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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 27.Mai 2005 17:45 Titel: Arbeitnehmer aufgepasst: |
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Wer als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer dieser Tage einen Einkommensteuerbescheid bekommt, der sollte hiergegen umgehend Einspruch einlegen:
Denn zur Zeit wird vor dem Bundesfinanzhof geprüft, inwieweit die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten bei sonstigen Einkünften zu berücksichtigen sind.
Der Kläger ist zwar mit seinem Klageantrag beim Finanzgericht Düsseldorf im Verfahren 11 K 6920/02 E gescheitert (s. hierzu Urteil vom 17.03.2005), hat aber gegen dieses Urteil beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt.
Unter Hinweis auf das dortige Aktenzeichen X R 11/05 kann deshalb beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, das Einspruchsverfahren so lange ruhen zu lassen, bis der Bundesfinanzhof endgültig eine Aussage darüber getroffen hat, ob man die steuerrechtlich ungenügende Nichtberücksichtigung seiner Aufwendungen für seine Altersvorsorge hinnehmen muss. |
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