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CH: Straflose Selbstanzeige und Erbenamnestie

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6453

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2007 8:16    Titel: CH: Straflose Selbstanzeige und Erbenamnestie Antworten mit Zitat

Der Ständerat will reuigen Steuersündern auf den Pfad der Tugend zurückhelfen. Oppositionslos hat er am Donnerstag der straflosen Selbstanzeige und einer vereinfachten Nachbesteuerung ehrlicher Erben zugestimmt.

Als erste Kammer folgte der Ständerat dem Bundesrat. Danach soll einmal im Leben straflos bleiben, wer eine bisher unerkannte eigene Steuerhinterziehung offenlegt. Bezahlen muss er nur die ordentliche Nachsteuer und den Verzugszins für höchstens zehn Jahre.

Wenn Erben die Steuerhinterziehung Verstorbener deklarieren, sollen sie die Nachsteuer inklusive Verzugszins nur noch für die drei letzten Steuerperioden vor dem Todesjahr des Erblassers bezahlen müssen. Heute beträgt dieser Zeitraum zehn Jahre. Vorausgesetzt wird ein vollständiges Nachlassinventar.

Die mit 22 zu 1 Stimmen gutgeheissene Vorlage ist das, was von jahrelangen Diskussionen um eine Steueramnestie übrigblieb. Einen allgemeinen Gnadenakt wie letztmals 1969 lehnte der Bundesrat ab. Vor den Räten liegt, was sich laut Finanzminister Hans-Rudolf Merz gegenüber den ehrlichen Steuerzahlern ethisch verantworten lässt.
Quelle: sda
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