| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
|
Verfasst am: 14.Apr 2005 13:20 Titel: Alle Verlustzuweisungen sind gefährdet? |
|
|
| Zitat: |
Vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken für Finanzdienstleister warnt Heinz Gerlach, Herausgeber von „Direkter Anlagerschutz“, in der jüngsten Ausgabe seines Informationsdienstes. Auf Grund der von Regierung und Opposition geplanten „Abschaffung der Steuersparmodelle“ sieht Gerlach Finanzdienstleister in der Pflicht, Kunden nicht nur über das steuerliche Anerkennungsrisiko von Beteiligungsmodellen zu informieren, sondern diese Aufklärung auch entsprechend zu dokumentieren.
Darauf hatte bereits am 24. März 2005 die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder & Partner, die unter anderem Initaitoren von geschlossenen Beteiligungsmodellen vertritt, in einer Sonderausgabe ihres hausinternen Newsletters hingewiesen. Die Anwälte sehen dabei nicht nur Handlungsbedarf auf Grund der Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom 17. März 2005, in der die Regierung zur Gegenfinanzierung geplanter steuerlicher Entlastungen die Kappung der Verlustzuweisungen bei „Steuersparfonds“ wie Medien- und Windkraftfonds sowie den Kombi-Modellen bei Schiffsbeteiligungen angekündigt hatte.
Auch auf Grund der Gesetzesinitiative des Landes Hessen, wonach den so genannten „Portfoliofonds“ der sofortige Verlustabzug untersagt werden soll, hatten die Juristen zu entsprechenden Maßnahmen geraten. „Wir sind der Auffassung und raten unseren Mandanten dazu, im Zweifel neben dem allgemeinen Hinweis auf generell immer mögliche Veränderungen insbesondere im Bereich der Steuergesetzgebung ab dem Bekanntwerden konkreter Tendenzen auch konkrete Risikohinweise im Prospekt aufzunehmen“, heißt es im Newsletter der Kölner Rechtsanwälte dazu.
Nach den gleichen Grundsätzen ergebe sich bei entsprechender Konkretisierung solcher Tendenzen auch die Verpflichtung von ergänzenden Informationen über den Prospektinhalt hinaus, etwa durch eine Prospektneuauflage oder Prospektergänzung beziehungsweise ein entsprechendes Beiblatt oder zumindest durch ergänzende mündliche Erläuterungen. Und dabei müsse eben in diesem Zusammenhang stets die Frage der Nachweisbarkeit des Erteilens solcher Zusatzinformationen im Auge gehalten werden muss.
CHORUS GmbH reagiert mit Prospektergänzung
„Gestern (13. April 2005) hat der erste Initiator, die Münchener CHORUS GmbH, für ihren Medienfonds ApolloProMovie 2. KG eine von jedem neu beitretenden Anleger zu unterschreibende Prospektergänzung in den Druck gegeben“, erklärt dazu weiter Heinz Gerlach, die unter anderem folgenden Warnhinweis enthalte:
„Aufgrund zahlreicher Presseberichte (zum Beispiel Handelsblatt vom 11. April 2005) und Erklärungen der Regierung ist von Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Beteiligungsfonds auszugehen. Dabei ist auch eine Rückwirkung, zum Beispiel wie verlautbart auf den Stichtag 18. März 2005, grundsätzlich nicht ausgeschlossen.“
Aus Gerlachs Sicht sollten Finanzdienstleister ihre Kunden daher ab sofort im Vertrieb von Geschlossenen Fonds und Beteiligungsgesellschaften mit Verlustzuweisungen unbedingt über das steuerliche Anerkennungsrisiko nachweisbar aufklären – auch wenn der Fonds vor dem 18. März 2005 aufgelegt worden sei.
http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=982259&nlc=DE |
_________________ die meisten "der großen fische" im haifischbecken sind größenwahsinnige heringe die sich für piranhas halten |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |