag versteuert werden. |
|
| Nach oben |
|
|
Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 315 Wohnort: Ortenau
|
Verfasst am: 30.Nov 2005 23:17 Titel: |
|
|
Hallo, Bernd56,
wenn in 2006 kein neuer Arbeitsplatz in Sicht ist, kann es durchaus billiger sein, trotz des fehlenden Freibetrages die Abfindung erst in 2006 zu versteuern, weil da kein "Grundeinkommen" da ist, zu dem die Abfindung hinzuaddiert wird. Das muß man im Einzelfall ausrechnen (lassen).
Achtung: weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei Arbeitslosigkeit in 2005 oder ich glaube bis Februar 2006 länger Arbeitslosengeld bezahlt wird. Beim Arbeitsamt nachfragen!
Gruß Cob |
|
| Nach oben |
|
|
mercator196 Newbie
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 2.Dez 2005 17:50 Titel: Aufteilung der Abfindung |
|
|
Hi,
soweit ich das von unserer Steuerabteilung habe, muss zwar die Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt werden, um die Fünftelregelung nutzen zu können. Dabei ist es aber angeblich möglich, den steuerfreien Betrag vorher abzuziehen.
Allerdings steht dazu nichts im Gesetz und ich habe mir nicht die Randnummer irgendeiner Ausführungsbestimmung geben lassen.
Hoffentlich geht alles gut. |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |