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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 18.Dez 2004 8:20 Titel: Anleger entgehen Strafsteuer auf Immobilien-Trusts |
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Anleger entgehen Strafsteuer auf Immobilien-Trusts
An ausländischen Immobilien-Gesellschaften beteiligte Anleger entgehen einer Strafsteuer. Das ergibt sich aus einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums.
Die Anweisung des Ministeriums bezieht sich sowohl auf normale Aktiengesellschaften, die in Immobilien investiert haben, als auch auf viele so genannte Real Estate Investment Trusts (REITs), sofern deren Anteile an der Börse gehandelt werden.
Das trifft auf die meisten der REITs in den USA zu. Diese Anlageform gibt es auch in Frankreich, Belgien und den Niederlanden. Deren Besteuerung hängt allerdings vom Einzelfall ab. Die Bundesregierung hat ebenfalls Pläne für eine Zulassung von REITs. Von der Entscheidung des BMF, die geplante Strafsteuer nicht zu verhängen, profitieren auch die Anleger von Fonds, die in Immobilien-AGs oder REITs investiert hatten.
Ursprünglich wollte das BMF nach dem Investmentsteuergesetz verlangen, dass all diese Anlagevehikel mit folgender rechtsverbindlichen Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers versehen werden: Sämtliche Geschäftsdaten wurden nach deutschem Steuerrecht ermittelt.
"Diese Wertermittlung wäre so teuer geworden, das hätte keine Immobiliengesellschaft gemacht", sagt der Steueranwalt Hans Volckens. Dann aber hätte die Strafsteuer zugeschlagen: 70 Prozent des Wertzuwachses seit dem 1. Januar 2004, mindestens aber sechs Prozent wollte der Fiskus kassieren. "Das hätte einen enormen Verkaufsdruck ausgelöst", sagt Volckens, "viele Fonds wären gefährdet gewesen." Diese Gefahr sei jetzt gebannt. Volckens: "Das ist ein Riesenschritt nach vorn für den Standort. Ausländische Gesellschaften werden nicht mehr benachteiligt." |
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