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Albertin Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 21.Feb 2006 21:57 Titel: DBA für Freiberufler |
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Guten Tag,
ich wäre allen für Hilfe in dieser Frage dankbar.
Ich bin Bürger der Ukraine, lebe seit mehreren Jahre in Deutschland (aber bin immer noch in der Ukraine angemeldet). Ich habe mich in der Ukraine als Freiberufler angemeldet (es heisst dort Privatunternehmer), und habe dort Projekte als Unternehmensberater gemacht. Die Projekte waren für Ukrainische Unternehmen, allerdings bezahlt wurde ich von einem größeren Beratungsunternehmen mit dem Sitz in einem EU-Land - ich war Mitglied im Projektteam dieser Beratungsfirma. In der Ukraine habe ich auch offiziell Steuer als Privatunternehmer bezahlt.
Was habe ich noch in DE - eine gemietete Wohnung, wo meine Frau und ich wohnen; allerdings ich war in der Wohnung nur an einigen Wochenenden und daher habe die Wohnung beruflich überhaupt nicht benutzt.
Ich habe allerdings vor, weiter in DE zu leben - deswegen will ich das als Freiberufler in der UA erwirtschaftete Einkommen nach DE bringen.
FRAGE: muss ich nochmal Steuer in DE bezahlen? oder hilft da ein DBA zwischen DE und UA, das besagt, dass die Einkünfte von freiberuflicher Tätigkeit in dem ANDEREN (=DE in meinem Fall) Land nur dann besteuert werden, wenn die Person da eine feste Einrichtung zwecks der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit hat.
Vielen Dank! |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 22.Feb 2006 20:14 Titel: |
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1. Der Transfer des Geldes an sich unterliegt nicht der deutschen Steuer.
2. Beim Transfer des Geldes müssen Sie die ukrainischen Devisenkontrollen umgehen (Kreditkarten, etc.)
3. Ihre Einkünfte in UA unterliegen in D sicher dem Progressionsvorbehalt (unabhängig davon, ob diese Einkünfte in UA verbleiben oder nicht)
4. Wenn Sie Ihre Dienstleistungen von Deutschland aus erbracht haben, dann hat eigentlich Deutschland das Besteuerungsrecht! Im Zweifelsfall müssen Sie beweisen, nicht von D aus gearbeitet zu haben! Ich hoffe, Sie waren nur wenige Wochen pro Jahr in D, sonst werden Ihre Ausführungen nicht sehr glaubhaft sein.
PS: Ich bin Deutscher und lebe aus steuerlichen Gründen in UA. Ihre Konstruktion wäre mir zu riskant! |
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Albertin Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 24.Feb 2006 10:56 Titel: |
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| siggi_siggi_siggi hat folgendes geschrieben:: |
2. Beim Transfer des Geldes müssen Sie die ukrainischen Devisenkontrollen umgehen (Kreditkarten, etc.)
4. Wenn Sie Ihre Dienstleistungen von Deutschland aus erbracht haben, dann hat eigentlich Deutschland das Besteuerungsrecht! Im Zweifelsfall müssen Sie beweisen, nicht von D aus gearbeitet zu haben! Ich hoffe, Sie waren nur wenige Wochen pro Jahr in D, sonst werden Ihre Ausführungen nicht sehr glaubhaft sein.
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2. Warum soll ich die Ukrainischen Devisenkontrollen umgehen wollen? Was wären dann die Vorteile?
4. Ich habe die Leistungen in UA gebracht und kann dies beweisen (Grenzkontrolle Stamps im Pass, Flugtickets, usw.). Ist es wichtig in Zusammenhang mit der Anzahl der Tage im Jahr, die ich im Ausland war (ich war bis Anfang Q4 2005 in DE) und dann fast ausschließlich in UA).[/quote] |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 24.Feb 2006 20:00 Titel: |
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| Zitat: |
| Warum soll ich die Ukrainischen Devisenkontrollen umgehen wollen? Was wären dann die Vorteile? |
Wie wollen Sie denn das Geld außer Landes bringen? Natürlich müssen Sie dafür die Devisenkontrollen umgehen, man kann schließlich nicht mit einem Koffer mit 60TEuro in Bar ausreisen. Natürlich, wenn es sich nur eine kleine Summe handelt, dann haben Sie kein Problem.
