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Abschreibungs - Afa

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money-baer
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Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2003 10:43    Titel: Abschreibungs - Afa Antworten mit Zitat

Ansparruecklage: Steuervorteil nur fuer konkrete Investition

Von Biallo & Team

Die Ansparruecklage, die u.a. Selbststaendige und Freiberufler bilden duerfen, wirkt wie eine im
Voraus in Anspruch genommene Abschreibung: Der steuerpflichtige Gewinn kann dadurch um bis
zu zwei Jahre vor der Investition gedrueckt werden. Wird die geplante Investition allerdings nicht
vorgenommen, ist die steuerwirksame Ruecklage einschliesslich eines Zinszuschlags gewinnerhoehend
wieder aufzuloesen.***

Bisher war es ueblich, dass Unternehmer eine Ansparruecklage auch bilden konnten, ohne dass sie
ihre Investitionsabsicht besonders glaubhaft machen mussten. Von dieser grosszuegigen Auslegung ist
der Bundesfinanzhof nun abgerueckt. Die Richter entschieden, dass die geplanten Investitionen im
Einzelnen darzulegen sind. (BFH, Az. XI R 13/00)

Nach dem Urteil ist es auch nicht mehr moeglich, die fuer ein bestimmtes Wirtschaftsgut in Anspruch
genommene Ruecklage auf die Anschaffung eines anderen Guts zu uebertragen. Ausserdem kommt
eine Ruecklage nicht in Betracht, wenn der Betrieb gar nicht ueber die Mittel fuer die behauptete
Investition verfuegt. Der Fiskus ist jedoch nicht in jedem Fall kleinlich. Wird die angestrebte
Investition tatsaechlich vorgenommen, zweifeln die Beamten die gebildete Ruecklage nicht an.

Quelle: Doersam Daily vom 22.08.03
__________

*** ... und im gleichen Jahr die kompensative erneute Abschreibung einzustellen um nicht gar zu arg getroffen zu werden.[/quote]
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