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Paperlion Newbie
Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 6.März 2006 11:18 Titel: Abtretung von Steuerguthaben |
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| Hallo! Bin ganz neu hier und habe eine Frage. Ich bin selbstständig und habe einen Auftrag für einen Kunden erledigt. Eigentlich war Barzahlung nach Auftragserledigung vereinbart. Der Kunde erzählte mir jedoch, er habe ein Steuerguthaben und das Geld sei noch immer vom Finanzamt nicht ausbezahlt. In seiner Anwesenheit telefonierten wir mit der Finanzkasse und tatsächlich, es stimmte. Ich gab meine Arbeit heraus gegen Übergabe des unterschriebenen offiziellen Abtretungsformulars der Finanzbehörde, in gutem Glauben, meine Forderung sei sicher. Das Formular habe ich noch am gleichen Tag selbst beim Finanzamt abgegeben. Wenige Tage danach ergab ein Rückruf bei der Finanzkasse, der Kunde von mir sei gegenüber dem Finanzamt von der Abtretungserklärung zurückgetreten und hat sich das Guthaben selbst auszahlen lassen. Er war zum Finanzamt gefahren und dort hat man ihm auf seine Aufforderung hin das Abtretungsformular wieder ausgehändigt und ihm sein Guthaben ausbezahlt. Ist das rechtens? Hat sich die Finanzkasse des Finanzamtes hier nicht falsch verhalten? Wäre schön, wenn hier jemand die Rechtsgrundlagen kennt. |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 315 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 6.März 2006 13:59 Titel: |
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Hallo, Paperlion,
das ist eine hübsche Geschichte, die gelinde gesagt reichlich merkwürdig klingt.
Gem. § 398 BGB kann eine Forderung abgetreten werden. Damit tritt der neue Gläubiger an die Stelle des alten. Gem. § 409 Abs. 2 BGB kann die Abtretung durch den alten Gläubiger nur mit Zustimmung des neuen Gläubigers zurückgenommen werden.
Meiner Ansicht nach muss das Finanzamt - wenn der Fall wirklich so eindeutig ist wie hier geschildert - nochmal an Sie bezahlen.
Denkbar wäre für mich, dass Ihr Kunde noch vom Finanzamt ausbezahlt wurde, BEVOR Sie die Abtretungsanzeige dort vorgelegt haben?
Gruß
Cob |
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Paperlion Newbie
Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 7.März 2006 17:02 Titel: danke cob |
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Hallo Cob!
Du hast absolut recht, hier zieht der § 409 BGB, das ergab auch meine Recherche bei einem mir bekannten Anwalt. Und mein Tätigwerden hatte bereits Erfolg. Ich bekomme das Geld auf mein Konto ausgezahlt, wurde mir heute früh telefonisch bestätigt! Und ich denke, das Finanzamt hat ausreichend Möglichkeiten, sich das Geld beim Abtretenden zurückzuholen. Der Chef der Dame, die das verbockt hat, hat sich bei mir sogar telefonisch für das Fehlverhalten entschuldigt!
Der Rücktritt von einer Abtretung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Abtretungsempfängers möglich. Man lernt nie aus ! |
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