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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 14.Mai 2005 10:42 Titel: Betriebsausflug mit dem bei Ihnen angestellten Ehegatten |
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Hallo!
Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen sind Betriebsausgaben. Bei den Arbeitnehmern fallen keinerlei Abgaben an, wenn:
- nicht mehr als 2 Veranstaltungen pro Kalenderjahr durchgeführt werden
- die Kosten nicht mehr als 110 Euro brutto pro Anlass und Mitarbeiter betragen.
Nutzen Sie diese Regel, auch wenn Ihr Ehegatte Ihr einziger Mitarbeiter ist. Es spielt keine Rolle, wenn Sie am Tag des Betriebsausflugs "zufällig" Geburtstag oder Hochzeitstag haben ... R 72 Lohnsteuer-Richtlinien |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 411 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 15.Mai 2005 5:48 Titel: |
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| Zitat: |
| Es spielt keine Rolle, wenn Sie am Tag des Betriebsausflugs "zufällig" Geburtstag oder Hochzeitstag haben ... R 72 Lohnsteuer-Richtlinien |
Da würde ich aber aufpassen: Bei privater Mitveranlassung wird der Abzug als Betriebsausgabe versagt werden:
| Zitat: |
EStG § 12
Soweit in § 10 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 6, 7 und 9, § 10 a, § 10 b und §§ 33 bis 33 c nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden
1. die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. 2Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen |
Ich hatte selbst einmal so ein ähnliches Problem: Mit meiner angestellten Frau zusammen im Ausland gearbeitet. Bei der Betriebsprüfung wurde mir eine private Mitveranlassung unterstellt, die ich dann zu wiederlegen hatte. |
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