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Ausgewandert - Was darf das deutsche Finanzamt?

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natrine01
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Hong Kong

BeitragVerfasst am: 20.März 2006 13:21    Titel: Ausgewandert - Was darf das deutsche Finanzamt? Antworten mit Zitat

Ich bin im Oktober 2005 aus Deutschland ausgewandert. Bin bis 30.09.2005 in D beschäftigt gewesen und seit Mitte November 2005 im Auswanderungsland (Hong Kong) angestellt. Beim Einreichen der Einkommensteuererklärung 2005 verlangt jetzt das dt. Finanzamt eine Auflistung aller meiner Einkünfte 2005, auch die die ich im Ausland erziehle und auch dort versteuere.

Das Finanzamt bezieht sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen und sieht sich im Recht diese Daten einzufordern. Ich bin gerne bereit eine Bescheinigung einzuholen das ich hier Steuern bezahle, jedoch bin ich nicht bereit den deutschen Staat über die Höhe meine Einkünfte zu unterrichten.

Wer ist im Recht? Ich bin ordnungsgemäß abgemeldet und habe auch nicht vor wieder in D seßhaft zu werden. Welche Möglichkeiten habe ich?
Eine Empfehlung für einen Steuerberater mit Kentnissen auf diesem Gebiet nehme ich gern entgegen.
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 407
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 21.März 2006 9:35    Titel: Antworten mit Zitat

In 2005 unterliegen Sie der deutschen unbeschränken Steuerpflicht. Das wäre selbst so, wenn Sie sich am 2.1.2005 abgemeldet hätten. Ihre Auslandseinkünfte unterliegen damit in D dem Progressionsvorbehalt. Sie müssen die deutschen Behörden aber nicht über die Höhe Ihrer Auslandseinkommen informieren (das tue ich auch nicht), wenn Sie im Gegenzug den FA gestatten den Spitzensteuersatz auf Ihr in D zu versteuerendes Einkommen anzuwenden.
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natrine01
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Hong Kong

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, mit der Aussage kann ich auf jeden Fall erst einmal etwas anfangen! Hatte mich einfach vorher mit dem Thema überhaupt nicht auseinandergesetzt! Danke schön!
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