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Glamar Newbie
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 5.Mai 2006 10:00 Titel: Alterssicherung für Selbstständige mit schweizer AG / GmbH |
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Liebe Forumsmitglieder.
Ich bin 40 und betreibe seit über 15 Jahren eine GmbH & Co KG im Anlagenbau.
Ich habe hier in D eine ebenfalls selbstständige Frau mit eigenem Unternehmen und Kinder, sonst wäre ich vermutlich schon ausgewandert.
Ich suche seit einiger Zeit, auch hier im Forum nach tragfähigen Lösungen um meine Altersvorsorge genauso wie die für meine Mitarbeiter voll absetzen zu können.
Meine Idee: Gründung einer schweizer AG oder GmbH oder Sonstiges???
Diese Firma soll „Kontaktprovisionen“ oder „Engineering“ für meine Firma hier tätigen und dadurch etwa 50-100T€/A vereinnahmen. Das Geld soll ca. 20 Jahre in der (schweizer) Gesellschaft verbleiben, und wird erst ausgeschüttet, wenn ich hier keine Bezüge mehr habe. U.U. ist auch eine Umsiedlung nach CH im Alter geplant.
Kann eine solche Konstruktion funktionieren?
Welche Details sind zu beachten?
Welche Kosten entstehen? |
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dr.meister Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 5.Mai 2006 12:34 Titel: Simples Rechenbeispiel |
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"..... und wird erst ausgeschüttet ....."
( 1 )
Ja... und dabei mit 35% Verrechnungssteuer belastet, die sie ja aus naheliegenden Gründen nicht zurückfordern können!... Supperidee
( 2 )
Ja... und während 20 Jahren bezahlen Sie Steuern auf den Erträgnissen und dem akkumulierten Vermögen... Supperidee
( 3 )
Ja... und während 20 Jahren bezahlen sie einige Tausend Franken pro Jahr (soviel kostet nämlich der Betrieb einer Schweizer Firma mindestens) an Verwaltungskosten... Supperidee
( 4 )
Ja... und Ihr deutsches Finanzamt wird den Transfer von 100,000.- pro Jahr in die Schweiz ohne Rück- und Nachfrage (nach der Substanz der "Consultingarbeiten", die da verrechnet werden... Stichwort: Briefkastenfirma in der Schweiz OHNE ANGESTELLTE, bei einem Treuhänder domiziliert, berät deutschen Unternehmer und kassiert dafür...) akzeptieren... Supperidee
Von Ihren 2,000,000.- wird also nach "Eintreten" der obigen Fakten höchstens die Hälfte übrigbleiben... Suppergeschäft
Fazit: Supperidee... vergessen Sie's!!! |
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Glamar Newbie
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 5.Mai 2006 13:10 Titel: |
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@ Dr. Meister
Das mit den wirklich guten Ideen ist wie mit der Erfahrung.- Meist bekommt man sie erst kurz nachdem man Sie gebracht hätte.
Verrechnungssteuer:
IMHO ist die Verrechnungssteuer das pendant zur deutschen Kapitalertragssteuer, und dürfte somit nur den Zinsertrag besteuern.
Die Ausschüttung soll auch nicht auf einmal erfolgen, sondern quasi als monatliches Gehalt.
Von den 2.000.000,- bleibt mir hier auch nur die Hälfte. |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 394
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Verfasst am: 6.Mai 2006 6:22 Titel: |
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... und bereiten Sie sich auf die Beantwortung einiger Fragen bei der nächsten Betriebsprüfung vor wie
Welche Dienstleistungen wurden erbracht? Welche Nachweise (damit ist KEIN Lieferschein gemeint) sind vorhanden, die belegen, dass tatsächlich Leistungen von der Auslandsfirma erbracht wurden? Von welchen anderen Firmen wurden Angebote über die in Betracht kommenden Leistungen eingeholt? Warum wurde gerade diese ausländische Firma ausgewählt? Welche wirtschaftlichen Vorteile brachten Ihnen die Geschäftsbeziehungen zu der ausländischen Firma?
etc. |
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Joschi2006 Specialist
Anmeldungsdatum: 05.03.2006 Beiträge: 53
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Verfasst am: 14.Mai 2006 8:47 Titel: |
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Ich denke es wäre interessant um die Sache besser zu verstehen wenn wir Antworten zu den Fragen des FA hätten die eine Chance hätten akzeptiert zu werden.
Von welchen anderen Firmen wurden Angebote über die in Betracht kommenden Leistungen eingeholt?
Das dürfte keinerlei Problem darstellen (Natürlich nur wenn man im Vorfeld weis, dass das FA diese Frage stellt)
Man holt Angebote ein.
Warum wurde gerade diese ausländische Firma ausgewählt?
Genügt hier in der Regel nicht, wenn man Antwortet, dass man mit dem ausländischen Unternehmer befreundet, verwand ist.
Welche wirtschaftlichen Vorteile brachten Ihnen die Geschäftsbeziehungen zu der ausländischen Firma?
Steuerliche
Gruss Joschi |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 394
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Verfasst am: 14.Mai 2006 11:59 Titel: |
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| Zitat: |
Warum wurde gerade diese ausländische Firma ausgewählt?
Genügt hier in der Regel nicht, wenn man Antwortet, dass man mit dem ausländischen Unternehmer befreundet, verwand ist.
Welche wirtschaftlichen Vorteile brachten Ihnen die Geschäftsbeziehungen zu der ausländischen Firma?
Steuerliche |
Schön, diese Antworten wird das FA mögen! Jetzt wird die gesamte Geschäftsbeziehung sehr kritisch durchleuchtet werden. Jetzt sind wir zudem noch in der Situation der Beweislastumkehr. Nun dürfen Sie beweisen, dass
1. tatsächlich Leistungen geflossen sind
2. die Aufwendungen wirklich betrieblich veranlasst und notwendig waren
3. die Preise für die Leistungen nicht über dem liegen, was Fremde dritte Personen untereinander vereinbart hätten (Verrechnungspreise)
Können Sie das nicht schlüssig darlegen, wird der Betriebsausgabenabzug ganzlich oder zumindest teilweise verweigert.
Gruß
Siggi
P.S: Den ganzen Fragenkatalog finden Sie hier:
http://www-gomopa.net/Finanzforum/UK-Limited/Steuersenkung-kann-das-alles-wahr-sein.html |
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axelemil Newbie
Anmeldungsdatum: 06.10.2003 Beiträge: 21
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Verfasst am: 18.Jul 2007 12:36 Titel: |
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Hallo Glamar,
man kann alle 10 Jahre einen Betrag des Vermögens auf die Kinder überschreiben.
Bei den niedrigeren Steuersätzen derzeit ist das vergleichbar günstig und das Kapital bleibt in der Firma, wenn auch auf mehrere verteilt.
Wenn die Kinder alt genug sind, kann für die Kids auch eine betriebliche Altersversorgung finanziert werden.
Auch hier gibt es Grenzen, die zu berücksichtigen sind, weil sonst das Kindergeld entfällt.
Aber durchaus möglich und lukrativ.
Desweiteren gibt es Einsparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben.
Warum also 100.000 p.a. ins Ausland bringen, sind die im Betrieb nicht besser aufgehoben? |
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