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Arbeitsplatz nach Hause verlegen

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6291

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2006 17:03    Titel: Arbeitsplatz nach Hause verlegen Antworten mit Zitat

Ab 2007 begrenzt der Fiskus die Möglichkeiten, Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Doch Steuerzahler haben noch Chancen. Wenn zum Beispiel ihr Chef bestätigt, dass in der Firma kein Platz zur Verfügung steht.

Die Reformpläne der Bundesregierung sehen Einschnitte bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit häuslicher Arbeitszimmer vor. Die bisherige Möglichkeit, dass Beruftätige mit häuslichem Arbeitszimmer, die jedoch überwiegend in einem Büro arbeiten, pauschal 1.250 Euro steuerlich geltend machen können, gilt ab 2007 nicht mehr. Ab dann gilt das Prinzip: alles oder nichts. Darauf macht der Haufe-Verlag aufmerksam. Nur wer komplett von zu Hause aus arbeitet, kann demnach die vollen Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Wer tatsächlich überwiegend zu Hause arbeitet, muss deshalb bald handeln, um weiterhin in den Genuss von Steuervorteilen zu kommen. Ratsam ist es, mit dem Chef schriftlich zu vereinbaren, dass ab dem 1. Januar 2007 in der Firma kein Arbeitsplatz mehr zur Verfügung gestellt wird, rät der Haufe-Verlag. Diese Vereinbarung muss dem Finanzamt im Zweifel vorgelegt werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Arbeitszimmer außerhalb der eigenen Wohnung anzumieten. Wird beispielsweise ein Dachgeschoss oder Kellerabteil vom Nachbarn angemietet, darf dieses nicht direkt an die eigene Wohnung angrenzen. Es ist auch möglich, dass der Chef das eigene häusliche Arbeitszimmer anmietet und seinem Mitarbeiter zur Verfügung stellt. In diesem Fall können ebenfalls alle Kosten steuerlich geltend gemacht werden, die Mieteinnahmen müssen jedoch gegengerechnet werden.
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