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Bescheinigung für das Finanzamt

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reilor
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2008 22:55    Titel: Bescheinigung für das Finanzamt Antworten mit Zitat

Hallo,ich habe da mal eine Frage im Bezug der Mitteilungspflicht für das Finanzamt(Einkommens-Steuererklärung).
Ich habe einen Meisterkurs absolviert(nebenberuflich) und die Kosten der Schule von ca.
6000 Eur.insgesamt ,über die dauer von 4 Jahren in der Steuererklärung geltent gemacht.Jetzt wo der Kurs vorbei ist ,verlangt das Finanzamt eine Bescheinigung von mir ,das der Arbeitgeber keine Kosten für den Kurs übernommen hat.
Kann das Finanzamt soetwas verlangen ,oder reicht es nicht aus, das ich die Rechnungen beim Finanzamt vorgelegt habe.
Das Problem ist nämlich ,das die Kosten vom Ag übernommen wurden.
mfg Reilor
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Peter Wilhelm
.


Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 303
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2008 9:02    Titel: Antworten mit Zitat

So blauäugig sind Sie doch nicht wirklich, oder...?

Schlechte Karten für Sie, würde ich meinen...
_________________
Freundliche Grüße

Peter Wilhelm

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Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1336
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2008 10:36    Titel: Nun ja Antworten mit Zitat

dann haben Sie jetzt genau zwei Möglichkeiten:

1.Sie bringen dem Finanzamt die (gefälschte oder unrichtige) Bescheinigung bei

oder

2.Sie gehen zu Ihrem Finanzamt und klären die Sache auf.

Bei 1.bewegen Sie sich im strafrechtlich relevanten Bereich,ob sich das lohnt wegen ein paar hundert Euro Steuerersparniss?

Punkt 2 ist unangenehm, denn Sie wurden ja beim Lügen / Betrügen erwischt. Es zeugt aber zumindest von menschlicher Größe, einen begangenen Fehler einzugestehen....
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Mr_Durchschnitt
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 309

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2008 12:04    Titel: Re: Bescheinigung für das Finanzamt Antworten mit Zitat

reilor hat folgendes geschrieben::
Jetzt wo der Kurs vorbei ist ,verlangt das Finanzamt eine Bescheinigung von mir ,das der Arbeitgeber keine Kosten für den Kurs übernommen hat.
Kann das Finanzamt soetwas verlangen ,oder reicht es nicht aus, das ich die Rechnungen beim Finanzamt vorgelegt habe.
Das Problem ist nämlich ,das die Kosten vom Ag übernommen wurden.
mfg Reilor


Eigene Lebenserfahrung beim Umgang mit dem Finanzamt, keine Rechtsberatung:


Ja - das ist Steuerhinterziehung - da hilft wohl nur noch die Selbstanzeige.

Problematisch ist noch der lange Zeitraum, das dürfte schwierig werden "sich da rauszuwinden" ohne Folgen (Bussgeld - Strafverfahren)
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 277
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2008 13:47    Titel: Re: Bescheinigung für das Finanzamt Antworten mit Zitat

Mr_Durchschnitt hat folgendes geschrieben::

Ja - das ist Steuerhinterziehung - da hilft wohl nur noch die Selbstanzeige.


Um Himmels willen! Bloß keine förmliche Selbstanzeige!

Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen, gehen zu Ihrem Sachbearbeiter, legen sie vor und sagen:
Sorry, da hab ich gar nicht dran gedacht, war ein Versehen.
Das geht natürlich nur dann, wenn nicht bei einer früheren Veranlagung nach Erstattungen gefragt wurde.
Damit dürfte die Sache erledigt sein. Abgesehen von der Steuernachzahlung. Und der Verzinsung.

Aber ein Verfahren wird da wohl kaum eingeleitet:
dafür wäre Vorsatz = Hinterziehungsabsicht nachzuweisen. Ein Versehen kann ja mal passieren. Zumal, wenn man nicht so viel mit Steuern zu tun hat, arbeiten muß, Meisterkurs machen muß - der Stress, die Abgabefristen ...
Und wenn doch - dann kann die Vorlage der Unterlagen immer noch in eine Selbstanzeige umgedeutet werden.

Spätestens DAFÜR sollten Sie dann aber einen Steuerberater einschalten. Der stellt die richtigen Anträge.


Gruß

Cob
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Mr_Durchschnitt
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 309

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2008 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

ein Bekannter von mir hatte auch mal ähnliche "Probleme" - er kam nicht "ohne Bussgeld" davon, mit dem Verweis dass er gerade noch mal Glück gehabt hat kein Strafverfahren zu bekommen.


Das heisst, wäre er schon mal auffällig gewesen wäre er vor Gericht gelandet.
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