Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
Verfasst am: 30.Aug 2004 8:55 Titel: Auch privat genutzter PC steuerlich absetzbar
Auch wer seinen PC teilweise für private Zwecke nutzt, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Darauf hat jetzt der Bund deutscher Lohnsteuerzahlerverbände in Fürth hingewiesen. Der Bundesfinanzhof in München legte jedoch in seinem Urteil (Az.: VI R 135/01) fest, dass der berufliche und damit abzugsfähige Anteil der Rechnernutzung geschätzt werden müsse. Um Streit diesbezüglich von vornherein auszuschließen, haben die Richter hierzu folgendes festgelegt: Der Kaufpreis des Rechners wird grundsätzlich je zur Hälfte in einen beruflichen und privaten Anteil aufgeteilt. Wenn der PC zu einem wesentlich größeren Teil beruflich genutzt wird, so muss das dem Finanzamt gegenüber glaubhaft gemacht werden. Wer seinen Computer nachweislich nicht mehr als zu zehn Prozent für private Zwecke nutzt, der kann den Kaufpreis sogar komplett von der Steuer absetzen
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