Verfasst am: 24.Apr 2008 7:29 Titel: Barzahlung für Dienstleistung - keine Steuerermäßigung
Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kommt gemäß § 35a Abs.2 EStG nur bei unbarer Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers in Betracht.
Barzahlungen sind auch dann nicht anzuerkennen, wenn der Leistungserbringer die Zahlung auf der Rechnung vermerkt oder sein Steuerberater die steuerwirksame Verbuchung der Zahlung schriftlich bestätigt hat.
Die Steuerermäßigung setzt gemäß § 35a Abs.2 EStG unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung durch Beleg eines Kreditinstituts nachweist. ... [mehr]
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