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Immobilienhai Newbie
Anmeldungsdatum: 28.08.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 28.Aug 2004 1:41 Titel: Auto mit Schweizer Kennzeichen - wozu? |
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Guten Tag,
ich lese schon seit einiger Zeit in diesem interessanten Forum mit und fange langsam an mich für die Thematik Steuern, Kapitalbeschaffung, Finanzierung, usw. zu interessieren. Irgendwann will ich ja mal meinem Nickname gerecht werden
So nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich habe neulich eine interessant Beobachtung gemacht.
Die Bewohner einer traumhaften Villa mit 2 Doppelgaragen haben 4 Autos, 3 davon haben ein Frankfurter Kennzeichen, das vierte allerdings ein schweizer Kennzeichen
Das Ehepaar (vermute ich jetzt mal) haben 2 Firmen beide in der Bau- bzw. Immobilienbranche.
Meine Frage ist nun, wozu stellen die sich ein Auto mit schweizer Zulassung in die Garage, das dann auch nur für Fahrten in die Schweiz genutzt wird.
Kann sich das jemand erklären?
Gruß,
Immobilienhai |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 30.Aug 2004 13:45 Titel: |
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Vielleicht um die Chance, an der Grenze gefilzt zu werden, zu verringern?
Gruß Werner Callies |
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Immobilienhai Newbie
Anmeldungsdatum: 28.08.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 31.Aug 2004 18:49 Titel: |
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Das hab ich mir natürlich auch gedacht!
Ich hätte mir aber dafür kein SL zugelegt, sondern ein Golf.
Das wäre doch noch unauffälliger!?
Ich wollte aber wissen ob ihr hier das auch so seht, oder ob es noch eine andere Erklärung gibt.
Aber vielen Dank für deine Antwort.
Wie ist das eigentlich werden im Grenzgebiet die Leute stichprobenartig rausgezogen oder wird am deutschen Grenzübergang kontrolliert? |
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Immobilienhai Newbie
Anmeldungsdatum: 28.08.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 31.Aug 2004 19:04 Titel: |
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achso nochwas:
Kann mir jemand kurz ein Beispiel anführen bei dem in der Bau- bzw. Immobilienbranche Schwarzgeld anfallen würde.
Was sind denn das für Deals? |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2921
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Verfasst am: 31.Aug 2004 19:28 Titel: |
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| Immobilienhai hat folgendes geschrieben:: |
achso nochwas:
Kann mir jemand kurz ein Beispiel anführen bei dem in der Bau- bzw. Immobilienbranche Schwarzgeld anfallen würde.
Was sind denn das für Deals? |
@
Ich bin nun aber erstaunt, das Jemand mit Namen Immobilienhai nicht wissen will, wie und wo denn überall am Bau Schwarzgelder anfallen können. Jeder normale Handwerker lernt schon in seiner Lehre(war vor 35 Jahren jedenfalls so) das Schwarzgeld zum normalen Alltag gehört.Es gibt sicher auch heute noch sehr viele Möglichkeiten, das man glatt ein Buch darüber schreiben könnte.
Grüße
Heinrich, der kein Schwarzgeld hat, weil es ja nicht erlaubt ist. |
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Immobilienhai Newbie
Anmeldungsdatum: 28.08.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 31.Aug 2004 21:34 Titel: |
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| Heinrich Dreier hat folgendes geschrieben:: |
Ich bin nun aber erstaunt, das Jemand mit Namen Immobilienhai nicht wissen will, wie und wo denn überall am Bau Schwarzgelder anfallen können.
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| Immobilienhai hat folgendes geschrieben:: |
Irgendwann will ich ja mal meinem Nickname gerecht werden
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| Heinrich Dreier hat folgendes geschrieben:: |
Jeder normale Handwerker lernt schon in seiner Lehre(war vor 35 Jahren jedenfalls so) das Schwarzgeld zum normalen Alltag gehört. |
Diese Vorgehensweise ist mir natürlich bekannt.
