Verfasst am: 22.Jan 2006 20:33 Titel: Bekanntgabe eines Steuerbescheids
Wird ein Steuerbescheid mit der Post übermittelt und wird die
betreffende Postsendung später als drei Tage nach Absendung in den
Hausbriefkasten des Empfängers eingeworfen, so beginnt die
Einspruchsfrist am Tag des Einwurfs. Das gilt auch dann, wenn der
Empfänger des Steuerbescheids ein Unternehmen ist, der Einwurf an einem Sonnabend erfolgt und in dem betreffenden Unternehmen sonnabends nicht gearbeitet wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898).
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