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Aufrechnung der Steuerschuld

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keiner007
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.03.2003
Beiträge: 61
Wohnort: editiert ). Mod.

BeitragVerfasst am: 5.Mai 2003 12:25    Titel: Aufrechnung der Steuerschuld Antworten mit Zitat

Fachmann gefordert :
Situation wie folgt :
Ehemann + Ehefrau - getrennte veranlagung

Ehemann lt. BP 100 000 Euro zu zahlen
Ehefrau Erstattungsanspruch 10.000,00
verrechnet mit BP Ehemann
dann erfolgte Antrag auf Aufrechnung ( Ehemann )

Aufrechnung gewährt worden aber
statt ( wie Ansicht des Ehemannes ) hätten bestätigt werden müssen
100 000 z.L. Ehemann , 10 000 Erstattung Ehefrau ist ( da verrechnung erfolgte ) lediglich der Saldo von 90 000 bestätigt worden ;
Somit Ehemann 90 000 zu zahlen ; Ehefrau 0,00 zu erstatten.

Widerspruchsfrist ist abgelaufen !
Nach Ansicht Ehemann ist
a) der Bescheid falsch ; hätte sein müssen 100 000 z.L. ; 10 000 Erstattung
b) da der Bescheid falsch ist , kann Behörde jederzeit wieder ändern

Frage : ist der Ansicht des Ehemannes zu folgen - gibst entsprechende
Urteile die das manifestieren
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Specialist


Anmeldungsdatum: 23.05.2002
Beiträge: 64
Wohnort: Friedrichshafen/Bodensee

BeitragVerfasst am: 7.Mai 2003 18:33    Titel: AO Antworten mit Zitat

Hallo keiner007!

Der vorgegebene Sachverhalt ist für eine genaue Auskunft doch noch etwas dünn...

Was heißt "Ehemann lt. BP zu zahlen.."? Es erfolgte doch hier ein berichtigter Bescheid? Aufgrund einer BP musste noch niemand etwas bezahlen.

Was soll heißen "90000 bestätigt worden"? wo sind diese bestätigt? im geänderten Bescheid des Ehemanns? In einer gesonderten Abrechnung?

Grundsätzlich will ich mal behaupten:
Die Festsetzung des Ehemanns sollte sich mit der BP decken, also der geänderte BEscheid. Im Leistungsgebot kann aber grds. auch der Betrag von 90000 auftauchen...

Zum Thema Änderung des Bescheids kann man nur sagen: kommt drauf an...

Für was benötigt der Ehemann den gewünschten Bescheid bzw. die Abrechnung in dieser Form?

Um den ganzen Sachverhalt klären zu können sind also noch ein paar Angaben notwendig.

Wenn Sie wünschen, können wir hierzu gerne telefonieren (bitte Tel-Nr. als PN schicken).

Grüße
MARKUS
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keiner007
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.03.2003
Beiträge: 61
Wohnort: editiert ). Mod.

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2003 11:39    Titel: AUFRECHNUNG Antworten mit Zitat

Dank eines "Neuen" alten BFH Urteils hat die Finanzverwaltung klein
beigegeben und die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Steuerzahlers
entschieden - Sie zahlen den Ehefraupart zurück !

Es freut mich immer , wenn man der Finanzverwaltung eins Auswischen
kann .

Also - nicht aufgeben
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