| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
|
Verfasst am: 17.Okt 2006 9:01 Titel: Bildungskosten: Finanzgerichte zeigen sich großzügig |
|
|
So stellte der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt klar: Die Kosten einer Umschulung sind "vorab entstandene Werbungskosten" und deshalb steuerlich voll absetzbar (VI R 71/04). Eine gelernte Versicherungskauffrau hatte nach der Kinderpause keine entsprechende Stelle mehr gefunden und sich deshalb 1999 zur "ärztlich geprüften Gesundheitsberaterin" weitergebildet. Seminargebühren und Fahrtkosten von 8878 Mark (rund 4531 Euro) machte sie als Werbungskosten geltend. Den dadurch entstandenen steuerlichen Verlust dürfe sie von ihren Einkünften in späteren Jahren abziehen, so die Richter. Dass sie danach nicht direkt einen Job gefunden habe, spiele keine Rolle.
Auch ein Sprachkurs zur Vorbereitung auf einen Aufnahmetest kann absetzbar sein. Eine Abiturientin hatte 2001 einen zehnwöchigen Englisch-Intensivkurs in Florida gemacht und gleich ein Auslandssemester drangehängt. So vorbereitet, bestand sie 2002 den Aufnahmetest einer privaten Juristenhochschule in Hamburg. Die Ausgaben für Sprachkurse, Seminare, Flüge, und Unterkunft dürfe sie komplett absetzen und den entstehenden Verlust von ihren Einkünften nach dem Berufsstart abziehen, so das Finanzgericht Hamburg (1 K 87/05). Die Studentin habe gezielt darauf hingearbeitet, an der gewünschten Uni zu studieren. Das Urteil gilt für Fälle bis 2003, seit 2004 sind Studienkosten nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Doch daran bestehen verfassungsrechtliche Zweifel, Studenten sollten deshalb in jedem Fall Steuererklärungen abgeben und alle Studienkosten auflisten.
Quelle: Wirtschaftswoche |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|