In diesem Fall fließt aber Geld vom Bauherrn weg und nicht zu ihm hin.
Ich denke eher, dass der SL dazu genutzt wird um schwarz verdientes Geld in die Schweiz zu schaffen.
Wenn er damit Handwerkerrechnungen begleich wollte, müsste er doch Geld holen, oder versteh ich da jetzt was grundsätzlich falsch?
Klärt mich bitte mal einer auf
Man bringt doch Geld in die Schweiz, weil es einfach zuviel wird und nicht mehr unters Bett passt, oder?
Das ist meiner Ansicht nach die gängige Praxis, oder stimmt das nicht?
Mich interessiert wie man als Bauingenieur oder Immobilienverwalter an eine Menge Schwarzgeld kommt, die den Aufwand mit dem SL rechtfertigen würde.
Oder ist das gar nicht sowas besonderes für die Problematik ein Auto mit schweizer Nummer in der Garage zu haben?
@A. Henneberg
Danke für den Link!
Den Thread werde ich mir morgen einmal durchlesen. |
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Immobilienhai Newbie
Anmeldungsdatum: 28.08.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 2.Sep 2004 11:53 Titel: |
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@A. Henneberg
so ich habe mir den Thread gerade mal durchgelesen.
Was ich nicht wusste - das es auch verboten ist Geld in die BRD wieder einzuführen.
Wer kontrolliert da an der Grenze eigentlich?
Den schweizern kann das ganze doch nur recht sein, wenn wir unser Geld dort bunkern - also denke ich mir, dass die kontrollen mehr von den deutschen Zollbehörden ausgehen, richtig?
Aber jetzt mal blöd gefragt - warum schicken die Leute ihr Schwarzgeld eigentlich nicht per Post in die Schweiz?
Zugegeben ich hätte dabei auch kein allzu gutes Gefühl, aber das wäre doch eigentlich möglich. |
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nosaxon Specialist
Anmeldungsdatum: 02.08.2004 Beiträge: 62
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Verfasst am: 8.Sep 2004 13:45 Titel: |
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Es ist weder verboten, Geld nach Deutschland ein- noch aus Deutschland auszuführen. Und bevor jetzt jemand auf dem 15 T€-Limit 'rumreitet:
Es ist auch nicht verboten, deutlich mehr als diesen Betrag ein- oder auszuführen. "Schwarzgeld" kennt der Gesetzgeber im Übrigen nicht, also kann dafür auch nichts anderes gelten. |
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nosaxon Specialist
Anmeldungsdatum: 02.08.2004 Beiträge: 62
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Verfasst am: 8.Sep 2004 13:55 Titel: |
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...zur eigentlichen Frage:
Könnte doch sein, dass ein Fahrzeug auf eine Schweizer Firma zugelassen ist. Und dass dieses Unternehmen keine Niederlassung in D hat. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1435 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 8.Sep 2004 17:16 Titel: Mal eine ganz andere Frage |
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Mal eine ganz andere Frage wäre: Was geht es Dich an, warum und weshalb Dein Nachbar ein Auto mit CH-Kennzeichen hat? Warum hier darüber spekulieren. Wenn es Dich interessiert, geh hin und frag Deinen Nachbarn.... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 8.Sep 2004 17:22 Titel: |
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Auch eine Möglichkeit.
Aber vielleicht sind das die Nachbarn mit den Abdrücken
vom Fensterrahmen an den Armen, die sofort die Polizei
anrufen, wenn der Nachbar mal falsch parkt, jedoch keine
Traute haben, diesen direkt anzusprechen...
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nosaxon Specialist
Anmeldungsdatum: 02.08.2004 Beiträge: 62
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Verfasst am: 9.Sep 2004 10:23 Titel: |
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| ...gegen die Abdrücke vom Fensterrahmen helfen übrigens (braun-karierte) Wolldecken, welche äußerst preisgünstig bei Kaffee-Tagesfahrten oder im TV-Shopping zu erhalten sind. |
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Immobilienhai Newbie
Anmeldungsdatum: 28.08.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 10.Sep 2004 17:10 Titel: |
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@Schwabenpower
Was ist denn mit dir los?
