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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3335
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Verfasst am: 20.Aug 2007 20:32 Titel: Checkliste zur Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung |
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Checkliste zur Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung
Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens lässt sich mittlerweile auch bei adäquater beruflicher Professionalität und angewandter persönlicher Sorgfalt nicht mehr ausschließen. Verstärkt wird die Ernsthaftigkeit dieser Gefährdungslage infolge einer hinzukommenden Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung. Ein effektiver Rechtsschutz ist damit erforderlich (Kontrolle der Kontrolleure).
Sind Sie (und ggf. Ihre Familienmitglieder) vor Beginn der Durchsuchung über das Schweigerecht belehrt worden?
Die Stärke der Steuerfahndung liegt in der Schockwirkung ihrer Hausdurchsuchung. Die Durchsuchungsmaßnahmen erstrecken sich gleichzeitig auf alle dem oder der Betroffenen gehörenden Räumlichkeiten wie Betrieb, Wohnung, Garage, Zweitwohnung, Wochenendhaus, Ferienwohnung, Pkw oder Schuppen. Ebenso werden fremde Räume (z. B. von Angehörigen) oder der Banksafe durchsucht. Alle Räume werden systematisch eingesehen. Schränke, Tresore, Schubladen, Aktentaschen, Brieftaschen oder Handtaschen sind zu öffnen bzw. werden gewaltsam geöffnet. Kleidung, Betten, Bücher, Vorräte, Kamine oder andere möglichen Verstecke werden durchsucht.
Die körperliche Durchsuchung ist gleichfalls zulässig
Lesen Sie hier - von Steuerberater Dieter Hild - die Checkliste (PDF)
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3335
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3335
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Verfasst am: 21.Aug 2007 5:54 Titel: |
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Unter Umständen benötigen Sie dringend einen qualifizierten Steuerstrafverteidiger.
Sie - oder Ihr Steuerberater dürfen in dieser Situation einen entsprechenden Anruf tätigen und einen Steuerstrafverteidiger hinzuziehen. Soweit dringend erforderlich wird der Steuerstrafverteidiger sofort zur Hausdurchsuchung hinzukommen. Wichtig ist, der Anwalt sieht vor Ort die Unterlagen ein. Er kann einschätzen welche Unterlagen mitgenommen werden dürfen. Unterlagen die zur Verteidigung notwendig sind, dürfen beim Beschuldigten nicht mitgenommen werden, das wird schon mal gern von den Fahndern und Ermittlungsrichtern übersehen. |
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