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catow Newbie
Anmeldungsdatum: 06.10.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 6.Okt 2005 16:45 Titel: Berechnung der MwSt. für im Ausland erbrachte Leistungen |
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Hallo,
bei der Buchung und dem Weiterverkauf von Hotelzimmern im Ausland ist bei der Berechnung keine MwSt. zu erheben. Gleiches gilt wohl für die Frühstücke.
Ich hätte nun folgende Frage: Wie ist es mit der Berechnung von Transfers, Gebühren von z. B. Mitgliedsregistrierungen zu Veranstaltungen, Transfers etc.? Sind für diese Leistungen bei der Weiter-berechnung 16% MwSt. auszuweisen oder nicht?
Wie sieht es aus mit sonstigen Restaurationsleistungen (z. B. Essen & Trinken zu Tagungen) aus?
Ich würde mich sehr über Hinweise freuen! Lieben Dank im voraus! |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 11.Okt 2005 1:02 Titel: |
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| Zitat: |
| Berechnung der MwSt. für im Ausland erbrachte Leistungen |
Unternehmer, im Rahmen seines Unternehmens, im Inland...
Inland... huh???!!! An wen berechnet? Weiterberechnung???
Machen Sie hier Reiseleistungen/Differenzbesteuerung oder was?
Am besten fragen Sie wohl ffbkdavid, der kennt wen, der wen kennt, der wen kennt. |
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