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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 16.Dez 2007 21:24 Titel: BFH: Verluste von Film- oder Windkraftfonds |
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Steuerparagrafen geäußert.
Der 1999 eingeführte Paragraf 2b des Einkommensteuergesetzes sah vor, dass Verluste von Film- oder Windkraftfonds nicht von anderen Einkünften abziehbar sind, wenn der Fonds in der Realität eine "Verlustzuweisungsgesellschaft" war. Allerdings sei wegen schwammiger Formulierungen unklar geblieben, wann das der Fall war, monieren die obersten Finanzrichter.
(IX B 92/07)
Obwohl der Paragraf 2b Ende 2005 gestrichen und durch eine neue Vorschrift ersetzt wurde, ist das Urteil für viele Anleger wichtig. Denn Verluste mit Fonds, in die sie zwischen dem 4. März 1999 und dem 10. November 2005 investiert haben, kann der Fiskus noch immer unter Berufung auf Paragraf 2b nachträglich aberkennen. |
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