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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2358
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Verfasst am: 30.Okt 2005 7:02 Titel: Besserverdiener - mehr zahlen? |
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Die Beitragsbemessungsgrenze soll erhöht werden. Koalitionäre beraten auch über Reform der Familienversicherung. Die Sozialpolitiker von Union und SPD erwägen, Bezieher höherer Einkommen stärker zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung heranzuziehen.
So soll nach Informationen des Handelsblatts aus der gesundheitspolitischen Arbeitsgruppe die Beitragsbemessungsgrenze, nach der bislang das Einkommen eines Versicherten nur bis 3525 Euro mit dem Kassenbeitrag belastet wird, erhöht werden. Alternativ wird über eine Anhebung dieser Grenze auf die derzeitige Versicherungspflichtgrenze von 3900 Euro oder auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 5200 Euro diskutiert. Außerdem wird erwogen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehefrauen ohne eigenes Einkommen abzuschaffen.
Die Pflichtversicherungsgrenze, ab der gesetzlich Versicherte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können, hatte die rot-grüne Koalition 2003 erhöht, um die Abwanderung gut Verdienender in die private Krankenversicherung zu erschweren. Damals konnten sich SPD und Grüne noch nicht dazu durchringen, die Beitragsbemessungsgrenze, die bis 2003 immer mit der Pflichtgrenze identisch gewesen war, gleichfalls anzuheben. Dies könne nun nachgeholt werden, hieß es.
Den Kassen würde eine Angleichung der beiden Grenzen rund 250 Mill. Euro Mehreinnahmen pro Jahr bringen. Die Besserverdiener würden entsprechend zusätzlich belastet. Bei einer Erhöhung auf die Einkommensgrenzen, die für den Renten- und Arbeitslosenbeitrag gelten, müssten die Bezieher höherer Einkommen und ihre Arbeitgeber sogar rund eine Mrd. Euro zusätzlich zahlen. Die Kassen könnten ihre Beitragssätze im Gegenzug um rund 0,1 Prozentpunkte senken.
Bei den Kassen stießen die Überlegungen gleichwohl auf Skepsis. "Jede Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze führt zu einer stärkeren Belastung der Besserverdienenden und erhöht deren Bereitschaft in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln", sagte Michaela Gottfried vom Verband der Angestelltenkrankenkassen dem Handelsblatt. Die Flucht der überdurchschnittlich gesunden Versicherten mit höheren Einkommen aus der Solidargemeinschaft in die PKV sei aber die Hauptursache dafür, dass sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Kassen immer weiter öffne. Die Ersatzkassen träten daher seit langem dafür ein, die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer ganz abzuschaffen. Den privaten Versicherungen bliebe dann immer noch das Geschäft mit Beamten und Selbstständigen sowie den Zusatztarifen für gesetzliche Versicherte.
Bis zu fünf Mrd. Euro würde es den Kassen bringen, wenn für bislang kostenfrei mitversicherte Ehefrauen künftig ein separater Kassenbeitrag fällig würde. Im Gespräch ist hier ein so genanntes negatives Ehegattensplitting. Danach würde wie beim Steuersplitting das Einkommen des Alleinverdieners halbiert und getrennt zur Beitragszahlung veranlagt. Für einen Alleinverdiener mit nicht erwerbstätiger Ehefrau und einem Einkommen von rund 7000 Euro würde sich die Beitragslast mehr als verdoppeln, da er für seine Frau neben dem Arbeitnehmerbeitrag auch den Arbeitgeberanteil von 45,5 Prozent des Gesamtbeitrags zahlen müsste.
Würden Ehepaare, die Kinder erziehen, vom Splitting ausgenommen, lägen die Mehreinnahmen nur bei zwei Mrd. Euro. Die Grünen hatten eine solche Reform der Familienversicherung bereits 2002 durchzusetzen versucht. Bei den Kassen stieß allerdings auch dieser Vorschlag auf Einwände. Allenfalls sei es möglich, die Ehemänner nicht verdienender Ehefrauen ohne Kinder mit einem zusätzlichen halben Beitrag zu belasten, sagte eine Kassenvertreter.
Dauerbaustelle Sozialsysteme
Auch 2002 beschloss die damalige rot-grüne Koalition unter Ulla Schmidt mit im Koalitionsvertrag Sofortmaßnahmen zu Stabilisierung der Sozialsysteme.
Beitragsbemessungsgrenze: Sie wurde für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 5100 Euro angehoben, um den Anstieg des Rentenbeitrags auf 19,5 Prozent zu begrenzen.
Pflichtgrenze: Nach dem Koalitionsvertrag sollte die Einkommensgrenze, ab der gesetzlich Versicherte in die private Krankenversicherung wechseln können, gleichfalls auf 5100 Euro steigen. Tatsächlich wurde sie dann 2003 nur auf 3825 Euro erhöht und stieg seither wie die Durchschnittseinkommen auf zuletzt 3900 Euro. Dadurch sollte die Flucht der Besserverdiener in die Privatversicherung gestoppt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wurde auf 3450 Euro angehoben. Sie liegt heute bei 3525 Euro.
Weitere Maßnahmen: Zur Stabilisierung des Rentenbeitrags wurde die Schwankungsreserve von einer Monatsausgabe halbiert. Pharmaindustrie, Arzneihandel und Zahntechniker mussten den Kassen Rabatte gewähren bzw. ihnen wurden die Honorare gekürzt. |
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