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Abgeltungssteuer

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2938

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2006 6:11    Titel: Abgeltungssteuer Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Spitzen von Union und SPD haben sich am Wochenende im Rahmen der Diskussion um die Unternehmenssteuerreform auch auf die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge geeinigt. Die Abgeltungssteuer würde den gleichen Steuersatz auf Zins- und Dividendenerträge sowie Veräußerungsgewinne anwenden, zum Beispiel 25 Prozent.

Banken würden bei der Veräußerung von Wertpapieren prüfen, ob ein Gewinn angefallen ist, und die anfallende Steuer direkt an das Finanzamt abführen. Damit wäre die Steuerschuld des Anlegers abgedeckt, eine nachträgliche Feststellung der persönlichen Steuerschuld mit Verrechnung der gezahlten Steuer in der Steuererklärung wie bei einem Quellensteuerkonzept würde wegfallen. Dafür geopfert werden muss allerdings die Verrechnung von Spekulationsverlusten, was in der Vergangenheit von den Gegnern der Abgeltungssteuer immer wieder kritisiert wurde. Steuerexperten gehen davon aus, dass mit der neuen Steuer wesentlich mehr Geld aus Kapitalerträgen als bisher in die Staatskasse fließt.

Das Kabinett will die Eckpunkte, deren Einzelheiten noch nicht bekannt sind, bereits am 12. Juli beschließen. Die Gesetzgebung für die Unternehmenssteuerreform soll laut Regierungskreisen im Oktober dieses Jahres beginnen. Das entsprechende Gesetz soll bis Ende 2007 vorliegen.

„Der Durchbruch ist geschafft, der deutsche Finanzmarkt wird in seiner Wettbewerbsfähigkeit gestärkt“, kommentiert Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern (GVB), den nächtlichen Beschluss der Koalitionsrunde. Götzl weiter: „Mit dieser von den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken lang ersehnten und geforderten Entscheidung schafft die Bundesregierung Rahmenbedingungen, die mehr Steuergerechtigkeit und mehr Steuerehrlichkeit ermöglichen. Sie baut mit diesem Beschluss Bürokratie ab und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Wiederherstellung des Bankgeheimnisses in unserem Lande. Denn das unsägliche Kontenabrufverfahren wird mit der Einführung der Abgeltungsteuer in weiten Teilen überflüssig“, so Götzl.


Quelle: FONDS professionell
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2938

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 4:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Fällt die Spekulationsfrist doch erst 2009?

Der für den 1. Januar 2007 geplante Fall der Spekulationsfrist für Wertpapiere könnte sich noch verschieben. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ unter Berufung auf Informationen aus den Verhandlungskreisen der Unternehmenssteuerreform schreibt, planen Union und SPD die Spekulationsfrist erst im Jahr 2009 zu kippen, da auch die ursprünglich für Anfang 2008 geplante Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge nun doch erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll.

Eigentlich war die allgemeine Neuregelung der Steuer auf Veräußerungsgewinne ursprünglich für Anfang 2007 geplant. Mit der Einigung auf eine Abgeltungssteuer hatten Union und SPD diesen Termin jedoch bereits um ein Jahr verschoben. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung könnte die lang diskutierte neue Regelung also sogar zwei Jahre später als ursprünglich angedacht in Kraft treten.

Kommt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erst 2009, startet sie nach Ansicht von Steuer-Experten dann wahrscheinlich auch mit dem niedrigeren Satz von 25 Prozent. Für den Starttermin 2008 hatte die Regierung ursprünglich noch eine für zwölf Monate geltende Abgeltungssteuer in Höhe von 30 Prozent anvisiert.

Quelle: FONDS professionell
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2938

BeitragVerfasst am: 5.Nov 2006 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Willen der Großen Koalition soll die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge nun im Jahr 2009 in Kraft treten.

Steuersatz von 25 Prozent
- für Zinserträge
- Investmentfondserträge
- Dividenden
- Veräußerungsgewinne

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen hinzu

Ist die Steuer gezahlt, gilt der ganze Vorgang als abgeschlossen, die Steuer ist abgegolten. Eine Steuererklärung ist nicht notwendig.

Ungerecht: Der Millionär zahlt den gleichen Steuersatz wie Hans Mustermann (Arbeiter) für das Sparbuch.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2938

BeitragVerfasst am: 20.Nov 2006 8:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge hat für manchen Fondssparer dramatische Auswirkungen.

