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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 20.März 2005 7:48 Titel: Besuch auf der CeBit kann steuerlich absetzbar sein |
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Sie können Ihre Aufwendungen für einen Messebesuch als Betriebsausgaben geltend machen, wenn ein betrieblicher Anlass dafür vorliegt. Es geht darum, diesen betrieblichen Zusammenhang plausibel zu machen.
Wenn Sie sich z.B. als Handwerker, Arzt oder Unternehmensberater über neue technische Möglichkeiten der Büroausstattung informieren wollen, ist der betriebliche Anlass gegeben und Sie dürfen die Kosten absetzen. Finanzgericht Hamburg, Urteil Az. III 62/98 vom 26. 1. 1998 |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 21.März 2005 21:25 Titel: Re: Besuch auf der CeBit kann steuerlich absetzbar sein |
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| Klaus Maurischat hat folgendes geschrieben:: |
Sie können Ihre Aufwendungen für einen Messebesuch als Betriebsausgaben geltend machen, wenn ein betrieblicher Anlass dafür vorliegt. Es geht darum, diesen betrieblichen Zusammenhang plausibel zu machen.
Wenn Sie sich z.B. als Handwerker, Arzt oder Unternehmensberater über neue technische Möglichkeiten der Büroausstattung informieren wollen, ist der betriebliche Anlass gegeben und Sie dürfen die Kosten absetzen. Finanzgericht Hamburg, Urteil Az. III 62/98 vom 26. 1. 1998 |
gleichzeitig muss man das finanzamt aber auch überzeugen, dass der eigene messebesuch auf gar keinen fall mit der privaten lebenshaltung i.s.v. § 12 nr. 1 estg zu tun hat (motto: was gibts neues auf der cebit?).
angesichts von 510.000 besuchern, von denen nur 50 % sich mit konkreten investitionsabsichten trägt, kein leichtes unterfangen.
die meinung des fg hamburg ist im übrigen über den entschiedenen einzelfall hinaus nicht verbindlich. das finanzamt wird sich auf ein anderes urteil des fg hamburg (vom 26.11.1998, az: III 62/98, efg 1999, 325) stützen, das den ausschließlich betrieblichen/beruflichen zusammenhang verneint:
| Zitat: |
Ein Besuch der CeBit-Messe berechtigt (auch bei einem Personalratsmitglied) mit Rücksicht auf die typisierend anzunehmende private Mitveranlassung nicht zum Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, wenn ein konkreter beruflicher Anlass fehlt).
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 21.März 2005 21:30 Titel: vorsicht bei der angabe von fg-urteilen: |
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wie ich gerade feststelle, schreiben klaus und ich vom gleichen urteil.
es ist doch immer wieder schön, wenn urteile zitiert werden, in denen das genaue gegenteil dessen drinsteht, als was man seinem gegenüber glauben machen will!
http://www.efg-hfr.de/ stichwort cebit |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
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