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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 13.Jul 2007 11:12 Titel: Anzeigepflicht für Steuersparmodelle |
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Der Steuersäckel des Finanzministers füllt sich ordentlich: Die Einnahmen sind im ersten Halbjahr noch stärker gestiegen als bislang gedacht. Experten zufolge kann Peer Steinbrück schon bald einen ausgeglichenen Etat nach Brüssel melden. Zugleich plant der Fiskus nach Handelsblatt-Informationen eine neue Regelung, die bei Steuerberatern, Rechtsanwälten und Banken für Aufsehen sorgen dürfte.
Wie das Handelsblatt erfuhr, arbeiten die Finanzminister von Bund und Ländern an einer Anzeigepflicht für alle Steuersparmodelle. Das geht aus einem Diskussionspapier aus Unions-Ländern mit dem Titel "Gesetzentwurf zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen“ hervor, das dem Handelsblatt vorliegt. Das Bundesfinanzministerium hatte ein derartiges Vorhaben kürzlich im Finanzausschuss angekündigt.
Wie aus der Begründung für das geplante Gesetz hervorgeht, sollen künftig alle Vermarkter von Steuergestaltungen neue Modelle dem Fiskus vorlegen. Gemeint sind Steuerberater, Rechtsanwälte, Banken, Investmentgesellschaften und „sonstige Berater, die die Gestaltungen zum Zweck der Vermarktung für ihre Kunden und Mandanten entwerfen“, so das Papier. Nicht gemeint sind demnach Autoren von Fachzeitschriften. Explizit richtet sich das Gesetz auch nicht gegen Steuerpflichtige, die Steuergestaltungsmodelle nutzen.
Die Anzeigepflicht solle ausschließlich „große Vermarkter“ treffen, die mehr als 250 000 Euro Umsatz aus der Vermarktung von Steuergestaltungen erzielen. Vor allem geht es um Steueroptimierungen, die das Steuergefälle zu anderen Staaten mit niedrigeren Steuersätzen ausnutzen. „Die Finanzverwaltung kann damit auch legale, jedoch unerwünschte Gestaltungen früher als bisher erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen“, heißt es weiter.
Das Vorhaben stößt in Bankenkreisen und bei Steuerberatern auf harsche Ablehnung. „Wenn so etwas tatsächlich käme, sähen wir es ähnlich kritisch wie die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz“, sagte Jörg Schwenker von der Bundessteuerberaterkammer dem Handelsblatt. Nach dem von Finanzminsiter Steinbrück geplanten Jahressteuergesetz 2008 würde künftig jede rechtliche Gestaltung, die zu einem Steuervorteil führt, nur dann noch von den Finanzämtern akzeptiert, wenn der Bürger oder das Unternehmen „beachtliche außersteuerliche Gründe nachweist“.
Quelle: HB
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