Ein Sparer, der noch bis zum 31. Dezember 2008 einen Fondssparplan abschließt und diesen länger als ein Jahr bespart, kassiert die Erträge nach altem Recht steuerfrei. Ein Sparer, der ab Januar 2009 einen Sparplan eröffnet, zahlt als "Neufall" dagegen 25 Prozent Abgeltungsteuer.

Statt 150.000 Euro nur noch 118.000 Euro

Ein Unterschied, der für langjährige Sparpläne dramatische Auswirkungen hat. Wer etwa 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfondssparplan einzahlt, kann bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von acht Prozent nach 30 Jahren mit einem Vermögen von rund 150.000 Euro rechnen – steuerfrei. Zu den Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen in Höhe von insgesamt 36.000 Euro käme ein steuerfreier Wertzuwachs von 114.000 Euro hinzu.

Wer dagegen den gleichen Sparplan erst ab Januar 2009 abschließt, dem bleiben nach Steuern nur noch rund 118.000 Euro übrig: "Das Durchhaltevermögen des Anlegers würde mit einem Steuerbescheid über 32.000 Euro quittiert werden"

der ganze Beitrag im Manager-Magazin: hier
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moneym
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Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2006 22:25    Titel: Osterhasi & Sankt Nicolaus Antworten mit Zitat

Zitat:
Statt 150.000 Euro

Wer daran glaubt, dass er die 150.000 in 10 oder 20 Jahren noch auf den Tisch kriegt, glaubt wohl auch noch an den Osterhasen und den Weihnachtsmann.... berechnet man die Inflation noch ein, kann man auch besser gleich das Geld auf den Kopf hauen, denn in 20 Jahren sind die 150 kilo max. noch 53k Wert. Da werden Sie einen richtig guten Lebendsabend genießen ... eine Top Idee : sparen sie sich arm.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2938

BeitragVerfasst am: 23.Jul 2007 5:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das Bundesministerium der Finanzen beantwortet nachfolgende Fragen zur neuen ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer:
(um die Antworten zu erhalten - klicken Sie direkt auf die Frage]

Wie ist die Abgeltungssteuer ausgestaltet?

Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer?

Gilt die Abgeltungssteuer auch bei Lebensversicherungen?

Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, geltend machen?

Müssen alle Steuerpflichtigen auf ihre Kapitaleinkünfte 25 % Einkommensteuer zahlen?

Warum wird eine Abgeltungssteuer eingeführt?

Welche Vereinfachungen bringt die Abgeltungssteuer für die Steuerpflichtigen?

Werden Kleinanleger durch die Einführung der Abgeltungssteuer unter Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens benachteiligt?

Besteht durch den Wegfall der Veräußerungsfrist eine Gefahr der Verlagerung von Wertpapierdepots ins Ausland?

Schadet die Abgeltungssteuer der Altersvorsorge, insbesondere bei abgeschlossenen Fonds- oder Banksparplänen?

Wird zwischen inflationsbedingten und realen Wertänderungen unterschieden?

Bleibt der Kontenabruf der Finanzbehörden wie bisher bestehen?

Wie wird die Kirchensteuer auf die Kapitaleinkünfte erhoben?

Werden ausländische Kapitalerträge genauso behandelt wie inländische?

Kann man die Abgeltungssteuer – ähnlich wie bisher – mit Nichtveranlagungsbescheinigungen und Freistellungsaufträgen vermeiden?

Was passiert mit Altverlusten aus privaten Veräußerungsgewinnen mit Wertpapieren? Kann der Steuerpflichtige diese weiterhin geltend machen?

Warum dürfen Verluste, die bei der Veräußerung von Aktien entstehen, die ab dem Jahr 2009 gekauft werden, nur mit Gewinnen, die aus Aktienverkäufen anfallen, verrechnet werden? Wieso dürfen diese Verluste nicht mit Zins- oder Dividendeneinkünften verrechnet werden?

Die Abgeltungssteuer mit der Besteuerung von Veräußerungsvorgängen unabhängig von der Haltedauer der Produkte gilt ja grundsätzlich für Anschaffungen, die ab dem 1. Januar 2009 vorgenommen werden. Wieso gibt es bei den Zertifikaten eine Ausnahme?

