GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Bei privaten Umzügen hilft der Fiskus

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Steuerberatung & Steueroptimierung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6272

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2006 5:58    Titel: Bei privaten Umzügen hilft der Fiskus Antworten mit Zitat

Lange konnten Umzugskosten nur bei beruflich bedingten Umzügen in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Doch seit Anfang 2006 kann der Fiskus auch an Kosten für einen Tapetenwechsel aus rein privaten Gründen beteiligt werden.
Das ist dann der Fall, wenn die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen getätigt werden. Darunter fallen beispielsweise Aufwendungen für Umzugsspeditionen, Handwerker oder Installateure. Jeder Steuerzahler hat die Möglichkeit, jährlich bis zu 3000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung abzurechnen. Wer tatsächlich Rechnungen für 3000 Euro Dienstleistungsausgaben vorlegen kann, darf 20 Prozent - maximal 600 Euro - direkt von seiner Steuerschuld abziehen.

Um den Fiskus an den Kosten beteiligen zu können, darf der Umziehende die Rechnung der Umzugsspedition auf keinen Fall bar zahlen. Vielmehr muss der Dienstleister eine schriftliche Rechnung stellen und der Kunde den entsprechenden Betrag auf das Bankkonto des Unternehmens überweisen.
Ergo: Barzahler sparen keine Steuern. Lediglich eine Quittung akzeptiert der Fiskus nicht als Nachweis. Damit die Ausgaben vom Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden, muss die Arbeit hierzulande im Haushalt des Steuerzahlers erbracht werden.

Größeres Einsparpotenzial haben Steuerzahler jedoch, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt. Ist der Job der Grund für den Wohnortwechsel, können Verbraucher fast alle Ausgaben als Werbungskosten abrechnen.
Als beruflich bedingten Umzug akzeptiert der Fiskus beispielsweise wenn Arbeitnehmer versetzt werden, ihre doppelte Haushaltsführung beenden, die Firma wechseln oder ihren ersten Arbeitsplatz finden. Wer näher zu seiner Arbeitsstelle zieht, muss belegen, dass sich der Anfahrtsweg um mindestens eine Stunde verkürzt. "Für kleinere Beträge wie Trinkgeld für das Umzugspersonal oder Schönheitsreparaturen, können allein stehende Arbeitnehmer zwischen einer Umzugskostenpauschale in Höhe von 561 Euro und dem Nachweis mit Belegen wählen", erklärt Aenne Riesenberg von "Finanztest".
Auch bei Ausgaben für den neuen Telefonanschluss oder neue PKW-Kennzeichen können Arbeitnehmer zwischen dem Pauschalbetrag oder dem Nachweis mit Belegen wählen. Größere Beträge wie Speditionskosten, Fahrten, Verpflegung und Übernachtung am Umzugstag, Doppelte Miete oder Kosten der Wohnungssuche, können nur steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachgewiesen oder belegt werden können.

Die Mühe des Belegesammelns sollten Verbraucher dabei durchaus auf sich nehmen, denn unterm Strich lässt sich viel Geld sparen. Laut Bundesumzugskostengesetz können beispielsweise Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 50 000 Euro bei Umzugsausgaben in Höhe von 5000 Euro 1496 Euro und bei Ausgaben in Höhe von 10 000 Euro 2924 Euro an Steuern sparen.

(WELT.de)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Prepaid Kreditkarte ohne Schufa
berger-finanz
.


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 263
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 23.Aug 2006 12:41    Titel: da war der Mod. wieder schneller... Antworten mit Zitat

...
Den gleichen Artikel hab ich z.B. erst heute morgen von meiner Quelle (Berliner Morgenpost) erhalten. Naja, da wart Ihr eben schneller, ist ja auch gut so.
Grüße aus Regensburg
_________________
Kompliziert kann jeder – wir finanzieren einfach.
_________________________
www.berger-finanz.de
unabhängiger Finanz- u. Versicherungsmakler
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 23.Aug 2006 15:53    Titel: falsch Antworten mit Zitat

auch wenn dieser artikel noch so oft zitiert wird, wird er deswegen nicht richtiger:

ein Umzug ist keine "haushaltsnahe Dienstleistung" i.S.v. § 35a EStG. Ergo können die Aufwendungen hierfür auch nicht anteilig von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden.

Anders schaut es nur im Bezirk Koblenz aus:

Zitat:
Haushaltsnahe Dienstleistung: Leistung einer Umzugsspedition

Bereits seit 2003 können für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen, d.h. Tätigkeiten, die nicht von einem Fachmann auszuführen sind, als Steuerermäßigung bis zu 600 EUR im Jahr abgezogen werden. Seit 2006 kommen "Handwerkerleistungen" hinzu. Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung fallen unter die begünstigten Leistungen nun auch von Speditionen durchgeführte privat veranlasste Umzüge.

Hinweis: Dies gilt in allen noch offenen Fällen bei Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Überweisungsträgers. Wohnungseigentümer und Mieter sollten diesen Abzug in nicht bestandskräftigen Bescheiden nachholen (OFD Koblenz, Verfügung vom 8.5.2006, Az. S 2296b A - St 32 3).

http://www.wecon-unternehmensberatung.de/news_detail.0.html?backPid=1323&tt_news=177&no_cache=1


http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p35a.html

http://www.immowelt.de/finanzieren/Steuern/index.aspx?pagid=430E65BF95D84CFA8A39FCB35F702A86&cogid=039B733DF9424B77A65C8F33BF4B86EF
Zitat:
Zitat:
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Steuerberatung & Steueroptimierung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Altersruhegelder: Der Fiskus will sei... Moderator GM&P Steuerberatung & Steueroptimierung 0 5.Jun 2008 15:50 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge VORSCIHT! Insolvenzverwalter "hi... Moderator GM&P Insolvenz 6 19.März 2008 18:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Schwarzgeld im Nachlass - beim Fiskus... Moderator GM&P Steuerberatung & Steueroptimierung 0 19.Feb 2008 8:47 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Welche Bank hilft Existenzgründer übe... sedan Geschäftlich: Kredite & Finanzierungen 2 5.Dez 2007 14:49 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Sanierungsportal klärt auf und hilft ... GM&P Info Insolvenz 0 3.Nov 2007 15:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge AT: Geldvermögen der privaten Haushalte Moderator GM&P Kapitalanlage 0 23.Okt 2007 19:19 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge GmbH-Geschäftsführer und der Fiskus Moderator GM&P Steuerberatung & Steueroptimierung 0 19.Okt 2007 6:16 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Fiskus: Hohe Besteuerung für leasingä... Moderator GM&P Versicherungen, Aktien, Fonds 0 30.Sep 2007 7:58 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Fiskus ließ sich Milliarden entgehen Moderator GM&P Steuerberatung & Steueroptimierung 13 24.Sep 2007 5:53 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Zahl der privaten Pleiten drastisch g... Moderator GM&P Insolvenz 1 8.Sep 2007 21:14 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Superfonds tricksen Fiskus aus Moderator GM&P Kapitalanlage 0 28.Aug 2007 14:35 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Börse Hamburg: Neue Plattform für pri... Moderator GM&P Aktien 1 20.Apr 2007 12:33 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Den Fiskus legal austricksen rubino Steuerberatung & Steueroptimierung 1 21.März 2007 12:20 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Fiskus überprüft Kinderkonten schärfer Moderator GM&P Steuerberatung & Steueroptimierung 0 18.März 2007 9:12 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Fiskus: Einspruch binnen sechs Monate... Moderator GM&P Steuerberatung & Steueroptimierung 1 27.Feb 2007 11:24 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen