Verfasst am: 6.Aug 2005 9:42 Titel: Abschreibung nicht schneller
Abschreibung nicht schneller
Erscheint ein Update eines Computerprogrammes, dürfen Selbständige und Angestellte ihre bisherige Version deshalb nicht schneller abschreiben (Az. 11 K 5218/03 E,U), stellte das Finanzgericht Münster klar.
Generell gilt: Nutzer müssen Software auf drei Jahre verteilt abschreiben, wenn das Programm mehr als 410 Euro gekostet hat.
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