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sandiego Newbie
Anmeldungsdatum: 04.12.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.Jul 2008 15:00 Titel: Alternative zur Existenzgründungshilfe bei ALG II |
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Hallo Zusammen,
da es ja keine Existenzgründungshilfe für ALG II-Empfänger gibt, habe ich mir folgende Konstellation für zwei Freunde überlegt, die den Start erleichtern könnte. Ich weiß allerdings nicht, ob das wirklich machbar ist. Vielleicht weiß es jemand von Euch, wäre toll - mein Steuerberater und ein Unternehmensberater konnten mir bisher nicht weiterhelfen.
Die beiden sind über 50 jahre alt und ALG II-Empfänger, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die beiden wollen einen kleinen Franchisbetrieb übernehmen.
Können die beiden eine GBR gründen und sich selbst bei der GBR einstellen und dafür den Eingliederungszuschuss beantragen? Der läge bei über 50 % für ein Jahr und wäre eine gute Starthilfe.
Falls das nicht möglich sein sollte, ginge das evtl. mit 3 Leuten und dem Genossenschaftsmodell?
Wäre toll, wenn jemand das wüsste, oder weiß bei wem ich mich erkundigen kann. Danke
LG - Sandiego |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 21.Jul 2008 8:55 Titel: |
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Soweit ich weiß, benötigten sie eine Kapitalgesellschaft, um sich in der eigenen Firma anstellen und die Gehälter als Geschäftsausgaben buchen zu können. Also sollte es schon eine GmbH (oder billiger eine LTD) sein. Warum sprechen Sie über Ihre Pläne nicht ganz offen mit der Arbeitsagentur. Diese muss ja schließlich den Eingliederungszuschuss bewilligen, es ist ja eine Ermessensentscheidung!
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27670/Navigation/zentral/Unternehmen/Hilfen/Rehabilitation/Eingliederungszuschuss/Eingliederungszuschuss-Nav.html
Wichtig für die Gewährung des Zuschusses wäre sicher, dass sie hinreichend klar legen können, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für die geschäftliche Tragfähigkeit Ihrer Idee besteht.
Gruß
Siggi |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1438 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 21.Jul 2008 11:03 Titel: und als |
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und als Alternative zur Ltd. etc. gibt es dank Gesetzesänderungen auch eine deutsche , relativ einfach zu vollziehende Gesellschaftsform: die eG, also die eingetragene Genossenschaft. Nur noch drei Gründer notwendig und eine ganz klare deutsche Körperschaft, ohne Auslandszwischenschritt etc, einfach zu gründen (3 personen notwendig, wird sich ja noch ein bekannter finden, der mit den beiden die eG gründet).... eine mehr als überdenkenswerte Alternative! _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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sandiego Newbie
Anmeldungsdatum: 04.12.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 21.Jul 2008 11:41 Titel: |
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Hallo,
lieben Dank für die Antwort.
Die Idee, im Vorfeld das Thema mit der ARGE zu klären halte ich nicht für sinnvoll. Ich denke, hiermit würde nur der Sachbearbeiter in eine unangenehme Situation gebracht. Seine Aufgabe ist es zu sparen und nicht Modelle zu finden, bei denen die größte mögliche Förderungssumme herauskommt.
Auf den Genossenschaftsgedanken bin ich auch schon gekommen. Ich habe allerding zwischenzeitlich die Richtlinen für die Vergabe von Eingliederungshilfen durchgeackert. Dort steht unter 217.05 sinngemäß:
"... nicht förderungsfähig sind Personen, die an dem Betrieb beteiligt sind, oder als Geschäftsführer eingestellt werden sollen..."
Diese Vorschrift ist dann wahrscheinlich auch auf die e.G. anwendbar, oder?
LG-Sandiego |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1438 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 21.Jul 2008 12:45 Titel: Nun ja |
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wenn ndrei Leute aus Ihrem Bekannten-Verwandten-Familienkreis eine eG gründen, dann sind die beiden, die angestellt werden sollen, nicht Genossenschaftsmitglieder, sondern eben deren Freunde /Bekannte. Dann werden die beiden eingestellt (aber nicht als GF) und den Paragraphen ist genüge getan...... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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sandiego Newbie
Anmeldungsdatum: 04.12.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 21.Jul 2008 12:50 Titel: |
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Hallo Consulter,
stimmt, danke.
LG - Sandiego |
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