| Zitat: |
| Ich habe die Leistungen in UA gebracht und kann dies beweisen (Grenzkontrolle Stamps im Pass, Flugtickets, usw.) |
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Schön, damit können Sie beweisen in UA gewesen zu sein. Ich kenne Ihre Situation nicht. Worauf ich aber hinweisen wollte (und was immer wieder deutsche Staatsbürger denken und was nicht funktioniert): 11 Monate im Jahr in D leben, 1 Monat UA besuchen und in dieser Zeit formal gesehen für das Gewerbe in UA arbeiten, dabei 498TUAH umzusetzen und nur ein paar UAH Steuern als Privatunternehmer zu bezahlen. Solche eine Konstruktion glaubt Ihnen kein Mensch. |
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Albertin Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 27.Feb 2006 11:22 Titel: |
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| Zitat: |
| Worauf ich aber hinweisen wollte (und was immer wieder deutsche Staatsbürger denken und was nicht funktioniert): 11 Monate im Jahr in D leben, 1 Monat UA besuchen und in dieser Zeit formal gesehen für das Gewerbe in UA arbeiten, dabei 498TUAH umzusetzen und nur ein paar UAH Steuern als Privatunternehmer zu bezahlen. Solche eine Konstruktion glaubt Ihnen kein Mensch. |
Sie kennen sich gut aus mit Ukrainischen Rechtsformen
Meine Situation ist nicht sooo unglaubwürdig, und zwar in der Realität: ich habe in UA ca. 5 Monate gearbeitet (dies kann ich wie gesagt beweisen) und habe ca. 100TEUR verdient (kann ich wieder beweisen - Verträge, Act of Rendered Services, usw.). 100TEUR ist zwar nicht wenig, aber pro Monat nur 20T -> 1TEUR/Tag ist ein normaler Freiberufler-Tagessatz.
FRAGE: muss ich trotzdem dieses Einkommen in DE versteuern? wie hoch wäre der Steuer-%?
Danke Ihnen! |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 27.Feb 2006 16:19 Titel: |
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Gut, Sie haben also 5 Monate in UA gearbeitet. Jetzt stellt sich die Frage nach dem Wohnsitz. Ich nehme an, Sie sind in UA noch registriert, d.h. habe dort offiziell noch einen Wohnsitz. (Wenn nicht, dann hat D das Besteuerungsrecht). Jetzt können Sie selbst nachlesen im DBA:
| Zitat: |
Ansässige Personen
(1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der Ausdruck umfaßt jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.
(2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt folgendes:
a) Die Person gilt als in dem Staat ansässig, in dem sie über ein ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);
b) kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat;
c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragsstaaten oder in keinem der Vertragsstaaten, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie hat;
d) ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen. |
Die Frage ist bei Ihnen (mit unterstelltem Doppelwohnsitz) wohl wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet. Aus Ihren Schilderungen spricht da viel für D. Würde beispielsweise Ihre Frau in UA wohnen, ja dann wären Sie sicher in UA ansässig. Aber wenn Sie keine derartigen Argumente haben, sehe ich schwarz. Die Steuern wären hierfür in D (laut Grundtabelle) ca. 36TEuro, wobei Kirchensteuern nicht berücksichtigt wurden.
| Zitat: |
| 1TEUR/Tag ist ein normaler Freiberufler-Tagessatz |
In D nicht ungewöhnlich, wobei ich viele Freiberufler kenne, die weniger verdienen. Aber für UA ist dieser Satz schon sehr ungewöhnlich. Das wird ggf. Erklärungsbedarf produzieren. |
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Albertin Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 27.Feb 2006 17:36 Titel: |
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja, DBA habe ich (leider auch gesehen - sieht so aus, dass mein Lebensmittelpunkt doch in D ist. Meine Familie (Mutter+Geschwister) lebt noch in UA, aber ich vermute es ist schwierig zu argumentieren, dass ich eher bei ihnen und nicht meiner Frau leben will, insbesondere wenn ich längerfristig doch in D bleiben möchte. Konsequenzen scheinen klar zu sein - Steuerpflicht in D.
Da Sie bereits gut über Verläufe in UA informiert sind, vielleicht könnten Sie mir bei folgenden Fragen helfen:
1. Wenn ich in UA mit Immobilien Verluste erziele (Preise für Wohnungen in Kiew fallen schon jetzt, und nach den Wahlen wohl noch mehr), welche Auswirkungen hat dies auf meine Steuer in D, d.h. wird mein Gesamteinkommen dann geringer und damit verringern sich die Steuer?
2. Wenn meine engen Verwandten in UA mir Geld geben (schenken oder ausleihen), z.B. zur Expansions meines Unternehmens oder zum Kauf eines privaten Hauses, welche Konsequenzen hat dies auf Steuer in D?
Wenn meine Oma mir 100Euro gibt, dann klar - keine, aber wenn es 100TEuro wird - was dann?