Welche Marktveränderungen erwartet die Bundesregierung für die einzelnen Anlageformen durch die Abgeltungssteuer?
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2938

BeitragVerfasst am: 23.Jul 2007 6:00    Titel: Antworten mit Zitat

Einen noch tieferen Einblick in die Neuerungen der Abgeltungsteuer ab
2009 erhalten Sie in einem Artikel auf Steuerrat24

Klicken Sie hier - >>

Zitat:
1. Überblick: Die neuen Besteuerungsregeln für Kapitalerträge ab 2009

2. Steuerpflicht: Was alles als Kapitalertrag steuerpflichtig ist

3. Kapitalertragsteuer: Der Steuerabzug an der Quelle

4. Einkommensteuer: Der gesonderte Steuertarif für Kapitalerträge

5. Steuererklärung: Veranlagungspflicht für bestimmte Kapitalerträge

6. Steuererklärung: Veranlagungswahlrecht in bestimmten Fällen

7. Kirchensteuer: Wie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge erhoben wird

8. Freistellungsauftrag: Wie die Kapitalertragsteuer verhindert werden kann

9. Kontenabruf: Wann die Überprüfung von Konten und Depots erlaubt ist

10. Private Veräußerungsgeschäfte: Was künftig dazu zählt
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2938

BeitragVerfasst am: 22.Okt 2007 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gerücht: Wird die Abgeltungssteuer vorverlegt?

In den letzten Tagen kursierten Gerüchte, wonach das Bundesfinanzministerium die Übergangsreglung zur Abgeltungssteuer für Investmentfonds verkürzen wolle. So schreibt die FAZ in ihrer Sonntagsausgabe, dass die Abgeltungssteuer noch einmal durch einen vorgezogenen Stichtag – bislang gilt als Termin der 1. Januar 2009 – verschärft werden könnte. Dies könnte am Mittwoch, 24. Oktober 2007, bei der Tagung des Finanzausschusses des Bundestages oder an den Bundestagssitzungen am 7. und 9. November, wenn das Steueränderungsgesetz verabschiedet werden soll, geschehen.

Das Finanzministerium dementierte laut FAZ diese Gerüchte: Die Abgeltungssteuer sei beschlossen. Es gebe keinen Antrag, da etwas zu ändern, so ein Sprecher gegenüber der Tageszeitung.
Zitat:
Abgeltungssteuer

Am 1. Januar 2009 treten neue Regelungen für die Besteuerung von Kapitalerträgen in Kraft. Nach dem im Sommer beschlossenen Gesetz sind dann Kursgewinne immer steuerpflichtig. Bisher sind sie steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf ein Jahr vergangen ist. Dividenden sind zudem künftig voll zu versteuern. Für alle Kapitalerträge gilt ab 2000 ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent. Das Gesetz sieht eine Übergangsregelung vor: Kursgewinne werden bei Käufen, die bis Ende 2008 erfolgen, noch nach den alten Steuerregeln behandelt.

Quelle: FONDS professionell

FONDS professionell Umfrage zur Abgeltungssteuerproblematik

Zur Umfrage geht’s hier.
MITSTIMMEN und GEWINNEN (bei Fondsprofessionell)
Zitat:
Schätzspiel: Wie viele Leser haben bis zum 29. Oktober 2007 mit „Ja“ abgestimmt?
Anmeldeschluss für das Gewinnspiel war der 10. Oktober 2007 um 10 Uhr.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2938

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2007 6:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gut schützen Sie Ihr Geld?
Zitat:
Die Abgeltungsteuer reißt ab 2009 tiefe Löcher ins Depot - wenn Sie nicht gegensteuern. Wer rechtzeitig handelt, kann sein Geld retten und sogar von den neuen Steuerregeln profitieren.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5849

BeitragVerfasst am: 25.Dez 2007 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abgeltungsteuer auf Aktiengewinne widerspricht dem Konzept der eigenverantwortlichen Altersvorsorge. Denn die Anlageklasse bietet langfristig die eindeutig besten Renditen.

Die Reaktionen der Fachleute auf die Steuerpläne fielen durchaus eindeutig aus: “Welche Idioten haben sich denn das ausgedacht?!”

Der Würzburger Professor Ekkehard Wenger, Deutschlands wohl bekanntester Unternehmenskritiker, hat Verfassungsklage angekündigt, und zahlreiche andere Experten wiesen auf den wohl eklatantesten Widerspruch der geplanten Besteuerung hin: ... [mehr]
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2938

BeitragVerfasst am: 24.März 2008 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abgeltungsteuer - Informationen für Privatkunden

Ab 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungsteuer.
Zum Thema Abgeltungsteuer hat der Bankenverband 38 Fragen und Antworten in einer Broschüre zusammengestellt.

Broschüre (PDF - 22 Seiten - 247 KB)


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