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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 20.Jun 2006 7:52 Titel: Dem Fiskus die Zähne zeigen |
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In den kommenden Wochen bekommen Millionen Bundesbürger
Post vom Finanzamt. Die Steuerbescheide für 2005
werden verschickt. Ende Mai war Abgabetermin für selbst verfasste Steuererklärungen für vergangenes Jahr.
Dass ein Bescheid angefochten werden kann, wenn der Steuerzahler
sich zu Unrecht zur Kasse gebeten fühlt, ist kein Geheimnis.
Dass man sich mit einem Einspruch zugleich auch Chancen
auf mehr Geld aus laufenden Musterprozessen anderer sichern kann, wissen nur die wenigsten Bürger.
Allein beim Bundesfinanzhof in München, dem obersten Finanzgericht in Deutschland, seien derzeit etwa 3.000 Verfahren anhängig, berichtet Hans-Joachim Vanscheidt, Steuerexperte des Bundes der Steuerzahler
in Berlin. Weitere Musterprozesse streitbarer Steuerzahler laufen auch am Bundesverfassungsgericht oder am Europäischen Gerichtshof.
So kämpfen beispielsweise Studenten darum, dass sie die
Ausgaben für ihr erstes Studium voll steuerlich gelten
machen können. Eltern im Schichtdienst streiten dafür,
dass sie die Kinderbetreuung für ihren minderjährigen Nachwuchs
als Werbungskosten absetzen können. Andere erwarten sich höchstrichterliche Rückendeckung zu Dauer-Streitthemen wie der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers, zur doppelten Haushaltsführung
oder der Bildung von Ansparrücklagen für Selbstständige
In einem Fall geht es darum, ob der Staat unbefristet den Solidaritätszuschlag einkassieren darf. In einem anderen darum,
ob die steuerfreie Kostenpauschale von Abgeordneten eigentlich
rechtens ist. Erste Prozesse gibt es auch schon zum neuen Alterseinkünftegesetz und der Besteuerung von Renten.
Eine Übersicht mitsamt Aktenzeichen der Verfahren gibt es im Internet unter » bundesfinanzhof.de
Wer von der gerichtlichen Gegenwehr seiner Mitbürger profitieren
und bei einem positiven Ausgang mitgewinnen will, muss in der Regel selbst aktiv werden - und beim Finanzamt vorsorglich Einspruch
gegen seinen Bescheid 2005 einlegen verbunden mit dem Antrag,
den eigenen Steuerbescheid offen zu halten, bis eine bestimmte Gerichtsentscheidung gefallen ist.
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