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tribun Newbie
Anmeldungsdatum: 27.12.2005 Beiträge: 26
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Verfasst am: 24.März 2006 3:53 Titel: Beiträge zur IHK |
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Hallo an alle User,
ich bin mir nicht sicher,ob ich mit meinem Thread hier richtig bin, doch die anderen Foren wären ungeeigneter für meine Frage.
Ich bin seit 2 Jahren selbständig und habe nun eine Rechnung von der IHK bekommen. Die haben mir einen Mitgliedsbeitrag errechnet anhand meiner Steuererklärung.Nun zu meinen Fragen:
1. Gibt es eine Möglichkeit nicht in diesem "Verein" Mitglied zu bleiben? Ich wüsste nicht,wozu ich die IHK gebrauchen könnte,da man dort nur abgezockt wird und die einem nicht wirklich helfen.
2. Ist es denn rechtens,dass die meine Daten von meiner Steuererklärung ohne meine Einverständniserklärung bekommen?Sie haben auf Ihrer Berechnung die Höhe meines zu versteuernden Einkommens angeführt und den Gewinn nach Steuern.
Ich bi ehrlich gesagt nicht gewillt diesen Beitrag an dieses Unternehmen zu zahlen,da man von denen keine Hilfe zu erwarten hat und wenn man Hilfe braucht,dann sind die nicht dafür zuständig und die Lehrgänge von denen sind einfach nur überteuert.
Kann mir jemand auf meine Fragen antworten?Ich habe schon überlegt, ob es denn nicht verfassungswidrig ist.So bald ich ein Gewerbe habe, bin ich automatisch bei denen Mitglied und das sagt einem auch keiner und dann ist grösste Frechheit,dass sie über meine Einkommensverhältnisse einen Überblick haben.
Ich bedanke mich im voraus für die ev. hilfreichen Beiträge. |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 29.März 2006 20:47 Titel: |
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1. nein.
Es gibt nur in manchen IHK-Bezirken die Möglichkeit, etwas weniger zu bezahlen. Dies meist für Organgesellschaften (Mutter-Tochter-Konzerne), "nur haftende" GmbH's und Existenzgründer.
Sie sollten bei der IHK, von der Sie den Bescheid haben, mal auf die Site gehen und deren Beitragsordnung bzw Haushaltssatzung lesen.
Vielleicht kommt Existenzgründer ja noch in Frage.
2. (leider) ja.
Die IHK's Veranlagen den Bescheid/die Beiträge aufgrund des Gewerbeertrags... dies ist gesetzl. geregelt - und die Finanzämter haben diese Beträge (ach gesetzl. geregelt) den "zuständigen Stellen" mitzuteilen.
Was jedoch im Einzelnen übermittelt wird entzieht sich meiner Kenntnis.
Ein weiterer Hinweis: sie sollten ggf. umgehend bei der IHK nachhaken, wenn Sie etwas finden. Denn leider wurde (teilweise) das Widerspruchsverfahren abgeschafft, so dass gegen solche Bescheide nur eine Klage in Frage kommt.... also aufpassen.
Tja, zu dem "abzocken"... kann ich nix posten, aber wenn Sie 3 Betriebsstätten in 3 unterschiedlichen IHK-Bezirken haben, kann es passieren, dass Sie 3x IHK-Beiträge zahlen müssen...
Wer in der Handwerksrolle eingetragen ist, muss neben seinem "Handwerkskammerbeitrag" auch IHK-beitrag zahlen...
Wer zB in der Steuerberaterkammer ist und als GmbH firmiert, zahlt 1x StB-Kammerbeitrag für die GmbH, 1x Kammerbeitrag für sich selbst und dazu noch 1x IHK-Beitrag...
Ist das nicht schön? |
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