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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 19.Jul 2007 8:47 Titel: BMF: Steuerbefreiung von REIT-AGs |
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zur Steuerbefreiung von REIT-Aktiengesellschaften (REIT-AGs) Stellung genommen. Das BMF weist darauf hin, dass REIT-AGs von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind.
Voraussetzung hierfür sei die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 8 bis 15 REIT-Gesetz. Diese Voraussetzungen seien von der Gesellschaft während der Dauer des REIT-Status fortlaufend zu erfüllen.
Das BMF führt weiterhin aus, dass die Steuerbefreiung zu Beginn des Wirtschaftsjahres eintritt, in dem die Gesellschaft in das Handelsregister unter einer den Anforderungen des § 6 REIT-Gesetz entsprechenden Firma eingetragen wird (§ 17 Abs.1 REIT-Gesetz).
Da die für die Eintragung als REIT-AG notwendigen Unterlagen (Satzung der Gesellschaft und Nachweis der Zulassung zum Börsenhandel) dem Handelsregister zur Prüfung vorgelegen haben, könne die Erfüllung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung durch die Finanzverwaltung im Zeitraum der Eintragung des REIT-Status in das Handelsregister regelmäßig vermutet werden.
Die Betroffenen könnten daher Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Körperschaft- und Gewerbesteuer für diesen Veranlagungszeitraum stellen.
Ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung tatsächlich vorliegen, sei gemäß § 21 Abs.2 REIT-Gesetz regelmäßig, auch im ersten Jahr der Steuerbefreiung der Gesellschaft, auf Grundlage der Steuererklärung für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum zu prüfen.
Quelle: BMF
----> Schreiben des BMF |
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