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Angestellte als Dienstwagennutzer

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6272

BeitragVerfasst am: 24.Dez 2007 10:59    Titel: Angestellte als Dienstwagennutzer Antworten mit Zitat

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zwei wichtige Urteile für Angestellte gefällt, die einen Dienstwagen nutzen.

Im ersten Fall entschieden die obersten deutschen Finanzrichter: Wenn sich Arbeitnehmer am Kaufpreis für ein Firmenauto beteiligen, dürfen sie ihren Anteil als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
(VI R 59/06)

Der kaufmännische Leiter eines Pharmaunternehmens hatte sich einen Porsche als Dienstwagen gewünscht und dem Arbeitgeber 38 400 Euro dazugezahlt.

Den Zuschuss darf er jetzt nachträglich steuerlich geltend machen – allerdings nicht komplett im Anschaffungsjahr, so die Richter. Stattdessen müsse er die Zahlung "gleichmäßig" auf die Nutzungsdauer des Wagens verteilen.

Wie lange die im Urteilsfall ist, müsse das Finanzamt schätzen. Wichtig: Den Steuervorteil gibt es laut BFH unabhängig davon, wie Arbeitnehmer die Privatnutzung ihres Dienstwagens versteuern – ob sie also pauschal ein Prozent des Listenpreises im Monat zum Gehalt addieren oder ob sie ihre Privatfahrten lieber einzeln nachweisen.

Im zweiten Fall hatte ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag geschlossen und wurde sofort freigestellt. Seinen Dienstwagen durfte er noch bis zum Ende des Arbeitsvertrags fahren, musste das Benzin aber fortan selbst zahlen.

Die Bundesfinanzrichter urteilten: In solchen Fällen dürfen Betroffene die Spritkosten von der Steuer absetzen, wenn sie ihre Privatfahrten per Einzelnachweis versteuern.
(VI R 57/06)

Haben sie dagegen die pauschale Einprozentmethode gewählt, sind die Ausgaben steuerlich irrelevant.
Quelle: HB
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