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Achtung Arbeitnehmer! Essen bezahlt Finanzamt!

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Oskar
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.08.2002
Beiträge: 8
Wohnort: Cote d’ Azur

BeitragVerfasst am: 3.Sep 2002 17:09    Titel: Achtung Arbeitnehmer! Essen bezahlt Finanzamt! Antworten mit Zitat

Kleiner Tipp von mir: Auch bei Arbeitnehmern beteiligt sich das Finanzamt unter bestimmten Umständen an Bewirtungskosten. Unabdingbare Voraussetzung ist, dass sie als Arbeitnehmer, zum Beispiel Geschäftsfreunde des Chefs in einem Restaurant und auf eigene Rechnung und ohne Erstattung durch ihren Arbeitgeber bewirten.

Ein Argument dem Finanzamt gegenüber wäre zum Beispiel, dass sie sich bei Kunden einschmeicheln wollen. Dann sind 80% der Aufwendungen laut Rechnung als Werbungskosten abzugsfähig. Wichtig ist aber, dass auf der Rückseite des Bewirtungsbeleges die bewirteten Personen und der geschäftliche Anlass benannt werden. Steuerlich nicht absetzbar ist die Bewirtung von Kollegen, auch nicht beim Firmenjubiläum.

Ihrer Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, absetzbar wäre auch, wenn man einen früheren Kollegen zum Essen einlädt, der zu einer konkurrierenden Unternehmung wechselte. Eine gute Begründung wäre, man habe sich bei dem Essen über Chancen für einen Firmenwechsel und eine dadurch bedingte Steigerung des Gehalts informieren wollen. Die Voraussetzungen für eine steuerliche Absetzbarkeit wären sodann erfüllt.

Finanzämter prüfen jedoch genau die Plausibilität des Bewirtungsanlasses!
Ein Maurergeselle wird kaum potenzielle Kunden auf seine Rechnung zum Geschäftsessen ins Restaurant bitten, während dieses für einen Werbeberater oder Autoverkäufer (auch aufgrund seines höheren Gehalts) durchaus denkbar wäre.

Bei einem Maurergesellen als Vorarbeiter jedoch, der mit einem größeren Kunden einen Auftrag bespricht, wäre es schon wieder etwas anderes.

Wenig erfolgreich ist, wenn Arbeitnehmer ihren Geburtstag oder Hochzeit in einem Gourmet-Tempel feiern und dem Finanzamt die entsprechende Rechnung bei den Werbekosten vorlegen. Das kann allenfalls klappen, wenn die Rechnung ein anderes Datum trägt. Es ist unglaubwürdig, wenn gerade am 50. Geburtstag oder zum Datum der Silberhochzeit mehrere Geschäftsfreunde aus geschäftlichem Anlass in einem Restaurant bewirtet werden.
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 3.Sep 2002 18:48    Titel: Na, na... Antworten mit Zitat

Hallo Oskar!

Schöner Artikel, tatsächlich von dir?

Verstehe deine Angaben und die daraus resultierenden Zusammenhänge nicht so richtig. Du lebst an der Cote d´Azur, bist Privatier und verstehst etwas von Absatzmöglichkeiten von Geschäftsessen von Arbeitnehmern??

Erklär und das doch mal bitte, nur so der Glaubwürdigkeit halber.

Ich weis zu 100%, Knitterface bist du nicht. Dieses nur einmal so für die User. Dein Server steht tatsächlich in Frankreich.

Gruß
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 1.Dez 2002 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

kein wunder dass nach solchen ratschlägen immer wieder daran gedacht wird, § 4 abs. 5 nr. 2 estg zu reformieren und bewirtungskosten komplett vom betriebsausgabenabzug auszuschliessen.
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2002 22:35    Titel: was man wirklich wissen muss: Antworten mit Zitat

unter diesem link http://www.steuernetz.de/topthema/archiv/Bewirtungskosten_PDF.pdf (braucht etwas zum downloaden, pdf-format, 9-seitig) findet man alles, was man zu diesem thema wissen muss.

arbeitnehmern wird ihr chef in der regel die bewirtungskosten ersetzen (vor allem, wenn sie sich bei konkurrenzfirmen einschleimen sollen) - oder sie gleich vor die tür setzen? .
lediglich bei erfolgsorientierter bezahlung (z.b. provisionen von versicherungsvertretern, die als arbeitnehmer bei ihrer versicherung angestellt sind und nur ein teil ihres gehaltes als festgehalt bekommen) wird das finanzamt - vielleicht - die bewirtungskosten als werbungskosten anerkennen.

mit viel mühen hat der Hotel- und Gaststättenverband die beabsichtigte streichung der abzugsfähigkeit von bewirtungskosten verhindert http://www.hoga-hessen.de/hoga/verband/mitgliedschaft.htm
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vattern
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2002 13:29    Titel: ? Antworten mit Zitat

@el condor

Schlafen Sie auf den Texten? Ich find`s gut
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