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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6844
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Verfasst am: 25.Okt 2006 16:26 Titel: Bundesfinanzministerium - Getrocknete Schweineohren |
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Die Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums sucht händeringend nach Lösungsvorschlägen für die festgefahrenen Beratungen um die Unternehmensteuerreform. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer – alle erdenklichen Referate arbeiten an dem Problem auf Hochtouren. Alle? Nein, fast alle!
Denn das Umsatzsteuerreferat macht derweil klammheimlich ernst mit dem Abbau von Steuervergünstigungen. Mit einem Federstrich hat es jetzt alle Unklarheiten über den Steuersatz für Umsätze mit getrockneten Schweineohren beseitigt: Genießbare getrocknete Schweineohren, auch wenn als Tierfutter verwendet, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, also sieben Prozent, heißt es in einer neuen Weisung an die Finanzverwaltung (Gz. IV A 5 - S7221-1/06).
Getrocknete Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, müssen hingegen voll versteuert werden. Lediglich bis Ende Oktober wird eine Gnadenfrist gewährt. Für getrocknete Schweineohren der Unterposition 0511 99 90 ZT, das sind die nicht für Menschen geeigneten, beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn nur der ermäßigte Steuersatz erhoben wird.
Eine Blitzumfrage unter eingefleischten kulinarischen Experten zeigt, dass sich keiner entsinnen konnte, getrocknete Schweineohren auf einer Speisekarte entdeckt zu haben. Eine Recherche im Internet (schweineohren.com) bringt dann aber Klarheit. Getrocknete Schweineohren sind „das wohl beliebteste Knabberprodukt“ für Hunde. Ob die Vierbeiner aber Produkte bevorzugen, die auch für Menschen geeignet sind, oder solche vom Typ 0511 99 90 ZT, ließ sich nicht herausfinden.
Jetzt bleibt nur noch auf einen Erlass zu warten, wie trocken gewordene Kekse vom Typ Schweineöhrchen zu klassifizieren sind. |
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