Viele Grüße |
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Albertin Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 27.Feb 2006 21:21 Titel: |
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Hallo "siggi",
zu meinem letzten Beitrag zusätzlich:
im DBA zw. D und UA steht:
Artikel 13 (1): Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person (ich in D) aus der Veräuserung unbeweglichen Vermögens bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt (in UA), können im anderen Staat (UA) besteuert werden.
Habe ich es richtig verstanden: wenn ich ein Immobilien-Objekt in UA kaufe und verkaufe, muss ich Steuer auf Gewinn/Verlust in DE nicht bezahlen...
Danke für Hilfe! |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 28.Feb 2006 10:29 Titel: |
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| Zitat: |
| Wenn ich in UA mit Immobilien Verluste erziele (Preise für Wohnungen in Kiew fallen schon jetzt, und nach den Wahlen wohl noch mehr), welche Auswirkungen hat dies auf meine Steuer in D, d.h. wird mein Gesamteinkommen dann geringer und damit verringern sich die Steuer? |
Solange Sie die Wohnung nicht veräußern, hat das ganze mit Sicherheit keinen Einfluss. Bei Veräußerung weiß ich es ehrlich gesagt nicht, wo die Steuer anfällt, den §13 DBA ist eine "kann" Bestimmung. Da UA Gewinne aus Immobilienveräußerung bislang immer noch nicht mir einer Steuer belegt (obwohl es mehrfach bereits Verordnungen in dieser Richtung gab, die aber alle samt zurückgezogen wurden) kann es sein, dass trotzdem in D ein Besteuerungsrecht existiert. Daher kann ich hier keine Antwort geben, außer: Wenden Sie sich an einen guten Berater.
| Zitat: |
| Wenn meine engen Verwandten in UA mir Geld geben (schenken oder ausleihen), z.B. zur Expansions meines Unternehmens oder zum Kauf eines privaten Hauses, welche Konsequenzen hat dies auf Steuer in D? |
Nur minimale. Unterstützung zum Lebensunterhalt können Sie absetzen, aber das hilft nicht wirklich. Die einzige Idee wäre die, dass Sie Oma anstellen oder besser einen Vertrag mit ihr schließen. Oma wäre dann ein P.P. und würde für Ihr Privatunternehmen Dienstleistungen erbringen. Damit könnte dann Oma das Geld (oder ein Großteil davon) zufliessen. Wenn Oma Ihnen einige Zeit später das Geld schenkt, so ist dies nicht steuerlich relevant. Zu beachten ist bei diesem Trick aber §42AO (Gestaltungsmißbrauch). Wenn jemand alle Fakten kennen würde, d.h. wissenw würde, dass Oma nur eine "Strohfrau" ist, dann würde für die steuerliche Bewertung die gesamte Konstruktion als nicht existent angesehen werden. Wenn Oma 85 Jahre alt ist, wird dieses Konstrukt natürlich Argwohn bei den ukrainischen Steuerbehörden hervorrufen, aber dieses Problem läßt sich in UA ja glücklicherweise sehr unbürokratisch durch kleine Geschenke aus der Welt schaffen.
Abschließend eine Frage: Warum haben Sie eigentlich Sorge davor, dass die deutschen Steuerbehörden von Ihren Einkünften in UA erfahren? |
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Albertin Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 28.Feb 2006 11:01 Titel: |
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[quote="siggi_siggi_siggi"]
| Zitat: |
Abschließend eine Frage: Warum haben Sie eigentlich Sorge davor, dass die deutschen Steuerbehörden von Ihren Einkünften in UA erfahren? |
Sehr einfach - die Einkünfte in UA will ich nicht verstecken (es wäre übrigens super einfach), ganz im Gegenteil - ich möchte die Mittel nach D übetragen und für normale legale Geschäftszwecke einsetzen. Mir geht es nur darum, so wenig Steuer wie möglich bei Übertragung des Geldes nach D zu bezaheln.
Ich vermute einfach, dass wenn Finanzbehörden sehen dass mein Konto von 0 auf 100TEUR geht und es keine Steuer gibt, dann muss ich schon gute Argumente haben - woher die Einkufte kommen und warum ich die Steuer nicht bezahlt habe.
Fazit - es geht um "legalisierung" der Auslandseinkünfte in D mit minimalisierung der Steuer. |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 28.Feb 2006 19:11 Titel: |
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| Zitat: |
| die Einkünfte in UA will ich nicht verstecken (es wäre übrigens super einfach), |
Schön, dann schauen Sie doch einfach, dass Sie einen Bankkredit über 100TEuro bekommen. Jede Bank macht das mit Kusshand, wenn Sie auf einem anderen Konto (ggf. auf Oma's Namen) 100TEuro hinterlegen. |
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