Verfasst am: 8.Jan 2006 14:01 Titel: Abschreibung einer gebrauchten Küche
Hallo,
folgende Situation:
Im Jahre 1996 wurde meine Eigentumswohnung durch eine neue Küche modernisiert. Nun vermiete ich diese Eigentumswohnung inkl. Küche seit 2004. Welche Möglichkeit der Abschreibung kann ich noch gelten machen? 10% des Rechnungsbetrages oder 20%? Bin um jeden Tipp dankbar.
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 9.Jan 2006 20:17 Titel:
Meine Idee: Kann man die Küche nicht zum Ende der privaten Nutzung an eine dritte Person (einen guten Freund) verkaufen. Das ist dann ein privates Veräußerungsgeschäft und ist nicht Gegenstand der Besteuerung. Nun kann man die Küche von der dritten Person mit Rechnung für das vermietete Objekt kaufen. Das sollte dann weniger Schwierigkeiten mit der Bewertung geben, als wenn man die Küche schon 8 Jahre zuvor privat genutzt wurde.
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