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reilor Newbie
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 30.Jan 2008 22:55 Titel: Bescheinigung für das Finanzamt |
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Hallo,ich habe da mal eine Frage im Bezug der Mitteilungspflicht für das Finanzamt(Einkommens-Steuererklärung).
Ich habe einen Meisterkurs absolviert(nebenberuflich) und die Kosten der Schule von ca.
6000 Eur.insgesamt ,über die dauer von 4 Jahren in der Steuererklärung geltent gemacht.Jetzt wo der Kurs vorbei ist ,verlangt das Finanzamt eine Bescheinigung von mir ,das der Arbeitgeber keine Kosten für den Kurs übernommen hat.
Kann das Finanzamt soetwas verlangen ,oder reicht es nicht aus, das ich die Rechnungen beim Finanzamt vorgelegt habe.
Das Problem ist nämlich ,das die Kosten vom Ag übernommen wurden.
mfg Reilor |
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Peter Wilhelm .

Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 303 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 31.Jan 2008 9:02 Titel: |
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So blauäugig sind Sie doch nicht wirklich, oder...?
Schlechte Karten für Sie, würde ich meinen... _________________ Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
Weitere Angaben über meine Tätigkeiten finden Sie hier: |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1336 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 31.Jan 2008 10:36 Titel: Nun ja |
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dann haben Sie jetzt genau zwei Möglichkeiten:
1.Sie bringen dem Finanzamt die (gefälschte oder unrichtige) Bescheinigung bei
oder
2.Sie gehen zu Ihrem Finanzamt und klären die Sache auf.
Bei 1.bewegen Sie sich im strafrechtlich relevanten Bereich,ob sich das lohnt wegen ein paar hundert Euro Steuerersparniss?
Punkt 2 ist unangenehm, denn Sie wurden ja beim Lügen / Betrügen erwischt. Es zeugt aber zumindest von menschlicher Größe, einen begangenen Fehler einzugestehen.... |
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Mr_Durchschnitt Pathfinder
Anmeldungsdatum: 01.10.2004 Beiträge: 309
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Verfasst am: 31.Jan 2008 12:04 Titel: Re: Bescheinigung für das Finanzamt |
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| reilor hat folgendes geschrieben:: |
Jetzt wo der Kurs vorbei ist ,verlangt das Finanzamt eine Bescheinigung von mir ,das der Arbeitgeber keine Kosten für den Kurs übernommen hat.
Kann das Finanzamt soetwas verlangen ,oder reicht es nicht aus, das ich die Rechnungen beim Finanzamt vorgelegt habe.
Das Problem ist nämlich ,das die Kosten vom Ag übernommen wurden.
mfg Reilor |
Eigene Lebenserfahrung beim Umgang mit dem Finanzamt, keine Rechtsberatung:
Ja - das ist Steuerhinterziehung - da hilft wohl nur noch die Selbstanzeige.
Problematisch ist noch der lange Zeitraum, das dürfte schwierig werden "sich da rauszuwinden" ohne Folgen (Bussgeld - Strafverfahren) |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 277 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 31.Jan 2008 13:47 Titel: Re: Bescheinigung für das Finanzamt |
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| Mr_Durchschnitt hat folgendes geschrieben:: |
Ja - das ist Steuerhinterziehung - da hilft wohl nur noch die Selbstanzeige.
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Um Himmels willen! Bloß keine förmliche Selbstanzeige!
Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen, gehen zu Ihrem Sachbearbeiter, legen sie vor und sagen:
Sorry, da hab ich gar nicht dran gedacht, war ein Versehen.
Das geht natürlich nur dann, wenn nicht bei einer früheren Veranlagung nach Erstattungen gefragt wurde.
Damit dürfte die Sache erledigt sein. Abgesehen von der Steuernachzahlung. Und der Verzinsung.
Aber ein Verfahren wird da wohl kaum eingeleitet:
dafür wäre Vorsatz = Hinterziehungsabsicht nachzuweisen. Ein Versehen kann ja mal passieren. Zumal, wenn man nicht so viel mit Steuern zu tun hat, arbeiten muß, Meisterkurs machen muß - der Stress, die Abgabefristen ...
Und wenn doch - dann kann die Vorlage der Unterlagen immer noch in eine Selbstanzeige umgedeutet werden.
Spätestens DAFÜR sollten Sie dann aber einen Steuerberater einschalten. Der stellt die richtigen Anträge.
Gruß
Cob |
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Mr_Durchschnitt Pathfinder
Anmeldungsdatum: 01.10.2004 Beiträge: 309
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Verfasst am: 31.Jan 2008 13:57 Titel: |
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ein Bekannter von mir hatte auch mal ähnliche "Probleme" - er kam nicht "ohne Bussgeld" davon, mit dem Verweis dass er gerade noch mal Glück gehabt hat kein Strafverfahren zu bekommen.
Das heisst, wäre er schon mal auffällig gewesen wäre er vor Gericht gelandet. |
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