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sous Newbie
Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 14.Dez 2006 13:02 Titel: Arbeitsbekleidung / Schutzbekleidung |
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Lt Angabe eines Steuerbüros können pro Jahr u. Mitarbeiter nur 2 Arbeitshosen angesetzt werden, Ausgaben darüber hinaus würden bei einer GmbH als Privatentnahme gebucht.
Ich halte dies für ein Gerücht, denn wenn Arbeitsbekleidung auch Schutzbekleidung ist, kann man schließlich nicht warten, bis den Mannen die Hosen vom Leib fallen, oder?
Darüber hinaus müssen doch wohl auch ausgewiesene Arbeitshosen/-jacken einer höheren Qualität als simple Blaumänner als Arbeitsbekleidung gelten dürfen.
Ist es wirklich ratsam oder notwendig, diese Bekleidung mit einem dauerhaften Firmenlogo zu versehen, um sie für den privaten Gebrauch 'untauglich' zu machen? |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 19.Dez 2006 12:02 Titel: |
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Wo ist das Problem? Bekommen Sie von Ihrem Lieferanten nicht die Rechnung, die Sie benötigen? Niemand kann Sie zwingen die Bekleidung günstig einzukaufen!
Gruß
Siggi |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 310 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 19.Dez 2006 15:59 Titel: Re: Arbeitsbekleidung / Schutzbekleidung |
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Hallo,
| sous hat folgendes geschrieben:: |
| Lt Angabe eines Steuerbüros können pro Jahr u. Mitarbeiter nur 2 Arbeitshosen angesetzt werden, Ausgaben darüber hinaus würden bei einer GmbH als Privatentnahme gebucht. |
Seit wann gibt es denn bei einer GmbH Privatentnahmen? Ganz was neues!
| Zitat: |
| Ich halte dies für ein Gerücht, denn wenn Arbeitsbekleidung auch Schutzbekleidung ist, kann man schließlich nicht warten, bis den Mannen die Hosen vom Leib fallen, oder? |
Vorsicht, wenn die Kleidung nur auch Schutzkleidung ist, dann kann es schon Probleme geben. Kein Problem, wenn die Kleidung nur Schutzkleidung ist.
| Zitat: |
| Darüber hinaus müssen doch wohl auch ausgewiesene Arbeitshosen/-jacken einer höheren Qualität als simple Blaumänner als Arbeitsbekleidung gelten dürfen. |
Na ja, bei einem Zweireiher hätte ich da schon Bedenken.
| Zitat: |
| Ist es wirklich ratsam oder notwendig, diese Bekleidung mit einem dauerhaften Firmenlogo zu versehen, um sie für den privaten Gebrauch 'untauglich' zu machen? |
Ja! Wenn man ganz sichergehen will.
Letzlich ist alles, was man während der Arbeit am Leib trägt "Arbeitskleidung". Das Finanzamt erkennt diese jedoch nur dann an, wenn die private Nutzung nahezu ausgeschlossen werden kann - wie das beim Blaumann ist, den wohl kaum einer freiwillig in seiner Freizeit trägt. T- und Sweat-Shirts, Jacken werden nicht als Arbeitskleidung anerkannt, wenn keine Werbung drauf ist. Schuhe nur, wenn es sich um spezielle Sicherheitsschuhe handelt.
Ganz nebenbei: die Frage stellt sich doch nur bei einer Betriebsprüfung. Oder gibt Ihnen Ihr Steuerberater vor, welche der von Ihnen getätigten Betriebsausgaben er als betriebliche Kosten verbucht?
Gruß
cob |
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