Entschuldigung, dass ich mich für mein Umfeld interessiere und nicht den ganzen Tag vor der Glotze hänge und mir Talkshows reinziehe wie es sich für ein Proletarier gehört.
Und wer hat eigentlich gesagt, dass das mein Nachbar ist????
Der wohnt im Bonzenviertel am anderen Ende der Stadt.
Wenn das mein Nachbar wäre, dann hätte ich wahrscheinlich auch nen SL mit schweizer Kennzeichen in der Garage.
Ich überlege mir nur gerade wie ich es auch schaffen kann dort mir ein Häuschen zu bauen. Bestimmt nicht indem ich ne
Lehre als Maler und Lackierer anfange und den Rest meine Lebens versauere.
Ich habe mit dem Besitzer auch schon kurz mal geredet, aber ich kann den doch nicht einfach vor seinem Haus anlabern und
ihn fragen warum er ein schweizer Sl in der Garage stehen hat - der nimmt mich doch gar nich für ernst und hetzt die Hunde auf mich.
@nosaxon
Achso...ist also alles erlaubt...alles klar?!
das mit der Firma haut nicht hin. Die haben ihre Firmen in Deutschland  |
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nosaxon Specialist
Anmeldungsdatum: 02.08.2004 Beiträge: 62
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Verfasst am: 10.Sep 2004 17:18 Titel: |
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@Immobilienhai:
Es ist nicht "alles" erlaubt, aber das, wovon ich schrieb. Wenn Du das nicht glaubst, bin ich gespannt, was Du uns gegenteiliges erzählen möchtest. |
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Taeaen User gebannt
Anmeldungsdatum: 10.08.2003 Beiträge: 1940 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 10.Sep 2004 19:00 Titel: Bargeldtransfer |
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| nosaxon hat folgendes geschrieben:: |
Es ist weder verboten, Geld nach Deutschland ein- noch aus Deutschland auszuführen. Und bevor jetzt jemand auf dem 15 T€-Limit 'rumreitet:
Es ist auch nicht verboten, deutlich mehr als diesen Betrag ein- oder auszuführen. "Schwarzgeld" kennt der Gesetzgeber im Übrigen nicht, also kann dafür auch nichts anderes gelten. |
Verboten ist es wirklich nicht, aber auf Nachfrage anmeldepflichtig. Und bei einer solchen Anmeldung wird die Herkunft bis ins letzte Eckchen verfolgt, und wehe, da stimmt etwas nicht.
Genauers kann man diesem Zollmarkblatt entnehmen:
Zoll online > Zoll vor Ort > Zollfahndung > Geldwäsche
Bargeldkontrollen - Bekämpfung der Geldwäsche
Merkblatt
Seit Juni 1998 führt der Zoll und der Bundesgrenzschutz (im Auftrag des Zolls) Kontrollen des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs durch. Dadurch sollen Gewinne aus schweren Straftaten aufgespürt und die Organisierte Kriminalität wirksamer bekämpft werden. Die Bargeldkontrollen stehen im Einklang mit den Empfehlungen der von den G7-Staaten eingerichteten Arbeitsgruppe "Financial Action Task Force". Auch in anderen Staaten, z.B. in unserem Nachbarland Frankreich, werden vergleichbare Kontrollen durchgeführt.
Bargeldkontrollen ergänzen die Maßnahmen des Geldwäschegesetzes, die den Geldwäschevorgang lediglich im Zeitpunkt des Einschleusens illegaler Gewinne in den Finanzkreislauf über die Kredit- und Finanzinstitute bekämpfen. Durch die Bargeldkontrollen wird auch das körperliche Verbringen von Verbrechensgewinnen über die nationalen Grenzen erfasst.
