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michetta Newbie
Anmeldungsdatum: 07.05.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 7.Jun 2006 11:42 Titel: Alt-Schulden beim Finanzamt |
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| Hallo, ich habe aus den Jahren 1993 bis 1998 aus einer gescheiterten Selbständigkeit noch Schulden in Höhe von ca. EUR 20.000,00 beim Finanzamt, wobei davon mehr als EUR 10.000,00 Säumniszuschläge etc. sind. Ich musste zwischenzeitlich zweimal die eidesstattliche Versicherung abgeben, wobei die zweite im November 2004 abgelaufen ist. Ich konnte in den letzten Jahren fast alle Schulden regulieren und bezahlen und möchte die Angelegenheit mit dem Finanzamt nun auch endgültig regeln. Die letzte Vollstreckung fand im Dezember 2004 statt, worüber ein Protokoll erstellt wurde, pfändbar war nichts. Die Aufstellung der Forderungen, die mir übergeben wurde, ist nicht ganz nachvollziehbar, da ich z. B. noch Barzahlungsquittungen aus dem Jahr 1998 über Zahlungen an das Finanzamt vorliegen habe, mit denen Forderungen aus 1996 bzw. 1997 und 1998 eingetrieben wurde, obwohl noch Forderungen aus den Jahren davor offen waren. Ich habe leider keinerlei Unterlagen mehr, wie Steuerbescheide etc., sondern nur noch die Unterlagen aus 1998, mit denen sich leider nicht alles nachvollziehen lässt. Nun meine Frage, wie kann ich am effektivsten eine Einigung mit dem Finanzamt erzielen? Wie umgänglich oder nicht sind die Finanzbehörden in München bei Altschulden? Hat jemand Erfahrungen gemacht? Wäre es sinnvoll einen Rechtsanwalt für eine Einigung einzuschalten? Ich bin für jeden Rat dankbar. |
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3000-x Newbie
Anmeldungsdatum: 20.06.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Nähe Frankfurt
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Verfasst am: 20.Jun 2006 22:31 Titel: |
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Hallo Michetta,
es existiert ein Erlass, aus dem für "Insolvenzkanditaten", die die eine EV abgegeben haben 50% der Säumniszuschläge u.a. erlassen werden können (Ermessensspielraum), das habe ich mit einem FIAmt-Beamten Hartmann in Langen Hessen besprochen, ruf den einfach über die Auskunft an, dann schlägst Du das Deinem Bearbeiter in München einfach vor, der kann, wenn sein Wissen mangelt sein Kollegen ja dann einfach anrufen und sich informieren... die Grundschulden musst Du am besten mit einem Fachmann regeln ob man Dir da entgegenkommt. Professionelle Beratung is immer gut, vorfühlen kannst Du ja selber, ist für gewöhnlich billiger und vielleicht auch psychologisch klüger, könnte ja sein, dass man(n) oder auch Frau auf einen echten entgegenkommenden, "Menschen" mit Mitgefühl trifft in der Behörde, der sein Ermessensspielraum weiter auslegt als seine, als grausam zu bezeichnenden Kollegen, und im Sinne der Volkswirtschaft nicht weiter von AmtswegenExistenzen diese zerstört als sie es schon sind.......
Ironisch....
Am besten Du kennst den Finanzminister persönlich, der kann Dir dann ganz undiplomatisch die gesamten Steuern erlassen, so geschehen in der Ära von Waigel damals mit "Amigo" Moksel , siehe das Buch -Kartell der Kassierer- von G. Ogger, damals war sowas mit dem Erlassen der Steuerschulden mit DM 300Mio. noch möglich... wahrscheuinlich ist Dein Schuldbetrag an das Finanzamt zu klein...
Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Glück in dem "Behördentschungel"
J. |
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michetta Newbie
Anmeldungsdatum: 07.05.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.Jun 2006 7:22 Titel: Altschulden beim Finanzamt |
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| Hallo, vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch einmal genauestens recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Ich habe erinnerlich im Oktober 1998 das erste Mal und Ende 2001 das zweite Mal die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Seit der ersten Abgabe habe ich nichts mehr vom Finanzamt gehört, keine Vollstreckung, keine Aufforderung, nichts. Erst Ende 2004 kam ein Vollstreckungsbeamter erneut zum Vollstrecken. Da waren bereits fast sechs Jahre verstrichen. Steuerschulden verjähren in 5 Jahren. Eine Anfrage des Finanzamtes bei den Justizbehörden über Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hemmt die Verjährung nicht, so dass ich davon ausgehe, dass die Steuerschulden verjährt sind. Wie sollte ich mich jetzt am klügsten gegenüber dem Finanzamt verhalten? Stillhalten oder die Verjährung geltend machen, allein oder mit Unterstützung eines Steuerberaters? |
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