Anzumelden sind auf Befragen des Kontrollbeamten mitgeführte Zahlungsmittel im Wert ab 15.000 EUR, die in das, durch das oder aus dem Bundesgebiet verbracht werden. Zahlungsmittel sind Bargeld und andere Wertgegenstände, wie Schecks, Wertpapiere, Edelmetalle und Edelsteine. Darüber hinaus hat der Reisende darzulegen, woher das mitgeführte Geld stammt, wer darüber verfügen darf und wozu es verwendet werden soll. Ergeben sich aus den Angaben oder sonstigen Umständen keine Anhaltspunkte für Geldwäsche, so kann die Reise unverzüglich fortgesetzt werden. Bestehen hingegen solche Anhaltspunkte, so kann der Reisende zwar in der Regel ebenfalls weiterreisen, jedoch ohne das mitgeführte Geld. Der Kontrollbeamte schaltet den Zollfahndungsdienst ein und stellt die Zahlungsmittel sicher. Ergeben die Ermittlungen des Zollfahndungsdienstes den Verdacht der Geldwäsche, so wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Die Übermittlung personenbezogener Daten, die im Rahmen einer Bargeldkontrolle erhoben wurden, an andere Finanzbehörden war bis zum 31. Dezember 1999 vom Vorliegen von Anhaltspunkten für Geldwäsche abhängig. Darüber hinaus musste die Übermittlung für steuerliche Zwecke "erforderlich" sein. Dies führte zu einem erheblichen Rückgang der Weitergabe von Daten an die Länderfinanzverwaltungen. Mit Inkrafttreten des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 am 01. Januar 2000 wurde dieser Zustand beseitigt. Die Übermittlung solcher Daten ist jetzt nicht mehr abhängig von Anhaltspunkten für Geldwäsche. Auch ist nicht mehr Voraussetzung, dass die Übermittlung für steuerliche Zwecke "erforderlich" ist. Vielmehr genügt es, wenn bei dem Empfänger die Kenntnis der Daten für ein Besteuerungs-, Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren "von Bedeutung sein kann".
Kommt ein Reisender seiner Anmeldepflicht nicht nach, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer empfindlichen Geldbuße - in besonders schweren Fällen bis zu 100 % des mitgeführten Geldes - geahndet werden kann.
An den Grenzübergängen in meiner Nähe sind jedenfalls schon genug Leute aus Luxembourg kommend mit Bargeld hopps genommen worden, weil Sie auf Nachfrage behaupteten, sie hätten keines dabei.
Solange eine Person unter 15.000 Euro mit sich rumschleppt, kann man das ja auch beruhigt, aber wer mehr dabei hat und sagt es nicht, ist fällig.
Das gleiche gilt auch für Schecks, Wertpapiere, Gold, Edelsteine und ähnliches !
Mit freundlichen Grüssen
Taeaen |
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nosaxon Specialist
Anmeldungsdatum: 02.08.2004 Beiträge: 62
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Verfasst am: 10.Sep 2004 20:58 Titel: |
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...wer es dabei hat und es auf Befragen nicht angibt, genau.
Natürlich hätten die Behörden gerne eine selbständige Anmeldepflicht, dazu konnte sich aber der Gesetzgeber nicht durchringen. Wer also mit 30 TEURO in der Tasche nicht angehalten wird, macht auch nichts falsch. Die bewusst in der Presse lancierten Berichte über Fahndungserfolge und das untrügliche Gespür der Fahnder sollen im Übrigen dazu dienen, dass niemand das "Glücksspielchen eigener Art" wagt.
Nebenbei: Stellen Sie sich vor, Sie heben 20 TEURO von Ihrem Konto ab und fahren damit nach Luxemburg, um dort einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Sie werden angehalten, gefragt, antworten wahrheitsgemäß und fahren weiter. Wo ist das Problem...? |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 10.Sep 2004 21:16 Titel: |
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| Zitat: |
| Wenn das mein Nachbar wäre, dann hätte ich wahrscheinlich auch nen SL mit schweizer Kennzeichen in der Garage. |
...oder er auch einen Opel Kadett? |
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